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Artikel 13: Renommiertes Wirtschaftsforschungsinstitut spricht die Probleme an!

Das „Institut der deutschen Wirtschaft“ (IW) in Köln ist eines der renommiertesten Wirtschaftsforschungsinstitute in Deutschland. Das IW äußert sich ganz aktuell zu den geplanten Urheberrechtsreformen in der EU (vor allem Artikel 13), welche heute ab 12 Uhr Mittags im EU-Parlament beschlossen werden sollen. Man kann sich fragen, warum das IW erst wenige Stunden vor der Abstimmung mit seiner Meinung um die Ecke kommt. Denn so eine klare und kritische Sichtweise so renommierter Ökonomen hätte in der laufenden Diskussion vielleicht vor ein, zwei Wochen noch etwas bewirken können.

Aber jetzt, nur wenige Stunden vor der Abstimmung? Aber immerhin besser als gar nichts! Die Forscher vom IW sprechen konkrete Probleme bei der Umsetzung von Artikel 13 an. Und sie erläutern, dass die großen Verlage die Gewinner sein werden, und nicht die kleinen Inhalte-Produzenten. Wir meinen: Ja, die Verlage gewinnen womöglich, aber vor allem YouTube und Co, was von den Initiatoren von Artikel 13 so ja nicht gewollt war. Lesen Sie hier die Kurz-Version vom IW im Wortlaut (über diesen Link können Sie den ausführlichen Text einsehen).

Die EU möchte das Urheberrecht reformieren und stimmt heute über die geplanten Reformen ab. Der umstrittene Artikel 13 ist seit Monaten in der Diskussion: Kritiker glauben, die Reform könnte weite Bereiche des Internets zensieren. Dabei gibt es noch ein ganz anderes Problem, zeigt eine neue IW-Kurzstudie: Die Neuerung hilft vielen Urhebern gar nicht.

Eigentlich verfolgt die EU ein hehres Ziel: Sie will Urheber stärken, europaweit für Einheitlichkeit sorgen und Rechtssicherheit schaffen, auch auf digitalen Plattformen wie YouTube, Instagram und Co. Urheber sollen sich zukünftig darauf verlassen können, dass ihre Fotos, Videos und Texte nicht einfach millionenfach verbreitet werden, ohne dass sie ihre Erlaubnis dafür gegeben haben. Passiert es doch, sollen nach dem Willen der EU künftig die Plattformen haften – das ermöglicht Verhandlungen auf Augenhöhe, glaubt Brüssel.

Ohne Upload-Filter geht es nicht

Konkret bedeutet das: Sobald jemand auf einer Plattform wie Instagram oder Facebook ein Foto oder ein Video hochlädt, müssen die Plattformen sicherstellen, dass der Urheber einverstanden ist. Bei der Masse an täglich hochgeladenen Daten ist das händisch nicht möglich, die Plattformen werden deshalb vollautomatische Upload-Filter einsetzen müssen. Die wiederum können höchstwahrscheinlich nicht zwischen einem unveränderten Werk und – zum Beispiel – einer satirischen Überarbeitung unterscheiden. „In diesem automatischen Verfahren werden voraussichtlich auch viele unbedenkliche Inhalte blockiert“, sagt IW-Ökonom und Studienautor Christian Rusche.

Kleine Urheber haben das Nachsehen
Das größte Problem ist aber noch ein anderes: Die Reform kommt gar nicht allen Rechteinhabern zugute. „Große Verlage und Interessengruppen schließen wahrscheinlich schnell mit den Plattformen Lizenzvereinbarungen ab, schließlich sind Veröffentlichungen in ihrem Sinne“, sagt IW-Urheberrechtsexperte Marc Scheufen. „Kleine Gruppen oder einzelne Urheber stehen dann vor der Wahl, ob sie ungünstige Verträge annehmen oder mit den Plattformen gar nicht zusammenarbeiten.“ Von Verhandlung auf Augenhöhe kann also keine Rede sein.

Artikel 13
Foto: Gaurav Shakya CC BY-SA 4.0



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