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Artikel 13: Morgen großer Aktionstag, EU kapiert es einfach nicht

Morgen am Samstag den 23. März ist es endlich soweit. Europaweit findet der große Aktionstag gegen Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts statt. Überall finden kleine und große Demonstrationen statt. In Deutschland, Österreich und der Schweiz (hier die Gesamtübersicht) finden insgesamt in 47 Städten öffentliche Versammlungen statt. Morgen die Demo, und dann am Dienstag den 26. März findet im EU-Parlament die entscheidende Abstimmung zu Artikel 11 und Artikel 13 statt!

EU-Kommission rein zufällig heute mit „Info“ über Artikel 13

Also wollte man die Demonstranten vorab nochmal besänftigen, hat die EU-Kommission wohl rein zufällig heute eine Mitteilung veröffentlicht. Die Sache mit Artikel 13, das sei doch alles total harmlos, alles in bester Ordnung. Ganz im Gegenteil, für die Nutzer werde doch alles nur noch besser. Und Probleme werde es eh keine geben. So darf man den Inhalt vereinfacht zusammenfassen. Wie immer in sämtlichen Mitteilungen der Befürworter wird auch heute von der EU-Kommission zwar erklärt, dass doch für die Nutzer alles besser wird.

Wie aber die durch Artikel 13 unausweichlich auftretenden Probleme gelöst werden sollen, wird auch hier nicht erklärt. Der ganze Irrwitz der neuen Regularien wird im folgenden Originaltext der Kommission jedem nur halbwegs fachkundigen Internet-Nutzer vor Augen geführt. Uploadfilter seien ja gar nicht vorgeschrieben. Entweder YouTube und Co schließen Lizenzvereinbarungen mit Verlagen etc (die drohen offensichtlich Politikern mit schlechter Berichterstattung), oder sonst müssten die Plattformen eben „alles nur Erdenkliche“ versuchen um geschützte Inhalte vor dem Hochladen zu blockieren. Aber Uploadfilter, nein, die seien gar nicht vorgesehen!

Es gibt gar keine Probleme?

Auch bei Memes (Axel Voss weiß ganz genau, was das ist), da sagt man klipp und klar, dass sie ausdrücklich weiterhin erlaubt seien. Aber wie ein Filter (oder sonst irgendwas anderes) ein Meme von einem Originalwerk treffsicher unterscheiden soll? Kein Wort dazu. Und noch wichtiger, ja, die nationalen Gesetzgeber, die später Artikel 13 in nationale Gesetze packen müssen, die seien dazu gezwungen, dass es keine flächendeckende Überwachung von Inhalten geben werde (also keine Uploadfilter). Ahhhhh ja, mal wieder die Quadratur des Kreises, das Abschließen einer Drehtür! Hier die EU-Kommission im Wortlaut. Erfreuen Sie sich an dem Irrsinn, der zwar alles verspricht, aber nicht erklärt wie es denn in der Realität überhaupt funktionieren soll. Wenn es nicht so ein ernstes Thema wäre, könnte man stundenlang herzhaft darüber lachen.

Uploadfilter sind nicht verbindlich

Der Text der politischen Einigung schreibt Uploadfilter nicht vor und verlangt auch nicht, dass Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte hochladen, besondere Technologien zur Erkennung illegaler Inhalte anwenden. Nach den neuen Vorschriften müssen bestimmte Online-Plattformen mit Rechteinhabern wie z. B. Musik- oder Filmproduzenten für die Verwertung von Musik, Videos oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten Lizenzvereinbarungen treffen. Falls keine Lizenzvereinbarungen getroffen werden, müssen diese Plattformen sich bemühen sicherzustellen, dass von den Rechteinhabern nicht autorisierte Inhalte auf ihrer Webseite nicht zugänglich sind.

Die Sorgfaltspflicht (Best-effort-Prinzip) bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Mittel oder eine bestimmte Technologie vorgeschrieben ist. Außerdem gilt sie nur für die Fälle, in denen Online-Plattformen unter die Richtlinie fallen und die Rechteinhaber keine Lizenzvereinbarung für die Verwertung urheberrechtlich geschützter Inhalte getroffen haben, und auch dann nur für spezielle, von den Rechteinhabern festgelegte Inhalte. Die Richtlinie verbietet den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Online-Plattformen eine generelle Pflicht zur Überwachung der von den Nutzern hochgeladenen Inhalte aufzuerlegen. Schließlich regelt der Entwurf in Artikel 13 Abs. 4a., dass den Plattformen keine unverhältnismäßigen Anstrengungen auferlegt werden können, wobei es auch auf die Kosten für die Plattformen ankommt.

Memes, Parodien u.a. sind in Zukunft EU-weit erlaubt

Durch die Richtlinie erhalten die Nutzer die Möglichkeit, Inhalte zum Zweck von Zitaten, Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie oder Pastiche frei zu nutzen. Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten diese Ausnahmeregelungen in ihren nationalen Rechtssystemen umsetzen. Hierdurch wird EU-weit ein einheitlicher Schutz der Rechte und Interessen der Nutzer sichergestellt. Konkret bedeutet dies, dass die Nutzer die Möglichkeit erhalten, Inhalte wie Memes, GIFs und Rezensionen im Internet hochzuladen, ohne befürchten zu müssen, dass sie in einem Mitgliedstaat gegen das Urheberrecht verstoßen.

Bisher waren die Ausnahmen vom Urheberrecht für diese Zwecke nur fakultativ; es stand den Mitgliedstaaten also frei, sie nicht anzuwenden. Nach der neuen Urheberrechtsrichtlinie ist dies nicht mehr der Fall. Sobald die Richtlinie angenommen ist, sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Nutzung für solche Zwecke zu gestatten. Auch müssen Rechteinhaber und Plattformen dafür sorgen, dass die Nutzer diese Möglichkeit haben, wie Artikel 13 Abs. 5 des Entwurfes regelt. Dies ist ein besonders wichtiger Schritt für die freie Meinungsäußerung im Internet.

Demo gegen Artikel 13 am 2. März in Berlin
Eine Demo gegen Artikel 13 am 2. März in Berlin. Foto: Leonhard Lenz CC0



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