Allgemein

BaFin: Unerlaubte Geschäfte und Warnung vor Aktie

Ein Unternehmen, das so tut als betreibe es Vermögensverwaltung, bietet Verbrauchern Kredite an, ganz ohne Banklizenz. Und ein angebliches FinTech (macht ja heute irgendwie faster jeder) bietet einfach so Sparbücher an, für 5,25% Zinsen, und das auch noch ohne Erlaubnis. Und eine kleine unbekannte Aktie mit Notierung in Frankfurt wird mit altbekannten Methoden gepusht. Hier dazu die aktuellen BaFin-Meldungen von heute.

Alegra Asset Management GmbH

Alegra Asset Management GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Kreditgeschäfts an
Datum:22.02.2019
Die BaFin hat der Alegra Asset Management GmbH, Mannheim, mit Bescheid vom 5. Dezember 2018 die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben. Das Unternehmen bot Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt das Unternehmen das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die bestehenden Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

MABA FinTech GmbH

MABA FinTech GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Datum:22.02.2019
Die BaFin hat der MABA FinTech GmbH, München, vertreten durch Frau Andrea Bargholz, mit Bescheid vom 11. Februar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Die MABA FinTech GmbH nahm Gelder des interessierten Publikums für ein auf Ihrer Webseite (maba.net) angebotenes „Online Sparbuch 2.0“ mit dem Versprechen eines Zinssatzes von 5,25 % p. a. und der unbedingten Rückzahlung entgegen. Damit betreibt die MABA FinTech GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen. Bereits am 17. Januar und am 8. Februar 2019 hatte die BaFin zwei Kreditinstitute angewiesen, auf den für die MABA FinTech GmbH geführten Konten keine weiteren Einzahlungen von Anlegern mehr gutzuschreiben. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Pushfor Investments Inc

Pushfor Investments Inc.: BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für Aktien
Datum:22.02.2019
Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Pushfor Investments Inc. (ISIN: CA74643E1079) durch unaufgeforderte E-Mails zum Kauf empfohlen. Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden. Häufig dienen solche E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt am Main, München, Stuttgart und Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

BaFin beschränkt Pensionskasse der Caritas
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage