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BaFin verbietet drei Hamburger Firmen ihre dubiosen Geschäfte

Die BaFin hat heute bekanntgegeben, dass man drei Hamburger Firmen ihre offenbar dubiosen Geschäfte verbietet. Meistens ist es ein ähnliches Muster. Wenn man direkt Geld annehmen will, muss man eine Bank sein. Um das zu umgehen, tarnen vor allem kleine Ein-Mann-Firmen oft ihr Tätigkeiten mit der Deklaration als „Kreditvertrag“, wo der Kunde dem Anbieter ein Darlehen gibt. Aber das ist in der Regel schnell zu durchschauen. Hier die aktuelle Info zu den drei Vorgängen. Schaut man nur kurz nach, dann fällt sofort auf, dass alle drei Firmen exakt die selbe Anschrift haben! Die BaFin im Wortlaut:

impletio consulting GmbH

Datum:21.06.2018: Die BaFin hat der impletio consulting GmbH, Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. Die impletio consulting GmbH nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo UG

Datum:21.06.2018: Die BaFin hat der Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG), Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend abzuwickeln. Die Deutscher Fondsanlegerschutz NovaCelo (UG) nahm auf der Grundlage von „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Targetum Treuhand GmbH

Datum:21.06.2018: Die BaFin hat der Targetum Treuhand GmbH, Hamburg, mit Bescheid vom 19. Juni 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- sowie Kreditgeschäft umgehend einzustellen und abzuwickeln. Die Targetum Treuhand GmbH nahm auf der Grundlage von „Gesellschaftsverträgen über stille Beteiligungen“ sowie „Darlehensverträgen“ unbedingt rückzahlbare Gelder an und gewährte Dritten Darlehen. Hierdurch betreibt sie das Einlagen- und Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist dazu verpflichtet, die Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BaFin-Zentrale
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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1 Kommentar

  1. Moin, moin,
    Hamburg, Stadt der 20-30jährigen Porschefahrer mit starkem Hang für Anlagegeschäfte. Bevor man sich täglich als Angesteller bei seiner Arbeit ärgert, macht es doch mehr Sinn auf den Spuren von Jürgen Harksen zu segeln.
    Warum verbietet das BaFin diese Firmen und andere und erstellt nicht einfach eine Positivliste. Das wäre doch einfacher. Dann könnte jeder Interessent sehen, ob die werbende Firma auf der Positivliste steht. Regelmäßige Überprüfungen und fertig.

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