Allgemein

BaFin zurecht genervt: Sonderwarnung vor dubiosen Abzockern

Zurecht ist die BaFin offenbar genervt von ständigen Versuchen dubioser Anbieter, die Kunden Geld aus der Tasche ziehen wollen. Dabei geht es oft um angebliche Anbieter von CFDs und Binären Optionen, obwohl die Produkte in Deutschland entweder beschränkt oder ganz verboten sind. Außerdem regt sich die BaFin besonders über manipulative Anbieter auf, die Kunden erst manuell fiktive Gewinne einbuchen, um sie offenbar zu Folge-Geschäften zu verleiten, um so an noch mehr Geld zu kommen. Bevor wir zur eigentlichen Warnung von BaFin und Bundeskriminalamt kommen, hier ganz frisch zwei Meldungen der BaFin zu Anbietern, die wohl auch in diesem Zusammenhang erwähnt werden können.

Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption): BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an. Datum: 04.12.2018. Die BaFin hat mit Bescheid vom 23. November 2018 gegenüber der Smart Choice Zone L.P., Großbritannien, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Smart Choice Zone L.P. bietet auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.toroption.com Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungen und Rohstoffe an. Indem sie ihren Kunden den Zugang zu den angebotenen Optionen und Differenzkontrakten verschafft, betreibt sie den Eigenhandel im Sinne von § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in der Bundesrepublik Deutschland. Über die hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt sie jedoch nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 28. November 2018 gegenüber CRLINK Limited und BT Systems LTD die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageberatung angeordnet. Diese Unternehmen werben über die Plattform www.fxcmarkets.com und mit unaufgeforderten Anrufen mit einer Berliner Rufnummer für Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs), die auf Forex, Indizes, Rohstoffe Aktien laufen. Den Kunden werden konkrete Verträge empfohlen, die sie dann auf der Internetseite von FXC Markets (www.fxcmarkets.com) abschließen können. Damit betreiben CRLINK Limited und BT Systems LTD gewerbsmäßig die Anlageberatung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 1a Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.

Und nun zur eigentlichen Grundsatz-Warnung. Zitat BaFin:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter weisen Verbraucher in einer gemeinsamen Warnmeldung auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten hin. Dazu gehören etwa finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen.

Diese Anlageformen bergen das Risiko eines Totalverlusts. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Privatkunden sind verboten. Auch CFDs unterliegen einer Beschränkung. Nichtlizensierte Betreiber von Handelsplattformen im Internet bewerben derartige Anlageprodukte mit hohen Gewinnchancen und einfacher Bedienbarkeit. Es gehört zur Betrugsmasche, dass der Kunde anfangs telefonisch betreut wird und scheinbar Gewinne macht, die er sich jedoch nicht auszahlen lassen kann. Die anfallenden Kosten sind intransparent und die eingezahlten Gelder fließen der Kapitalanlage nicht zu.

Solchen Betreiberfirmen ist das Angebot dieser Geschäfte hierzulande nicht gestattet. Sie haben Offshore-Briefkastenadressen und wechseln häufig ihre Namen. Die BaFin, das BKA und die Landeskriminalämter raten daher zu äußerster Vorsicht und gründlicher Vorab-Recherche. Sie geben den Verbrauchern in ihrem Warnhinweis neun praktische Tipps mit auf den Weg durch das Internet.

Hier Detail-Angaben von realen Fällen. Zitat auszugsweise:

Der Kunde investiert angeblich in finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen. Wie genau die Kapitalanlage funktioniert, erklärt der Onlinehändler auf seiner Internetseite allerdings nicht. Viele der Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland bzw. mit deutschen Kunden zu tätigen.

Hat sich der Kunde auf der Handelsplattform registriert und erstes Geld investiert, wird er umgehend von Mitarbeitern der Handelsplattform angerufen. Die Anrufer geben sich als kompetente Finanzbroker mit jahrelanger Handelserfahrung aus, um sich so das Vertrauen der Neukunden zu erschleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um Betrüger, die die Anleger um ihr Kapital bringen wollen.

Besonders dreist ist, dass der Anleger den Stand seines Anlagekontos vermeintlich online einsehen kann. Dort werden ihm mithilfe der Betrugssoftware der Handelsplattform Kontobewegungen und hohe Gewinne angezeigt. Dass seine Einlage unmittelbar beeindruckende Gewinne erzielt, überzeugt den Kunden so von dem Geschäft, dass er weitere Investitionen tätigt. Will er sich allerdings sein Guthaben auszahlen lassen, bricht der Kontakt zur Handelsplattform ab und der angebliche Berater ist nicht mehr erreichbar oder gar unbekannt. In anderen Fällen wird der Anleger mit Ausreden vertröstet oder gar überredet, noch mehr Geld einzuzahlen, damit eine Auszahlung erfolgen könne.

Fakt ist: Die eingezahlten Gelder werden in Wahrheit nie einer Kapitalanlage zugeführt. Die komplette Handelsplattform einschließlich des vermeintlichen Kundenkontos ist ein Fake. Die Aussichten der Opfer, ihr Geld wiederzuerlangen, sind sehr gering. Die Täter überweisen und verschieben die Kundengelder auf verschiedenste Konten im Ausland, die Betreiberfirmen der Handelsplattformen wechseln häufig und bei den Firmensitzen handelt es sich um bekannte Offshore-Briefkastenadressen. Es droht der Totalverlust des investierten Kapitals.

Was ist zu beachten, und woran kann man unseriöse Anbieter oft erkennen? Dazu gibt die BaFin folgende Hinweise. Zitat:

Seit dem 2. Juli 2018 sind im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten. Bereits am 8. Mai 2017 hatte die BaFin die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Privatkunden beschränkt. Seit dem 1. August 2018 gelten hierfür europaweit weitere Beschränkungen wie Hebelbeschränkungen, automatische Verlustbegrenzungen, ein Nachschusspflichtverbot, Vermarktungsbeschränkungen und eine verpflichtende Risikowarnung. Was können Sie tun, um sich zu schützen?

1. Seien Sie misstrauisch bei Angeboten, die eine sichere Anlage, eine garantierte Rendite, dazu hohe Gewinne oder ein nur sehr geringes Risiko versprechen! Misstrauen Sie Bonusversprechungen und Erfolgen auf DemoKonten.

2. Bevor Sie Geld übergeben oder eine Anlage tätigen, holen Sie immer unabhängigen Rat (z.B. bei Verbraucherzentralen) ein.

3. Nutzen Sie bei Anlageangeboten im Internet verschiedene Suchmaschinen, um möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten.

4. Achten Sie bei Anlageangeboten im Internet darauf, ob ein Impressum angegeben ist. Wer ist Ihr potentieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz?

5. Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen? Dies können Sie über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do jederzeit abfragen.

6. Lehnen Sie unaufgeforderte Anrufe im Zusammenhang mit Anlageangeboten ab! Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein.

7. Vorsicht vor zukünftigen Betrugsversuchen! Wenn Sie bereits Opfer wurden und in einen Betrug investiert haben, werden die Betrüger Sie wahrscheinlich wieder ins Visier nehmen oder Ihre Daten an andere Kriminelle verkaufen.

8. Vorsicht bei Hilfsangeboten! Häufig geben sich Betrüger, die Ihre Kundendaten erworben haben, als „Samariter“ aus, die Sie dabei unterstützen wollen, Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.

9. Seien Sie misstrauisch und kontaktieren Sie bei Verdacht die Polizei und/oder die BaFin!

BaFin
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage