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BaFin: Verbotene Geschäfte und nicht zugelassene Anbieter

Die Kreativität von ziemlich zweifelhaften angeblichen Finanzdienstleistern kennt bekanntlich keine Grenzen. Ein Anbieter nennt sich sogar „The Cannabis Trader“ und bietet eine Trading-App für den CFD-Handel an. Andere Anbieter sprechen deutsche Anleger per Email an, sind in Deutschland aber gar nicht zugelassen. Oder man bietet Bankgeschäfte an, ohne eine Bank zu sein. Fehlendes Impressum und eine anonym registrierte Webseite gehören natürlich oft standardmäßig dazu. Hier die neuesten Infos zu dubiosen Anbietern von der BaFin im Wortlaut:

The Cannabis Trader

The Cannabis Trader kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Datum:06.03.2019
Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Cannabis Trader“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an. Unter der anonym registrierten Domain thecannabistraders.com bietet das Unternehmen in englischer Sprache die Nutzung einer als „The Cannabis Trading App“ bezeichneten Handelssoftware für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf der Grundlage eines Algorithmus automatisiert den Handel von CFDs auf Cannabis-Aktien betreiben soll. Es handele sich um ein Angebot einer angeblich zertifizierten Online-Handelsplattform, die Menschen suche, die lernen möchten, wie man vom Handel von Cannabis-Aktien profitieren könne. Die Registrierung sei kostenlos, doch müsse ein Mindestguthaben von 500 Euro oder 250 US-Dollar investiert werden. Die Domain thecannabistraders.com ist anonym registriert; auf der gesamten Webseite finden sich weder ein Impressum noch Angaben zum Sitz oder zur Rechtsform des Unternehmens.

The Stock Master

The Stock Master kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Datum:06.03.2019
Die BaFin weist darauf hin, dass sie „The Stock Master“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Das Unternehmen spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an. Unter der anonym registrierten Domain thestocksmaster.com bietet „The Stock Master“ in englischer Sprache eine Software als „Trading App“ an, die auf der Grundlage fortgeschrittener künstlicher Intelligenz selbstständig an Hand von Algorithmen den Handel mit Aktien betreiben soll. Bei dem Angebot handele es sich um einen „VIP-only“ Gebrauchstest, wobei der Zugang zur Software und deren Nutzung gratis sei. Es sei nach der Registrierung jedoch erforderlich, eine Investitionssumme von mindestens 250 US-Dollar zu hinterlegen. Das Unternehmen behauptet, mit dem beschriebenen Handel sei monatlich ein Profit von bis zu $ 12.850,23 möglich. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Fremont Capital

Fremont Capital Ltd.: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Datum:05.03.2019
Die BaFin hat der Fremont Capital Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Fremont Capital Ltd. ist Betreiber der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Takeda Partners

Takeda Partners LTD: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Datum:05.03.2019
Die BaFin hat der Takeda Partners LTD mit Bescheid vom 5. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Takeda Partners LTD ist Betreiber der Handelsplattform www.bancdm.io für Aktien, Währungen, Anleihen, Indizes, Rohstoffen und ETF. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Takeda Partners LTD das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BaFin Zentrale
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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