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Artikel 13: „Wiki-Terrorismus“, und GEMA-Aufsichtsrat „klärt“ Gegner auf

Die größte Online-Enzyklopädie der Welt „Wikipedia“ wird zumindest in Deutschland am 21. März für einen Tag komplett abgeschaltet. Man selbst ist von Artikel 13 des neuen EU-Urheberrechts nicht betroffen, da Enzyklopädien ganz absichtlich vom verschärften Urheberrecht ausgenommen bleiben sollen. Aber dennoch stellt sich Wikipedia an die Seite der Gegner von Artikel 13, und nutzt diese Abschaltung als Protest-Möglichkeit. Auf der dann für einen Tag leeren Seite soll nur ein kleiner Hinweis auf den Protest zu finden sein. Eine Lobbyistin der Bildagenturen hat diese Aktion von Wikipedia jetzt als „terroristische Methode“ bezeichnet. Tja, ohne Worte!

GEMA-Aufsichtsrat und die Wahrheit über Artikel 13

Haben Sie schon mal etwas von einem gewissen Herrn Micki Meuser gehört? Der gute Mann ist Komponist fürs Fernsehen und Filmproduktionen. Was er auf seiner eigenen Webseite vielleicht vergessen hat zu erwähnen: Er ist auch Aufsichtsrat bei der GEMA. Und somit ist er ganz klar ein Lobbyist der Verwertungsindustrie oder besser gesagt Vorsteher der Verwertungsindustrie – so darf man es wohl ausdrücken. Sicher war es reiner Zufall, dass Herr Meuser am Samstag gerade in einer Springer-Publikation in einem längeren Meinungsbeitrag volle Kanne pro Artikel 13 geschrieben hat. Sein Artikel trägt den Namen Der umstrittene Artikel 13 sorgt in Wahrheit für mehr Gerechtigkeit. Lesen Sie sich gerne diesen Artikel durch.

Natürlich ist es wenig überraschend, dass ein Aufsichtsratsmitglied der GEMA sich pro Artikel 13 positioniert. Und auch ist der belehrende Unterton des Artikels eindeutig. Wir haben Ahnung, und ihr Kritiker (eh von Google gesteuert, schlecht informiert und unwissend), euch muss ich jetzt mal dringend aufklären. Ja, so liest sich dieser Artikel. Und man weiß nie so genau, ob es sich um Unwissen, bewusste Falschaussagen oder mangelnde Detailkenntnis im Artikel handelt, die einem ziemlich schnell ins Gesicht springen.

Uploadfilter gibt es ja längst?

So behauptet Micki Meuser zum Beispiel, dass es Uploadfilter ja bereits längst gibt (also alles halb so schlimm?). Damit meint er wohl zum Beispiel bei YouTube das bereits existierende Content ID-System. Damit können Urheber in der Tat schon heute bei YouTube online ihre Ansprüche geltend machen, Videos sperren lassen, wenn ihr eigener Inhalt von Dritten unerlaubt hochgeladen wird usw. Aber der entscheidende Unterschied zwischen Content ID und einem zukünftigen Uploadfilter ist ungefähr der zwischen einer Ameise und einer Atombombe. Dies hat Herr Meuser wohl vergessen zu erwähnen.

Denn Content ID von YouTube ist ein passives System, wo Urheber ihre Ansprüche geltend machen können. Übrigens gab es hier schon bizarre Auswüchse, wo Betrüger einfach so tun, als seien sie die Urheber, um sich so bereits erzielte Werbeeinnahmen zu erschleichen. Schon beim Content ID-System gab es also bereits massive Probleme. Und dieses System ist bisher nur eine winzige Hausnummer, welches wie gesagt passiv arbeitet.

Uploadfilter unter Artikel 13 würden aktiv arbeiten

Aber der wohl anstehende Uploadfilter, der würde nach Einführung von Artikel 13 aktiv (!) arbeiten. Denn die neue Richtlinie überträgt die komplette rechtliche Verantwortung für Inhalte auf die Plattform-Anbieter. Damit die sich schützen können, muss jeglicher Inhalt darauf hin gescannt werden, ob ein Verstoß vorliegt. Damit wäre auch das langweiligste Urlaubsfoto betroffen. Wie bitte schön, wie soll ein Filter erkennen, ob ein urheberrechtlich geschütztes Foto durch Zufall im Hintergrund eines Urlaubsfotos mit abgelichtet wird, oder ob ein Abzocker das Foto absichtlich hochlädt, ohne Erlaubnis? Auf diese Frage geht Micki Meuser wie alle anderen Befürworter von Artikel 13 nicht ein.

Im Gegenteil. Wie auch schon Axel Voss, der Initiator der neuen Richtlinie, verdreht Herr Meuser alles ins Gegenteil. Es werde doch nun alles viel besser für die Nutzer, da sie kein rechtliches Risiko mehr hätten. Tja, und womöglich unzählige blockierte Inhalte, die gar nicht erst hochgeladen werden? Was ist damit? Ja, dafür sollen die Anbieter künftig Beschwerdestellen einrichten. Wie lustig!

Alles bestens unter Ariktel 13?

Auch bringt Meuser das allseits beliebte Argument, dass Memes ja weiterhin erlaubt seien. Aber wie ein Uploadfilter einen Meme von einer unerlaubten Nutzung von Inhalten unterscheiden soll, darauf geht auch er nicht ein. Ja, und die lieben Startups, die seien ja die ersten drei Jahre von Artikel 13 gar nicht betroffen. Wie lustig, mag man da sagen. Und nach drei Jahren? Ist Herrn Meuser überhaupt klar, dass Startups in der Regel nicht nach ein, zwei Jahren zu Milliarden-Konzernen heranwachsen, die sich einen Uploadfilter mit Programmierkosten im dreistelligen Millionenbereich leisten können? Denn alleine Content ID kostete Google in der Programmierung geschätzt 100 Millionen Dollar.

Micki Meuser, ja er sorgt für Erhellung (Satire). Denn (Scherz bei Seite) selbst er sagt, dass Uploadfilter oder wie auch immer man sie nennen möchte, weder jetzt noch in Zukunft den Unterschied zwischen einem originalen kulturellen Werk und einer Parodie erkennen würden. Und jetzt kommt´s. Laut Herrn Meuser müssten sie das nämlich auch gar nicht. Die Plattformen sollen zukünftig nämlich einen Betrag X für Lizenzen zahlen, und bezahlbare Identifikationssoftware werde sicherstellen, dass Verwertungsgesellschaften gerecht Gelder verteilen könnten.

Befürworter bieten keinerlei Problemlösungen an

Ähhhh… dazu haben wir noch eine Frage. Zukünftig muss ein Filter alles, ALLES vor dem Hochladen prüfen, auch noch den harmlosesten Text, das harmloseste Bild oder Video. Das bedeutet, dass sämtliche Plattformen de facto für alles was im Netz hochgeladen wird, eine Lizenz kaufen oder besitzen müssen. Es wird aber jeden Tag aufs Neue eine gigantische Datenmenge an neuen Inhalten produziert und hochgeladen. Und woher soll man wissen, welche Inhalte privat und welche kommerziell erstellt wurden? Wie viele zehntausende Mitarbeiter auch bei mittelgroßen Plattform-Anbietern sollen jeden Tag mit Millionen Social Media-Nutzern ständig neue Lizenzen schließen für Ihre Inhalte? Wie das in der Praxis alles funktionieren soll, verrät auch niemand der Befürworter von Artikel 13.

Rechtsanwalt Christian Solmecke hatte diesbezüglich auch schon realisierbare Alternativvorschläge gebracht. Solche gab es übrigens auch schon lange vor der Ausarbeitung dieses Gesetzestextes. Aber interessiert hat das vor allem die CDU-Abgeordneten wie Axel Voss nicht. Ihre Marschroute war und bleibt klar. Die Gegner von Artikel 13 sind entweder von Google gelenkt, oder es sind schlecht informierte Jugendliche, die einfach keine Ahnung haben.

Und wo Herr Meuser als de facto Lobbyist pro Artikel 13 fleißig in der „Welt“ schreibt, da hatte vor Kurzem auch Henning Tillmann als Lobbyist vom digitalpolitischen Think Tank D64 einen ganz anderen Text bei n-tv veröffentlicht (bitte hier lesen). Er ist der Meinung, dass bei Artikel 13 alle verlieren werden! Und was gibt es aktuell sonst Neues zum Thema Artikel 13? Hier einige interessante Tweets und ein brandaktuelles Video.

Hier die Infoseite zu Demos gegen Artikel 13 (europaweiter großer Aktionstag am 23. März).

YouTube Artikel 13
Das YouTube-Logo. Foto: Gaurav Shakya CC BY-SA 4.0



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