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BaFin: Info über Anbieter mit verbotenen Geschäften

Wie so oft in den letzten Monaten sieht man, dass ausländische Briefkästen Angebote auf dem deutschen Markt machen – manchmal selbst, und manchmal über deutsche Vermittler oder Partner vor Ort. Oft ist es schwierig herauszufinden, ob die ausländischen Briefkästen nicht den in Deutschland tätigen Partnern selbst gehören. Aktuell jedenfalls gibt die BaFin eine Warnung heraus über zwei „Firmen“ auf den Kapverden (im Atlantik vor der afrikanischen Küste), und ihren deutschen Vermittlern. Zitat:

Die BaFin hat mit Bescheid vom 21. August 2018 gegenüber Atlantic Global Asset Management (AGAM) und Five Winds Asset Management, Kap Verde, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet. Über die Internetseiten www.atlanticgam.es und www.fivewindsam.com sowie über ein Netz von Vermittlern, unter anderem aus Deutschland, bieten die beiden Unternehmen „Koffer“ beziehungsweise fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen Atlantic Global Asset Management und Five Winds Asset Management gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt. Die Bescheide sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Auch äußert die BaFin aktuell einen Verdacht gegen folgendes Unternehmen:

Instantsecure GmbH: Verdacht des Betreibens des unerlaubten Finanztransfer-/Akquisitionsgeschäfts
Datum:28.08.2018 Die BaFin informiert darüber, dass der Verdacht besteht, dass die Instantsecure GmbH, Düsseldorf, unerlaubt das Finanztransfer- oder das Akquisitionsgeschäft betreibt. Die Gesellschaft nimmt auf eigenen Konten Gelder von Kunden anderer Unternehmen entgegen, um sie an ihre Auftraggeber weiterzuleiten. Über die dafür erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht.


Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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