Allgemein

Artikel 13: Was EU, HerrNewstime, BILD, RA Solmecke, Tagesschau, Netzpolitik und wir dazu sagen

Und nochmal äußern wir uns zum gestern Abend beschlossenen Artikel 13 des EU-Urheberrechts. Unter diesem Link finden Sie den Artikel von gestern Abend mit den entsprechenden Details. Uploadfilter werden kommen, wenn die Parlamentarier in Brüssel im März oder April nicht doch noch dagegen stimmen. Wie bewerten verschiedene „Akteure und Beobachter“ heute diesen gestrigen Beschluss? Hier bieten wir einen Überblick.

BILD über Artikel 13 und Artikel 11

Die BILD als Springer-Medium stellt wie es zu erwarten war den Artikel 11 in den Vordergrund. Titel und kurze Vorschautexte, die Google News beispielsweise schon heute nimmt als Vorschau auf Artikel, sollen künftig bezahlt werden an die Verlage. By the way… Google wird das kaum mitmachen. Letztlich wird es darauf hinauslaufen, dass bestimmte Verlage vielleicth aus dem Feed von Google News gestrichen werden, wenn sie Geld fordern? Außerdem vergessen die Verlage (so unsere Meinung), dass „Lieferanten“ wie Google ihnen viele Klicks bringen. BILD hält sich in seinen Formulierungen der Berichterstattung recht neutral, ist aber auch zurückhaltend. Die Gefahren vor allem des Uploadfilters werden zwar erwähnt, wirken aber nicht sonderlich schlimm.

Rechtsanwalt Solmecke

Der auf YouTube sehr aktive und versierte Anwalt Christian Solmecke hat ein aktuelles Video zum Artikel 13 hochgeladen. Er hat sich ausführlich mit dem gestrigen finalen Text des Gesetzes befasst. Wirklich interessant wird es im Video ab Minute 12 (Originalvideo soll später wieder online verfügbar sein, wird unten erklärt). Solmecke zeigt im Detail den ganzen Irrsinn von Artikel 13 auf. Anbieter sollen haften, aber für welche geschützten Werke? Alles? Fotos, Musik die im Hintergrund eines Videos läuft? Wie soll das alles funktionieren? Schauen Sie sich das Video an, absolut sehenswert!

HerrNewstime interviewt Julia Reda

Deutschlands (nach unserer Meinung) bester News-YouTuber „HerrNewstime“ hat im folgenden Video die EU-Abgeordnete Julia Reda heute interviewt. Die beiden sprechen vor allem über die zukünftig konkret eintretenden Probleme bei Uploadfiltern. Zu diesem Thema konnte der Initiator des Gesetzes Axel Voss bislang überhaupt nichts sagen. Irgendwie werden YouTube und Co das schon regeln, so sein Motto. Das folgende Video können wir empfehlen, weil es an konkreten Beispielen deutlich macht, was auf uns alle wohl zukommen wird.

Netzpolitik und Tagesschau

Markus Beckedahl, Chefredakteur von netzpolitik.org, wurde von der Tagesschau interviewt im folgenden Video ab Minute 3. Er ist natürlich im Sinne der Netzgemeinde kritisch, aber dennoch nicht extrem ausfallend in seiner Wortwahl. Netzpolitik.org sagt heute, dass jetzt nur noch der Protest auf der Straße helfe. Die Tagesschau bietet vor dem Interview zunächst eine Erklär-Grafik zu Uploadfiltern. Hier wird es so dargestellt, dass es zwei Meinungen gibt, die Befürworter und die Gegner. Aber die besonderen Probleme werden nicht ausdrücklich besprochen.

Unsere Meinung zu Artikel 13 und 11

Die Befürworter von Artikel 13 und 11 verstehen nach unserer Meinung überhaupt nicht richtig, wie die Mechanismen von Internet und Social Media wirken. Durch die Monetarisierung von Verlinkungen bei Google werden die Verlage Google als Verteiler und Klick-Lieferant wohl ganz verlieren, und so unterm Strich viel weniger Leser und somit auch weniger Geld haben. Beim Uploadfilter werden Kreative langfristig merken, dass ihre urheberrechtlich geschützten Werke im Netz deutlich weniger verbreitet, erwähnt und besprochen werden. Somit sinkt die internationale Aufmerksamkeit für diese Künstler, was ihnen langfristig auch viel Reichweite und Geld kosten wird. Denn das Netz lebt vom Teilen, Verlinken, Erwähnen, Kommentieren, und das möglichst offen und schnell. Artikel 13 und 11 machen all das kaputt beziehungsweise schränken es stark ein, zumindest in der EU. Damit geraten wir hier in der alten Welt namens Europa noch weiter ins Hintertreffen in Sachten Internet-Wettbewerb mit Ländern wie Kanada, USA, Israel etc.

EU-Kommission sieht alles rosa rot

Ohhh Wunder, die EU-Kommission sieht die Einigung zu Artikel 13 und 11 rosa rot. Alles bestens. Diese neuen Gesetze werden nur Vorteile mit sich bringen, für alle. Konkrete unlösbare Probleme bei der realen Umsetzung werden überhaupt nicht angesprochen. Wer sich das antun will… hier die Kommission im Wortlaut:

Besserer Schutz für europäische Autoren und Künstler sowie für den Journalismus

Die neue Richtlinie stärkt die Position der europäischen Autoren und Künstler im digitalen Umfeld und fördert den hochwertigen Journalismus in der EU:

– Insbesondere bringt es spürbare Vorteile für alle Kreativsektoren, insbesondere für die Urheber und Akteure im audiovisuellen und musikalischen Bereich, durch Stärkung ihrer Position gegenüber den Plattformen. Sie erhalten eine bessere Kontrolle über die Nutzung ihrer von den Nutzern auf diesen Plattformen hochgeladenen Inhalte haben und dafür eine Vergütung erhalten.

