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Artikel 13: Merkel spricht von „Merkel-Filtern“, Uploadfilter „Auslegungssache“

Artikel 13 des EU-Urheberrechts ist in aller Munde. Uploadfilter werden dann wohl unweigerlich viele eigentlich legale und harmlose Inhalte blocken. Ist auf Ihrem Urlaubsbild bei Instagram im Hintergrund vielleicht zufällig ein H&M-Geschäft mit dem Firmenlogo zu sehen? Das Logo ist geschützt. Laden Sie ein Urlaubsvideo bei YouTube hoch, wo am Strand im Hintergrund irgendeine Popmusik läuft? Das Stück ist aber vom Plattenlabel des Künstlers aus urheberrechtlich geschütztes Werk gekennzeichnet! Beides, Urlaubsfoto und Video würden bei Durchkommen von Artikel 13 wohl nicht mehr hochladbar sein bei Instagram oder YouTube.

Denn alles, was irgendwie geschützt ist als Marke, Werk, Logo, Text, Bild, Lied, wird nicht mehr hochladbar sein. Es sei denn, der Urheber selbst lädt es hoch, oder er erteilt Ihnen die Erlaubnis zum Hochladen, oder der Plattformanbieter hat von dem Rechteinhaber eine Lizenz erworben, dass seine Logos, Marken oder Lieder frei hochladbar sind. Doch dann müssten kreuz und quer auf dem Planeten jeden Tag hunderttausendfach irgendwelche Lizenzen „erworben“ werden. Das Chaos wäre perfekt, Social Media im Voll-Desaster. Aber die Befürworter von Artikel 13 um den CDU-Mann Axel Voss wollen von all dem nichts wissen, auch jetzt nicht, gut eine Woche nach dem Beschluss von Mitgliedsstaaten, EU-Parlamentsdelegation und EU-Kommission. Nur noch in der finalen Abstimmung im EU-Parlament im April kann Artikel 13 verhindert werden.

Justizministerin klar gegen Artikel 13

Gestern überreichten die Veranstalter einer großen Petition in Berlin die „Online-Unterschriften“ von 4,7 Millionen Personen an Justizministerin Barley (SPD). Ziel dieser Petition ist es Artikel 13 zu verhindern. Auf Nachfrage im Video und auch ganz am Ende erneut machte Barley klar, dass sie persönlich dagegen ist, und auch dass sie innerhalb der Bundesregierung dagegen stimmte. Sie habe aber im Kabinett nur eine Stimme. Und noch was. Wir hatten schon mehrmals die letzten Tage darauf hingewiesen. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht glasklar geschrieben, dass Uploadfilter (zwingend notwendig bei Artikel 13) nicht umgesetzt werden sollen. Aber Barley sagte, dass Koalitionsverträge zwar bindend, aber auch „auslegungsfähig“ seien. Angela Merkel hat sie also einfach überstimmt, fertig aus.

Protest gegen Artikel 13 alles nur eine Kampagne von Google?

Tja, Artikel 13 das doch eine wunderschöne Sache!? Das hat der Initiator Axel Voss von der CDU nun schon tausendmal betont. Das Wort Uploadfilter habe man absichtlich aus dem Gesetzestext gestrichen, daher seien sie auch nicht notwendig, so seine eigenen Worte. Wie das Gesetz aber ohne Uploadfilter umgesetzt werden kann, dazu verweigert er stets hartnäckig die Antwort. Das sei Sache der Anbieter wie YouTube, Facebook etc.

Und die Befürworter dieses neuen EU-Urheberrechts haben sich auch etwas Neues einfallen lassen, eine neue Argumentationsstrategie. Denn verdammt viele Netz-User bombardieren seit Tagen Abgeordnete in Brüssel und Deutschland. Wohl vor allem die CDU, die voll hinter diesem Gesetz steht, wird mit Anfragen überhäuft. Die Kritik, ja, das sei wohl inszeniert von Google – so lautet die neue Strategie. So einfach sieht das zum Beispiel der CDU-Mann Sven Schulze in folgendem Tweet.

Der SPD-Abgeordnete Timo Wölken zeigt sich entsetzt über dieses plumpe Mittel der Befütworter von Artikel 13, den Protest ins Lächerliche zu ziehen. Denn nur ein Blick in Twitter oder YouTube zu dem Thema macht klar, dass unendlich viele reale Menschen diesen Protest unterstützten, die eben nicht bei Google arbeiten!

Merkel und die Merkel-Filter

Angela Merkel erwähnt selbst im folgenden Videoausschnitt, dass sie wisse, dass Uploadfilter jetzt „Merkel-Filter“ heißen würden (im Sprachgebrauch der Gegner). Sie habe schon Millionen von Shitstorms über sich ergehen lassen müssen in dieser Sache. Auch das Internet könne kein Raum sein, in dem geistiges Eigentum überhaupt nicht mehr geschützt werde. Und diesen Kampf müsse man weiter austragen, so Merkel wortwörtlich. Waren das vielleicht die Worte, die der Initiator von Artikel 13 Axel Voss der Kanzlerin vorgesetzt hatte? Man weiß ja, dass Mutti vom Netz nicht all zu viel Ahnung hat. Wird ihr noch niemand direkt in einem Vier Augen-Gespräch erklärt haben, dass ein Uploadfilter wohl fast gar nicht zwischen legaler und illegaler Verwendung von geschützten Inhalten unterscheiden kann? Und dass daher wohl extrem viele normale und legale Inhalte zukünftig nicht hochgeladen werden können?

