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BaFin mit neuer Kultur? Auf einmal „Ermittlungen“ und jede Menge Verbote

Die BaFin steht seit Monaten massiv in der öffentlichen Kritik wegen des Wirecard-Skandals. Untätigkeit oder sich „Nicht für zuständig fühlen“ waren wohl die Merkmale des Behörden-Chefs Felix Hufeld im Wirecard-Skandal. Hufeld und die Direktorin Roegele müssen nun beide ihre Posten räumen. Ein neuer Chef oder eine neue Chefin sind noch nicht gefunden. Aber hat Olaf Scholz, als Finanzminister auch oberster Dienstherr der BaFin, „harte Ansagen“ gemacht, dass die BaFin nun zeigen soll, dass sie von jetzt an eine aktivere Rolle spielen soll?

Hin und wieder sieht man von der BaFin Mitteilungen, dass einem Finanzdienstleister oder Ein-Mann-Pseudo-Finanzdienstleister seine Tätigkeiten verboten werden. In der Regel geht es um Formalien wie fehlende Genehmigungen, mangelhafte Prospektinhalte etc. Aber auch Betrüger sind darunter, die in Deutschland gleich ganz ohne Erlaubnis agieren, oder sogar aktiv so tun als hätten sie eine Zulassung der Behörde. Seit ein paar Tagen (ein merkwürdiger zeitlicher Zufall zum Hufeld-Abgang) hagelt es von der BaFin fast schon täglich Verbote.

BaFin „ermittelt“

Und wenn man genau hinschaut: Während die Verstöße von Finanzdienstleistern in den letzten Jahren von der BaFin per Pressemitteilung nur erwähnt wurden, spricht die BaFin in den letzten Tagen doch glatt von eigenen „Ermittlungen“. So zum Beispiel gestern im Fall des Anbieters Cryptofundfx.com. Die Inhalte der von Cryptofundfx Ltd. betriebenen Webseite cryptofundfx.com rechtfertigen laut BaFin die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet. Man stellt deswegen gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Cryptofundfx Ltd keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Lediglich in der Headline der Behördenmeldung kommt das Wort „Ermittlungen“ vor, nämlich mit den Worten „BaFin ermittelt gegen die Cryptofundfx Ltd“. In der Meldung selbst dazu kein Wort. Schon merkwürdig. Es riecht nach oberflächlichem Aktionismus.

Alleine seit Anfang Februar gab es von der BaFin 10 Meldungen über Verbote, Verstöße und sonstiges – eine deutliche Häufung solcher Meldungen! Auch in einer Meldung vom letzten Freitag spricht die BaFin von eigenen „Ermittlungen“ gegen eine gewisse „Five C Limited“, bei denen es um unerlaubte Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland geht. Auch hier wird lediglich in der Headline der Meldung erwähnt, dass man ermittelt – in der eigentlichen Meldung findet sich aber kein Wort dazu.

Reaktion auf zahlreiche Beschwerden über Neobroker

Am Freitag Abend brachte die BaFin auch eine eher außergewöhnliche Mitteilung. Man wollte wohl den aufgebrachten Privatanlegern den Eindruck vermitteln, dass man in ihrem Sinne aktiv etwas unternimmt. Es geht um die Handelseinschränkungen, die es vorletzte Woche bei einigen Highflyer-Aktien wie Gamestop gab – vor allem betroffen war der deutsche Neobroker Trade Republic, der in der Mitteilung der BaFin sogar explizit erwähnt wird. Die Kunden waren verständlicherweise erbost und verärgert, dass sie zeitweise nicht handeln konnten. Laut Trade Republic lag das an technischen Problemen bei einem externen Dienstleister eines verbundenen Handelsplatzes. Also alles im Lot bei Trade Republic? Lies man die Meldung der BaFin, kann man oberflächlich den Eindruck gewinnen, dass die Behörde endlich mal aktiv wird und nur wenige Tage nach dem Eintreten eines Ereignisses relativ zeitnah etwas prüft.

Aber man kann genau so gut der Ansicht sein, dass es nur darum geht sich von den Brokern schriftliche Auskünfte zu holen, diese aufzubereiten und dann ein erneutes Presse-Statement als Ergebnis der „Prüfung“ zu veröffentlichen. Aber wird da wirklich vor Ort etwas geprüft? Zweifel sind angebracht – wenn man alleine mal daran denkt, dass die Behörde nur eine winzige Anzahl an Wirtschaftsprüfern hat, und mit Fällen wie Wirecard gnadenlos überfordert war. Wer bitte schön prüft im Hause BaFin komplexe Ordersysteme von Brokern, Handelsplätzen und weiteren externen Dienstleistern? Aber lesen Sie selbst hier die Original-Meldung der BaFin.

BaFin-Gebäude Eingang
Haupteingang bei der BaFin in Bonn. Foto: © BaFin



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