Drei neue Fälle sind aktuell durch die BaFin publik gemacht worden, bei denen wohl mehr als dubiose Anbieter so tun, als hätten sie eine Banklizenz, oder als wären sie durch die BaFin reguliert. Ein Anbieter tut so als sei er eine polnische Tochter der französischen Großbank BNP Paribas, und hat dafür den Banknamen nur leicht abgeändert. Hier die aktuellen Hinweise zu diesen Butzen.
BGZ BNP Finance Paribas
BGZ BNP Finance Paribas ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Datum:28.11.2018
Die „BGZ BNP Finance Paribas“ mit angeblichem Sitz in Warschau, Polen, sendet unaufgefordert E-Mails an potentielle Kunden mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
In den E-Mails bietet sie Kredite und Dienstleistungen als Wertpapierhandelsbank an und wirbt mit angeblichen Kooperationen mit zugelassenen Kreditinstituten. Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der „BGZ BNP Finance Paribas“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht. Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie beaufsichtigte Institute wählen, um bei potentiellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die „BGZ BNP Finance Paribas“ nutzt einen ähnlichen Namen wie die Bank BGZ BNP Paribas S.A., Warschau, Polen, ein grenzüberschreitend tätiges, zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut.
GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD
GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels sowie der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung an
Datum:28.11.2018
Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. November 2018 gegenüber der GammaTech Services OÜ, Estland, und der AlphaTec LTD, Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels sowie der grenzüberschreitenden Finanzportfolioverwaltung angeordnet. GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD bieten auf der gemeinschaftlich betriebenen Handelsplattform www.kayafx.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Kryptowährungen und Rohstoffe an. Indem sie ihren Kunden Zugang zu den angebotenen Kontrakten verschaffen, erbringen GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Zudem bieten sie eine „Treuhandverwaltung“ von Kundengeldern an. Damit erbringen GammaTech Services OÜ und AlphaTec LTD die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 KWG als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderlichen Erlaubnisse verfügen sie jedoch nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.
Platincoin
Platincoin kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Datum:29.11.2018
Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Platin Genesis DMCC keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Hinweisen zufolge wird in den sozialen Medien ein neuer „Platincoin Kryptofond“ beworben. Dieser sei von der BaFin „genehmigt und frei gegeben“. Dies trifft nicht zu.
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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