– Der Grundsatz einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung für Autoren und Interpreten wird erstmals im europäischen Urheberrecht festgelegt.

– Autoren und Interpreten haben Zugang zu transparenten Informationen darüber, wie ihre Werke und Aufführungen von ihren Kollegen (Verlagen und Produzenten) genutzt werden. Dies wird es ihnen erleichtern, zukünftige Verträge auszuhandeln und einen faireren Anteil an den erzielten Umsätzen zu erhalten.

– Wenn Verlage oder Produzenten die Rechte, die Autoren und Darsteller an sie übertragen haben, nicht nutzen, können Autoren und Darsteller ihre Rechte widerrufen.

– Die europäischen Presseverlage werden in den Genuss eines neuen Rechts kommen, das ihnen die Art und Weise erleichtern soll, wie sie über die Weiterverwendung ihrer Inhalte auf Online-Plattformen verhandeln. Journalisten erhalten damit das Recht, einen größeren Anteil an den Einnahmen aus der Online-Nutzung von Pressepublikationen zu erhalten. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf die Bürger und individuellen Nutzer, die weiterhin wie heute die Hyperlinks zu Nachrichten genießen und weitergeben werden.

Neue Vorschriften zur Stärkung der Interessen der Bürger und Internetnutzer

Die Nutzer profitieren von den neuen Lizenzbestimmungen, die es ihnen ermöglichen, urheberrechtlich geschützte Inhalte auf Plattformen wie YouTube oder Instagram legal hochzuladen. Sie profitieren auch von Garantien im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit, wenn sie Videos hochladen, die Inhalte von Rechteinhabern enthalten, d.h. in Memes oder Parodien. Die Interessen der Nutzer werden durch wirksame Mechanismen gewahrt, um einer ungerechtfertigten Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen schnell zu begegnen.

Breiterer Zugang zu Wissen

Die neue Richtlinie wird einen breiteren Zugang zu Wissen gewährleisten, indem sie die Urheberrechtsbestimmungen in den Bereichen Text und Data Mining für Forschungs- und andere Zwecke, Bildung und Erhaltung des kulturellen Erbes vereinfacht: Forschungseinrichtungen, Universitäten und andere Nutzer werden in der Lage sein, die wachsende Zahl von Veröffentlichungen und Daten, die online für Forschungszwecke oder andere Zwecke zur Verfügung stehen, optimal zu nutzen, da sie von einer Urheberrechtsausnahme zur Durchführung von Text- und Data Mining für große Datensätze profitieren werden. Dies wird auch die Entwicklung der Datenanalyse und der künstlichen Intelligenz in Europa fördern.

Schüler und Lehrer werden in der Lage sein, urheberrechtlich geschützte Materialien in Online-Kursen, auch über die Grenzen hinweg, zur Veranschaulichung des Unterrichts zu verwenden.

Die Erhaltung des kulturellen Erbes in den Sammlungen europäischer Museen, Archive und anderer Institutionen des kulturellen Erbes wird keine urheberrechtlichen Einschränkungen mit sich bringen. Die Nutzer werden auch Zugang zu Werken, Filmen oder Musikaufnahmen haben, die heute in Europa nicht mehr kommerziell erhältlich sind, sowie zu einer größeren Vielfalt europäischer audiovisueller Werke auf Video-on-Demand-Plattformen (VoD). Es steht ihnen völlig frei, Kopien von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstwerken in der Öffentlichkeit mit voller Rechtssicherheit zu veröffentlichen.

Axel Voss heute über Artikel 13 und 11
Axel Voss. Foto: EU-Parlament.

Regeln für die „Wertschöpfungslücke“ zwischen Urhebern und Online-Plattformen

Eines der Ziele der Richtlinie besteht darin, die Verhandlungsposition der Urheber und Rechteinhaber bezüglich der Online-Nutzung ihrer Inhalte auf bestimmten großen Plattformen mit von Nutzern hochgeladenen Inhalten und ihrer Vergütung hierfür zu stärken.

Nach der heutigen politischen Einigung wird bei den unter Artikel 13 fallenden Plattformen davon ausgegangen, dass sie urheberrechtliche Handlungen ausführen (d. h. Wiedergabe oder Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit) und dafür von den betreffenden Rechteinhabern eine Genehmigung einholen müssen.

Bestehen keine Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern, müssen die Plattformen bestimmte Maßnahmen ergreifen, um der Haftung zu entgehen, wenn die Rechteinhaber ihnen Informationen über ihre Werke übermittelt haben. Insbesondere müssen sie i) sich nach besten Kräften darum bemühen, dass nicht autorisierte Inhalte, über die die Rechteinhaber die erforderlichen und relevanten Informationen übermittelt haben, nicht verfügbar gemacht werden, und ii) nach Erhalt einer Meldung zügig tätig werden, um etwaige nicht autorisierte Inhalte zu entfernen, sowie sich nach besten Kräften bemühen, ein erneutes Hochladen zu verhindern.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. erinnert irgendwie an „solides Halbwissen“ und das ist meist gefährlich…

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage