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Aufgrund von Monopol-Zahlungen an Apple muss Qualcomm 1 Milliarde Euro Strafe an die EU zahlen

Ein ungeheuerlicher Vorgang, der heutzutage bei all den Unternehmensskandalen gar nicht mehr vorkommen dürfte. So sieht es zumindest die EU-Kommission. Aber offenbar wurde dieser Vorgang sogar höchst offiziell vereinbart. Wie die EU-Kommission heute veröffentlicht, haben Apple und sein Chip-Zulieferer Qualcomm...

FMW-Redaktion

Ein ungeheuerlicher Vorgang, der heutzutage bei all den Unternehmensskandalen gar nicht mehr vorkommen dürfte. So sieht es zumindest die EU-Kommission. Aber offenbar wurde dieser Vorgang sogar höchst offiziell vereinbart. Wie die EU-Kommission heute veröffentlicht, haben Apple und sein Chip-Zulieferer Qualcomm im Jahr 2011 eine Vereinbarung getroffen, dass Qualcomm an Apple erhebliche Geldzahlungen leistet, und zwar nur dafür, dass Apple ausschließlich Qualcomm-Chips verbaut. Zitat EU-Kommission:

Schon lange Zeit war Apple als bedeutender Hersteller von Smartphones und Tablets mit einem ausgezeichneten Markenimage einer der Hauptabnehmer von LTE-Basisband-Chipsätzen. 2011 verpflichtete sich Qualcomm in einer Vereinbarung mit Apple, erhebliche Zahlungen dafür zu leisten, dass Apple in seinen „iPhone“- und „iPad“-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert.

Laut EU-Wettbewerbskommissarin Vestager habe Qualcomm damit Zitat

„…Konkurrenten in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen“.

Deswegen muss Qualcomm jetzt 997 Millionen Euro Strafe an die EU-Kommission zahlen! Ein kleines und feines Monopol, dass sich Apple gut bezahlen ließ! Welche Summe dafür an Apple gezahlt wurde, wird nicht erwähnt. Die EU-Kommission beschreibt in ihrer Veröffentlichung im Detail, dass Apple sogar darüber nachdachte auf Intel-Chips umzusteigen – dann aber hätte Apple gezahlte Gelder an Qualcomm erstatten müssen. Durch diese „Verkrustung des Marktes“ (unsere Wortkreation) werde laut EU-Kommission Innovation und Wettbewerb in diesem sehr wichtigen Markt verhindert.

Qualcomm wehrt sich

Qualcomm hat bereits offiziell reagiert, und will vor einem EU-Gericht Widerspruch einlegen. Man sehe nicht, dass man gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen habe. Zitat:

Qualcomm (Nasdaq: QCOM) today confirmed it has received a decision from the European Commission (EC) relating to an expired agreement between Qualcomm and Apple Inc., which was in effect from 2011 through 2016, for the pricing of modem chips. The EC alleges that certain provisions of this agreement were in violation of European Union competition law and has imposed a fine of approximately 997, 439,000 million Euros (approximately $1.23 billion USD at current exchange rates). Qualcomm strongly disagrees with the decision and will immediately appeal it to the General Court of the European Union. The EC decision does not relate to Qualcomm’s licensing business and has no impact on ongoing operations. “We are confident this agreement did not violate EU competition rules or adversely affect market competition or European consumers,” said Don Rosenberg, executive vice president and general counsel of Qualcomm. “We have a strong case for judicial review and we will immediately commence that process.”

EU-Kommission mit interessanten Details

Hier weitere Ausführungen der EU-Kommission im Wortlaut (es lohnt sich):

Die Europäische Kommission hat gegen Qualcomm eine Geldbuße von 997 Mio. EUR wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Sektor der LTE-Basisband‑Chipsätze verhängt. Qualcomm hat Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert, indem das Unternehmen hohe Zahlungen an einen wichtigen Kunden geleistet hat, unter der Bedingung, dass dieser nicht bei der Konkurrenz kauft. Dies verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Qualcomm hat Konkurrenten in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen und damit seine marktbeherrschende Stellung gefestigt. Qualcomm hat Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kauft. Bei diesen Zahlungen handelte es sich nicht einfach um Preisnachlässe – sie wurden unter der Bedingung geleistet, dass Apple in sämtlichen iPhone- und iPad-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet.

Damit konnte kein Konkurrent, gleich wie gut seine Produkte waren, Qualcomm auf diesem Markt herausfordern. Durch das Verhalten von Qualcomm wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen mehr Auswahl und Innovation vorenthalten – und das in einem Sektor mit riesiger Nachfrage und enormem Potenzial für innovative Technologien. Da dies gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, haben wir den heutigen Beschluss gefasst.“

Vorgehensweisen von Qualcomm und Markt für LTE-Basisband-Chipsätze

Basisband-Chipsätze ermöglichen die Verbindung von Smartphones und Tablets mit zellularen Netzwerken und werden sowohl für die Stimm- als auch für die Datenübertragung genutzt. LTE-Basisband-Chipsätze entsprechen dem 4G-/LTE-Standard (Long Term Evolution Standard).

Qualcomm ist mit Abstand der weltgrößte Anbieter von Basisband-Chipsätzen. Allerdings sind noch andere Chiphersteller auf diesem Markt tätig: Vor allem Intel (der größte Anbieter von Chipsätzen für Computer) versucht, Qualcomm herauszufordern und mit dem Unternehmen zu konkurrieren.

