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BaFin: Geldwäsche- und Terrorbekämpfung bei deutschen Banken außer Kraft gesetzt

FMW-Redaktion

Das Thema ist schon seit Wochen bekannt, aber nimmt jetzt langsam Fahrt auf. Anfang September versandte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ein Rundschreiben an alle Banken, Flüchtlinge ohne Ausweis sollten ein Konto erhalten können, die Duldung (kein Ausweis) könne auszureichen. Sparkassen und Volksbanken setzen diese Praxis nun flächendeckend um – die Großbanken nicht, da dies keine Verpflichtung ist. Der ganze Hintergrund, die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen, ist de facto außer Kraft gesetzt.

BaFin 1
Die BaFin-Zentrale in Bonn. Foto:

Identitätsfeststellung

Nach wie vor gilt für alle deutschen Banken und Sparkassen: Wer eine Bank betritt und ein Konto eröffnen will, muss entweder einen Ausweis oder Reisepass vorlegen, damit seine Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann. Dies gilt natürlich auch für Ausländer. Noch in den 90er-Jahren konnte man bei deutschen Banken tatsächlich ohne Ausweis Konten eröffnen. Es reichte, wenn der Bankmitarbeiter in den internen Unterlagen vermerkte „Kunde persönlich bekannt“.

Jetzt führen die seit Jahren immer weiter zunehmenden Prüfungen und Regularien zu einem enormen Verwaltungsaufwand für die Banken und zu endlos nervenden Prozeduren für neue Kunden. Ein theoretisches Beispiel: Es kommt oft vor, dass ausländische Unternehmen in Deutschland Geschäftskonten eröffnen. Nehmen wir an eine Firma mit Sitz in Frankreich möchte hier ein Konto eröffnen. Sie hat als Eigentümer eine Firma aus Dubai. Die Firma aus Dubai gehört wiederum 3 anderen Firmen. Diese drei Firmen gehören mehreren Öl-Scheichs. Die deutsche Bank oder Sparkasse muss nun von der französischen Firma Handelsregister, Satzung, Ausweise und Adressnachweise der Geschäftsführer einholen. Dann müssen ebenfalls die Handelsregisternachweise der Mutterfirma in Dubai eingeholt werden, auch die Ausweiskopien (notariell beglaubigt etc) von deren Geschäftsührern usw, auch von den 3 dahinter liegenden Eigentümerfirmen.

Die aktuell in der EU gültigen Richtlinien verlangen es, dass auch bei Geschäftskonten letztendlich der „Wirtschaftlich Berechtigte“ eines Kontos „identifiziert“ wird. Damit ist immer eine natürliche Person, also ein Mensch gemeint. D.h. die deutsche Bank, bei der dieses Konto eröffnet wird, muss zweifelsfrei feststellen, wer die Eigentümer der Muttergesellschaften in Dubai sind, wenn diese mehr als 25% der Muttergesellschaft besitzen. Die müssen dann ebenfalls mit Pass und Adressnachweis legitimiert werden.

Bis für die eigentliche französische Firma ein Konto bei der deutschen Bank eröffnet ist, müssen Firmensatzungen ins Deutsche übersetzt werden – es müssen die Beglaubigungen auf Ausweiskopien auf Echtheit überprüft werden uvm. Das dauert sehr viel Zeit, und kostet auch sehr viel Geld. Es kam schon oft vor, dass Antragsteller für Neukonten nach mehrmonatigem Warten entnervt aufgaben und kein Konto mehr eröffneten.