Julia Reda aktuell

Julia Reda von der Piratenpartei erwähnt im folgenden aktuellen Beitrag Probleme für kleine Unternehmen und auch, was Artikel 13 für Live-Streams im Netz bedeuten würde. Unsere Anmerkung: Zu all diesen Sachverhalten haben die Befürworter von Artikel 13 noch nie klar Stellung bezogen, wie diese Probleme in der Realität technisch gelöst werden könnten. Aber egal, denn Uploadfilter soll es ja eh nicht geben? Richtig? Was für eine Lachnummer… wenn die ganze Sache denn zum Lachen wäre.

Und nun? Wie geht es weiter? Der Kampf um die Deutungshoheit und Aufklärung möglichst vieler Bürger geht weiter bis in den April hinein, wenn die EU-Parlamentarier final über Artikel 13 abstimmen. Wir bleiben am Ball. Sie als Leser können übrigens mit Telefonanrufen und Emails (in eigenen Worten verfasst ohne Standardmail) Abgeordnete in Brüssel in Berlin kontaktieren!

Merkel und Barley über Artikel 13 und Uploadfilter
Foto Katarina Barley: Harald Krichel CC BY-SA 4.0 – Ausschnitt aus Originalfoto
Foto Angela Merkel: Elza Fiùza/Agência Brasil – [http://agenciabrasil.ebc.com.br/politica/foto/2015-08/dilma-recebe-chanceler-da-alemanha-no-palacio-do-planalto Agência Brasil CC BY 3.0 br – Ausschnitt aus Originalfoto



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4 Kommentare

  1. Natürlich werden Upload-Filter durch das Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben, da hat Herr Voss recht. Da es aber keine sonstige technische Möglichkeit gibt, um die Anforderungen von Artikel 13 zu erfüllen, werden sie faktisch unvermeidlich. Und natürlich wird YouTube in Europa nicht verboten. Da die Haftung für Urheberrechtsverstöße so umgelegt wird, dass sie keiner übernehmen kann, bleibt Google faktisch nichts anderes übrig, als YouTube für europäische Nutzer zu sperren. Herr Voss weiß das genau, tut aber so dumm und versteckt sich hinter Spitzfindigkeiten, weil er Lobbyist von Friede Springer ist und nicht ihre Interessen anstelle der seiner Wähler durchsetzt.

  2. Welch unfassbar dämliche Artikel! Die uploadfilter sind absolute richtig und es ist vollkommen in Ordnung, dass man jetzt beginnt das aufzuräumen, was man 25 Jahre lang versäumt hat. Letzteres ist der einzige zulässige Kritiktpunkt Ja, ein H&M Logo ist nun einmal urheberrechtlich geschützt und ebenso verhält es sich mit Popmusik. Beides hat der Privatnutzer einfach nicht über das Internet zu verbreiten Punkt rechtlich gesehen war es schon immer so. Höchste Zeit, dass diejenigen auch wieder faktisch zu dem Recht kommen, das ihnen über zweieinhalb Jahrzehnte verwehrt blieb!

    1. @Joachim S, nur zur Info, soll keine Kritik darstellen: Ich glaube nicht, dass das H&M Logo urheberrechtlich geschützt ist. Unsere weltfremden Richter und Juristen sind nämlich in über 95% der Fälle der Ansicht, dass Werke von Grafikdesignern nicht die nötige künstlerische Schöpfungshöhe besitzen, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen. Als typisches Beispiel werden immer die Logos der Deutschen Bank oder der Allianz angeführt, die auf gut Deutsch jeder hätte machen können, der einen Computer oder Lineal und Bleistift hat.
      Das H&M Logo besteht aus zwei Buchstaben und einem &-Zeichen einer ganz normalen Computerschrift und hat somit keinerlei künstlerischen Wert.

      Hingegen unterliegt jedes noch so miese Foto und jeder laienhafte Film sofort dem Urheberrecht, wenn auf den Auslöser gedrückt wird. Warum hier plötzlich die nötige künstlerische Schöpfungshöhe vorhanden ist, konnte bisher noch nicht wirklich dargelegt werden. Es ist halt einzigartig und bis auf den Pixel exakt so gibt es das millionenfach fotografierte Postkartenmotiv halt kein zweites Mal.

      Das H&M Logo unterliegt aber sicherlich dem Markenschutz, der mit dem Urheberrecht aber gar nichts zu tun hat.

  3. Was Bilder angeht, da wäre ich ohnehin extrem vorsichtig. Es gibt schon längst äußerst effiziente Bilderkennungsalgorhitmen und Firmen, die sich damit eine goldene Nase verdienen wollen. Das kann richtig teuer werden:
    https://www.copytrack.com/de/

    Einfach mal nach Copytrack googeln…

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