Der Vereinbarung zufolge hätte Qualcomm diese Zahlungen eingestellt, wenn Apple ein Gerät mit dem Chipsatz eines Konkurrenten auf den Markt gebracht hätte. Darüber hinaus hätte Apple während des größten Teils der Geltungsdauer der Vereinbarung im Fall eines Anbieterwechsels einige der in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen zurückerstatten müssen. Damit wurden Qualcomms Konkurrenten – unabhängig davon, wie gut ihre Produkte waren – daran gehindert, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten. Ihnen wurden außerdem geschäftliche Möglichkeiten mit anderen Kunden vorenthalten, die sich vielleicht ergeben hätten, wenn sie sich Apple als Kunden gesichert hätten.

Interne Unterlagen belegen, dass Apple ernsthaft in Erwägung zog, in Bezug auf einen Teil seiner Basisband-Chipsätze zu Intel zu wechseln. Die von Qualcomm gestellte Ausschließlichkeitsbedingung war ein wesentlicher Faktor dafür, dass Apple sich entschied, einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufzuschieben. Im September 2016, als das Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung nahte und die Kosten eines Wechsels trotz der darin enthaltenen Bedingungen begrenzt waren, begann Apple, einen Teil seines Bedarfs an Basisband-Chipsätzen von Intel zu beziehen. Bis dahin jedoch wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen durch die Vorgehensweise von Qualcomm die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs in Form von mehr Auswahl und Innovation verwehrt.

Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften

Die Vorgehensweisen von Qualcomm stellen einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar.

Eine marktbeherrschende Stellung als solche ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht rechtswidrig. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung und dürfen ihre starke Marktstellung nicht dadurch missbrauchen, dass sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken.

Dem heutigen Beschluss zufolge hat Qualcomm im Untersuchungszeitraum (d. h. mindestens von 2011 bis 2016) eine beherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze eingenommen, in erster Linie durch seine sehr hohen Marktanteile von mehr als 90 % während des größten Teils dieses Zeitraums. Der Markt ist außerdem durch hohe Zutrittsschranken geprägt. Dazu zählen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die ein Anbieter tätigen muss, bevor er LTE-Chipsätze auf den Markt bringen kann, und verschiedene Schranken im Zusammenhang mit Qualcomms Rechten des geistigen Eigentums.

Das Unternehmen Qualcomm hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert hat. Dies hat das Unternehmen dadurch erreicht, dass es erhebliche Zahlungen an einen Hauptkunden geleistet und dabei zur Bedingung gemacht hat, dass dieser ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. Das Problem einer solchen Regelung besteht nicht darin, dass der Kunde einen kurzfristigen Preisnachlass erhält, sondern in der Ausschließlichkeitsbedingung, die Konkurrenten die Möglichkeit zum Wettbewerb vorenthält.

Gestützt auf eine Vielzahl von qualitativen und quantitativen Belegen gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass sowohl die Verbraucher als auch der Wettbewerb durch das Verhalten von Qualcomm beeinträchtigt wurden. Dabei wurde unter anderem Folgendes berücksichtigt:

der Umfang der beherrschenden Stellung von Qualcomm;
die erheblichen Beträge, die Qualcomm im Gegenzug für die Ausschließlichkeit gezahlt hat;
das breite Spektrum neuerer Belege (einschließlich interner Unterlagen von Apple) dafür, dass die Zahlungen von Qualcomm den Anreiz für Apple verringert haben, zu Konkurrenten zu wechseln;
die Bedeutung von Apple als Kunde auf dem Markt für LTE-Basisband-Chipsätze: Auf Apple entfällt ein beträchtlicher Anteil der Nachfrage nach LTE-Chipsätzen (im Durchschnitt ein Drittel während des gesamten Zeitraums der Zuwiderhandlung). Darüber hinaus ist Apple ein führender Smartphone-und Tablet-Hersteller, wodurch die Entscheidungen anderer Kunden und Hersteller bezüglich Beschaffung und Konzeption beeinflusst werden können. Da Qualcomm Konkurrenten daran gehindert hat, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten, hatte das Verhalten von Qualcomm Auswirkungen auf den gesamten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze;
Qualcomm hat nicht nachgewiesen, dass die Ausschließlichkeitsbedingung zu Effizienzgewinnen geführt hat, die seine Vorgehensweise hätten rechtfertigen können.
Die Kommission hat auch eine von Qualcomm vorgelegte Preis-Kosten-Prüfung beurteilt, die jedoch von ihr zurückgewiesen wurde. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Ergebnisse dieser Prüfung nicht die Auffassung von Qualcomm untermauern, wonach seine Ausschließlichkeitszahlungen keine wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen haben können.

Auf dieser Grundlage kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die rechtswidrige Vorgehensweise von Qualcomm erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wettbewerb hatte, da hierdurch Konkurrenten vom Markt ausgeschlossen wurden und den europäischen Verbrauchern eine echte Auswahl und Innovation vorenthalten wurde.



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4 Kommentare

  1. Interessant ist, dass keine Strafen gegen Apple verhängt wurden. Schmiergelder anzunehmen ist also demnach inzwischen legal?

  2. Wieso ist das eine Angelegenheit der EU?

    Wieso darf Apple das Geld behalten und wird nicht bestraft? Schließlich haben die ihre Marktmacht ausgenutzt.

    1. @leser, ich bin mir auch nicht sicher, wieso das eine Angelegenheit der EU ist, vermute aber, weil dadurch auch Unternehmen aus der EU vom Wettbewerb ausgeschlossen wurden.

  3. Derart ungerechte Strafen gegen großartige ehrliche amerikanische Firmen wird der irre Präsident, Mr. Protect, künftig schon zu verhindern wissen. America first!

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