Die neue BaFin-Regularie im Wortlaut

Vor vier Wochen versandte die BaFin ihr Rundschreiben. Hier der Originaltext:

„Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. Sie gelten so lange, bis voraussichtlich kommendes Jahr eine Identitätsprüf-Verordnung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft tritt, die Legitimationsdokumente zulassen soll, die über die in § 4 Absatz 4 Nr. 1 GwG genannten hinausgehen.
Bis dahin reichen für die Eröffnung eines solchen Kontos Dokumente aus, die:
• den Briefkopf und das Siegel einer deutschen Ausländerbehörde tragen,
• die Identitätsangaben gemäß § 4 Absatz 3 Nr. 1 GwG enthalten, also Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit und Anschrift,
• mit einem Lichtbild versehen sind und
• vom Bearbeiter der Ausländerbehörde unterschrieben sind.
Wenn Banken für Flüchtlinge solche Konten auf Grundlage von Dokumenten eröffnen, die diesen Kriterien entsprechen, wird die BaFin dies aufsichtsrechtlich nicht beanstanden. Der vollständige Inhalt der Übergangsregelung ist im Schreiben der BaFin an die Deutsche Kreditwirtschaft e.V. nachzulesen.“

Warum all das?

Und warum all dieser bisherige Aufwand der Prüfungen, fragt man sich als Außenstehender? Ganz einfach. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 möchte die globale Staatengemeinschaft vor allem die weltweite Terrorismusfinanzierung abwürgen. Daher möchte man wissen, welche realen Personen von wo nach wo Geld verschieben. Dies ist logisch als Grund nachvollziehbar und durchaus in Ordnung. Doch was bringt diese Regel noch, wenn hunderttausende Flüchtlinge, die aktuell nach Deutschland kommen, oft ohne jegliches Ausweisdokument, vom deutschen Staat mit einer Duldung ausgestattet werden, die dann für eine Kontoeröffnung ausreicht? Niemand, nicht der deutsche Staat (BAMF) und auch nicht die deutschen Banken wissen, ob der Name in der Duldung echt ist. Wenn sich unter den Flüchtlingen auch nur ein Terrorist versteckt, der Gelder nach Deutschland per Überweisung einschleusen will, kann er das mit der Nennung eines erfundenen Namens bei seiner Registrierung als Flüchtling kinderleicht erreichen. Niemand prüft oder kann prüfen, ob seine Angaben stimmen.

Flüchtlinge

Es ist gut, dass die BaFin (also das Bundesfinanzministerium) Flüchtlingen ermöglichen will Zugang zum Banksystem zu erlangen, damit sie am Wirtschaftsleben in Deutschland teilnehmen können wie jeder andere auch. Nur damit befindet sich der deutsche Staat in einem großen Dilemma. Man hat sich nach 9/11 international dazu verpflichtet Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ganz oben auf die Agenda zu setzen. Und genau das wird hiermit praktisch unmöglich gemacht, wenn es um Geldflüsse geht, denn man weiß jetzt nicht mehr, wer da eigentlich Gelder überweist oder erhält.

Das Verhalten der Banken

Sparkassen und Volksbanken setzten aktuell bundesweit die BaFin-Direktive um und eröffnen unbürokratisch Konten für Flüchtlinge. In der Regel sind gerade die Sparkassen Töchter der Landkreise und Gemeinden, und daher sogar über mehrere Stufen weisungsgebunden. Wenn der Eigentümer der Staat ist und die Kontoeröffnung will, muss die Sparkasse dies ja eh umsetzen. Nicht zufällig verweigern sich Deutsche Bank und Commerzbank nach wie vor der neuen Praxis, denn sie haben anders als z.B. Sparkassen große geschäftliche Aktivitäten z.B. in den USA und Großbritannien und müssen befürchten von den dortigen Aufsichtsbehörden mit massiven Strafzahlungen bis hin zum Verbot des Geschäftsbetriebs belegt zu werden, weil sie mit der Eröffnung von Konten für Personen, deren Identität nicht geklärt ist, gegen international vereinbarte Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus verstoßen. Der „Bundesverband der Banken“ weist darauf hin, dass das BaFin-Schreiben auf internationaler Ebene keine Rechtssicherheit biete.

Was wäre konsequentes Handeln?

Gut, die BaFin hat die Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung in Deutschland erst einmal de facto außer Kraft gesetzt. Was wäre die Alternative? Flüchtlingen keinen Zugang zu Bankkonten geben? Wohl kaum. Was wäre konsequentes Handeln? Die BaFin sollte die Prüfung von Identität ganz abschaffen, da sie durch diese Regelung eh ad absurdum geführt wurde. Denn was nützt es noch bis ins kleinste Detail Identitäten von z.B. ausländischen Geschäftsleuten zu überprüfen, die Reisepässe vorlegen, wenn man hunderttausende anderen ohne nachgewiesener Identität ein Konto gibt und damit Zugang zu globalen Überweisungen per IBAN und SWIFT? Diese können dann global Gelder transferieren und entgegennehmen, ohne dass irgendjemand weiß, ob ihr Name überhaupt echt ist. Ehrlich wäre, wenn man die Prüfungen für alle einstellt, da das System seit der BaFin-Anweisung tot ist. Warum unsere provokative Headline “ Geldwäsche- und Terrorbekämpfung bei deutschen Banken außer Kraft gesetzt“ ? Ganz einfach. Gibt es unter den Flüchtlingen einen Terroristen, der Geld nach Deutschland per Banktransfer schleusen will, und er sieht bei Deutscher Bank und Commerzbank wird er abgelehnt, braucht er einfach nur zur Sparkasse oder Volksbank zu gehen. Hinter vorgehaltener Hand gibt es bei Sparkassen-Mitarbeitern Beschwerden über diese Praxis, aber was will man machen. Der Staat gibt es vor, die Sparkasse setzt es um, so ist es halt. Unsere Meinung: Hebt die restlichen Vorschriften für alle anderen Kunden und Neukunden auch auf, denn das ganze Prüfsystem ist mit dieser Vorgabe sowieso ad absurdum geführt!




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5 Kommentare

  1. Kommt niemand auf den Gedanken, das man dem Konto-Umsatz pro Person auf maximal 1.000Euro beschränkt?

    Hier ein Link wie man sich auf die Zukunft am besten vorbereitet:
    https://daserwachendervalkyrjar.wordpress.com/2015/10/12/ein-jahr-in-der-hoelle-ueberleben-im-bosnienkrieg-so-kann-es-auch-bald-in-deutschland-aussehen/

  2. Zum x -ten mal

    xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

    Lohnabhängig und ohne Lohntüte und nur ein Konto bei einer Bank ohne Bankgeheimnis, dann ist das so als wenn mein Portmonnaie bei der Bank irgend ein X-beliebiger Dritter hat, den ich nicht kenne und jeder Gangster sieht rein ob noch was zu holen ist.

    Am 1. April 2005 verschwand das Bankgeheimnis in Deutschland nun vollständig.

    Hauptbetroffene sind Rentner, Erben, Studierende, Empfänger von ALG I+II(HartzIV), Sozialgeld, BAföG, Kindergeld und Wohngeld.

    Ein Anfangsverdacht oder ein richterlicher Beschluss sind dann nicht mehr nötig.

    Fünf Tage vor Weihnachten, am 19. Dezember 2004 wurde dieses Gesetz heimlich still und leise von Hans Eichel im Bundestag eingebracht und vollzogen.

    Wenn damals nur mit der Lohnabhängigkeit Adolf Hitler alles machte, um wieviel mehr lässt sich mit der Kontoabhängigkeit für Regierungen heute erreichen?

  3. Der Vorwandt um bargeld zu verbieten wieder selbst geschaffen.

  4. Abgesehen davon, dass es Sinn macht, Flüchtlingen den Zugang zum Finanzsystem zu erleichtern, sollte man Folgendes bedenken:
    + hier geht es um Basiskonten, nicht um komplexe Finanzprodukte.
    +hier wird durchaus ein Identitätsnachweis verlangt, das ist sowohl mit der EU Richtlinie als auch mit internationalen Geldwaesche/TF Standards vereinbar. Ein Pass wird dort nicht verlangt und man kann ihn zur Not auch fälschen.
    + Identifizierung ist nur ein erster Schritt: viel wichtiger, dass Banken Transaktionen auf Auffälligkeiten hin überprüfen und Verdachtsfälle melden – hierfür braucht man keinen Pass, sondern gute Systeme bzw geschultes und aufmerksames Personal.

    Man sollte der BaFin gratulieren, keinen Strick drehen!

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