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BaFin verbietet Traumtänzer mit Protz-Firmennamen seine Machenschaften

Und da haben wir den nächsten Traumtänzer, der von der BaFin abgeschaltet wurde, um es mal so auszudrücken. Ein gewisser Herr Thomas Zwingmann aus Nürnberg dachte sich wohl, dass es seinem Geschäft besonders förderlich ist, wenn er mit dem Firmennamen „New York International Traders, Inc.“ auftritt. New York, das hört sich nach großer Welt an, dazu noch „International“ und „Traders“. Mehr Börse und „auf wichtig machen“ geht nicht – das mag sicherlich manchen Anleger beeindruckt haben.

Nicht nur trat Zwingmann unter diesem Namen auf. Nein, er verkaufte die „Aktien“ dieser angeblichen Firma an Anleger, und garantierte ihnen eben diese Aktien zu einem zuvor festgelegten Preis später wieder abzukaufen. Sowas hat mit Börse, Aktien-Emissionen oder Aktien-Anlageberatung nichts zu tun. Da hat jemand einfach nur versucht zu verschleiern, dass er ohne Banklizenz Geld direkt entgegennehmen wollte.

Deswegen bastelte er wohl dieses Konstrukt von Aktienverkauf und Rücknahme zu einem festen Preis. Es ist ein Kreditgeschäft, wie es Banken mit Sparbuch-Anlegern auch abschließen. Nur hatte Zwingmann eben keine Banklizenz. Daher hat die BaFin ihm sein illegal betriebenes „Einlagengeschäft“ verboten. Auch muss er den Anlegern bereits überwiesene Gelder unmittelbar zurückzahlen. Aber es geht noch weiter. Der gute Herr wollte auch auf den privaten Trading-Konten seiner Kunden handeln. Zitat BaFin:

Ferner ließ sich Zwingmann von Kunden Handlungsvollmachten einräumen und deren Online-Zugangsdaten zu Depotkonten aushändigen. Durch die Verwaltung der Vermögenswerte der Kunden in Finanzinstrumenten erbringt er die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Zwingmann darf von den Online-Zugangsdaten ab sofort keinen Gebrauch mehr machen und hat die mit den Kunden geschlossenen Vermögensverwaltungsvereinbarungen unverzüglich zu kündigen.

Egal ob S&K oder der wohl im Vergleich extrem kleine Herr Zwingmann. Letztlich geht es immer darum Anleger zu täuschen. Egal was für eine Story ein Berater einem auftischt. Man sollte als Anleger einfach den Namen seines Beraters oder den Firmennamen in der Suchmaske der BaFin eintragen. Hier wird angezeigt, ob der/diejenige überhaupt irgendeine BaFin-Zulassung hat. Die Suchmasken finden Sie hier und hier.

Die Zentrale der BaFin in Frankfurt
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / BaFin



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