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BaFin mit aktuellen Verboten für dubiose Anbieter

Dubiose Anbieter mit Kreditangeboten (ohne Banklizenz), mit Vermögensanlagen oder Zahlungsdienstleistungen ebenfalls ohne Lizenz, scheinen momentan Hochkonjunktur zu haben. Liegt das an der Weihnachtszeit? Schon komisch. Aktuell untersagt die BaFin drei Anbietern ihre Geschäftspraktiken. Hier im Wortlaut:

Andreas Peter Karl Müller

Herr Andreas Peter Karl Müller: BaFin ordnet Abwicklung des Kreditgeschäfts an
Datum:14.12.2018
Die BaFin hat Herrn Andreas Peter Karl Müller, Wiesloch, mit Bescheid vom 04. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben. Herr Müller bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt er das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Herr Müller ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

QW Lianora Swiss Consulting

QW Lianora Swiss Consulting SA i.L.: BaFin untersagt Unterstützung der grenzüberschreitenden Anlageverwaltung der Five Winds Asset Management
Datum:14.12.2018
Die BaFin hat mit Bescheid vom 4. Dezember 2018 gegenüber der QW Lianora Swiss Consulting SA i.L., Genf, Schweiz, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte der Five Winds Asset Management einbezogen ist. Die QW Lianora Swiss Consutling SA i.L. erbringt für die nicht lizenzierte Five Winds Asset Management Dienstleistungen. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Vertrieb und die Vermarktung der Finanzprodukte der Five Winds Asset Management. Die BaFin hat bereits in der Vergangenheit gegenüber der Five Winds Asset Management die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

StronIT GmbH

StronIT GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an
Datum:13.12.2018
Die BaFin hat mit Bescheid vom 28.November 2018 gegenüber der StronIT GmbH, Köln, die sofortige Einstellung des von dieser unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet. Die StronIT GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Die Gesellschaften sind überwiegend im Ausland ansässig. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.bluetrading.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

BaFin beschränkt Pensionskasse der Caritas
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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