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Bail-in in Italien und Portugal: Die europaweite Enteignung nimmt ihren Lauf

Gastbeitrag von Ernst Wolff

Fast unbemerkt von der internationalen Öffentlichkeit ist es in den vergangenen Wochen bei Bankenrettungen in Italien und in Portugal zur Anwendung des sogenannten „Bail-in“, also der Enteignung von Sparern, Aktionären und Anlegern, gekommen. In Italien waren vier Volksbanken in der Toskana (vergleichbar den deutsche Raiffeisenbanken) mit mehr als 1 Mio. Kunden betroffen. 130.000 Aktionäre und etwa 12.500 Anleihegläubiger – unter ihnen viele Kleinsparer und Rentner – verloren insgesamt ca. 750 Mio. Euro.

Ernst Wolff 1
Der Autor Ernst Wolff.

Die vier Volksbanken (Banca delle Marche, Banca Popolare dell’Etruria, Cassa di Risparmio di Ferrara und Cassa di Risparmio di Chieti) wurden unter Führung der italienischen Zentralbank (Banca d’Italia) mit Geldern der UniCredit, der Intesa Sanpaolo, der Ubi Banca und durch Mittel der staatlichen Einlagensicherung mit einer Geldspritze in Höhe von etwa 3,6 Mrd. Euro gerettet. Nach der Bündelung ihrer faulen Kredite in einer Bad Bank sollen die vier Geldinstitute nun an Investoren weiterverkauft werden.

Die Maßnahme selbst wie auch die Tatsache, dass die europäischen Mainstream-Medien sie weitgehend totschwiegen, sollte allen Menschen in Europa als Warnung und als Weckruf dienen: Am 1. Januar 2016 ist nämlich die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des „Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.

Vom Bail-out zum Bail-in: Statt in die linke wird in die rechte Tasche gegriffen

Als das globale Finanzsystem 2008 wegen der Subprime-Hypothekenkrise in den USA in sich zusammenzustürzen drohte, wurden die größten Finanzinstitutionen der Welt von ihren Regierungen mit dem Geld der Steuerzahler gerettet. Der Transfer von Geldern in dreistelliger Milliardenhöhe – nichts anderes als eine gigantische Vermögensumverteilung von der arbeitenden Bevölkerung zu den wohlhabenden Inhabern großer Finanzeinrichtungen – wurde als „Bail-out“ bezeichnet.

Da die dafür erforderlichen Summen riesige Löcher in die Staatshaushalte rissen, suchten Politik und Finanzwirtschaft nach einer Möglichkeit, das marode System im Falle eines weiteren Crashs erneut am Leben zu erhalten. Hierzu erfanden sie das sogenannte „Bail-in“. Es besagt, dass große Finanzinstitutionen von nun an im Problemfall zuerst auf das Geld von Anleihegläubigern, Aktionären und Sparern zurückgreifen müssen.

Der Öffentlichkeit wird der Schwenk vom Bail-out zum Bail-in als Maßnahme zum „Schutz der Steuerzahler“ präsentiert. Das hat mit der Wirklichkeit allerdings nicht viel zu tun. Ein Bail-in in Kraft zu setzen, heißt nichts anderes als: Die durch Spekulation entstandenen finanziellen Schäden nicht etwa denen, die sie verursacht haben, in Rechnung zu stellen, sondern zu ihrer Beseitigung auf die Vermögenswerte arbeitender Menschen zurückzugreifen und deren argloses Vertrauen in die Finanzinstitute zu ihrem Nachteil auszunutzen.

Im Klartext: Sowohl das Bail-out, als auch das Bail-in sind nichts anderes als die durch die Politik herbeigeführte Enteignung von Anlegern zugunsten der Finanzelite – nur dass den Betroffenen in einem Fall in die linke, im anderen Fall in die rechte Tasche gegriffen wird.

Vorsätzlicher Betrug und menschliche Tragödien

Es war kein Zufall, dass die Rettung der vier toskanischen Volksbanken noch kurz vor dem Jahreswechsel stattfand. Die italienische Regierung hat auf diese Weise ganz bewusst die am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Bail-in-Bestimmungen der EU umgangen, um auch an das Geld von Kleinanlegern mit weniger als 100.000 Euro heranzukommen und so ganz gezielt diejenigen zu treffen, die sich am wenigsten wehren können – Kleinanleger, Sparer und Rentner. Die neue EU-Richtlinie sieht nämlich einen Schutz von Einlegern unter 100.000 Euro vor. D.h.: Viele der Sparer und Kleinanleger in Italien wären nach dem 1. Januar 2016 von einer Enteignung ausgenommen gewesen.

Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass Behörden und betroffene Banken die Anleger zu großen Teilen wissentlich und vorsätzlich in ihr Unglück schickten: So segneten die italienische Zentralbank und die italienische Börsenaufsicht die Anleiheprospekte der Banca Etruria ohne Widerspruch ab. Das seit Februar 2015 unter staatlicher Zwangsverwaltung stehende Institut verkaufte die Anleihen noch das ganze Jahr 2015 hindurch an Kleinkunden und versprach ihnen darauf 4 Prozent Zinsen. Viele Anleger hatten nicht die geringste Ahnung, welche Risiken sich in den ihnen von ihnen gekauften Anleihen verbargen. Wohl kaum einem dürfte bekannt gewesen sein, dass es „vorrangige“ und nachrangige“ Anleihen gibt und dass im Fall des Bail-in die Halter nachrangiger Anleihen denen vorrangiger Anleihen (meist institutionelle Großanleger) den Vortritt lassen und selbst auf eine Entschädigung verzichten müssen.

Pikantes Detail am Rande: Der Vizechef der Banca Etruria ist Vater der seit 2014 dem Kabinett Renzi angehörenden und der Finanzindustrie sehr gewogenen Ministerin für Verfassungsreformen, Elena Boschi. In Italien wird seit Längerem gemunkelt, dass die Kurse der Banca Etruria kurz vor der Erstellung der Sanierungspläne nicht zufällig in die Höhe geschossen sind, sondern dass Insiderwissen im Spiel war.

Am 28. November 2015 kam es Civitavecchia zu einer folgenschweren Tragödie: Der Rentner Luigino d’Angelo beging Selbstmord und hinterließ einen Abschiedsbrief, in dem er erklärte er, dass er seine Lebensersparnisse in Höhe von 110.000 Euro auf Anraten der Banca Etruria in deren Produkte investiert und durch den Bail-in sein gesamtes Vermögen verloren habe. Dass die Arglosigkeit eines alten Mannes, der „seiner Bank“ seit einem halben Jahrhundert die Treue gehalten hatte, auf solch schamlose Weise ausgenutzt worden war, entfachte in ganz Italien einen Sturm der Entrüstung.

Um die Wogen zumindest vorübergehend zu glätten, sah sich die Regierung Renzi zum Eingreifen gezwungen. Sie hat mittlerweile angekündigt, einen „privat finanzierten Ausgleichsfonds“ von bis zu 100 Millionen Euro auf die Beine zu stellen. Diese „humanitäre Lösung“ für Kleinsparer, die mehr als 50 Prozent ihrer Ersparnisse verloren haben, erspart den Banken immer noch die Zahlung von 650 Mio. Euro – vom kaufmännischen Standpunkt aus also trotz der in Aussicht gestellten Entschädigungszahlung ein lohnendes Geschäft für die Finanzindustrie.

Auch Portugal ist vom Bail-in betroffen

Auch in Portugal ist es vor wenigen Tagen zu einem Bail-In gekommen. Er unterscheidet sich zwar in seinen Einzelheiten von dem in Italien, zeigt aber ebenfalls, welche Entwicklung sich bei Bankenrettungen in Europa abzeichnet.

Im Sommer 2014 war die in Schieflage geratene Banco Espirito Santo, der größte Kreditgeber des Landes, in eine gute („Novo Banco“) und in eine Bad Bank aufgespalten worden. Im November 2015 entschied die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen eines Stresstests der Banken, dass die Novo Banco mindestens 1,4 Mrd. Euro an zusätzlichem Kapital benötigte.

Die portugiesische Zentralbank reagierte, indem sie fünf Anleihen von der Novo Banco in die Bad Bank verlagerte und damit für wertlos erklärte. Die Halter dieser Anleihen, unter anderem eine Reihe von Mittelständlern in ganz Europa, verlieren auf diese Weise insgesamt etwa 2 Mrd. Euro. Zwar sind in diesem Fall keine Einleger unter 100.000 Euro betroffen, aber viele der größeren institutionellen Anleger werden die Verluste an Anleger und Sparer weitergeben. Außerdem hat die Auswahl der fünf Anleihen und damit die Ungleichbehandlung von Anlegern durch die portugiesische Zentralbank eine Welle der Empörung in ganz Europa hervorgerufen: Sie zeigt, dass auch vorrangige Einleger heute voll und ganz der Willkür der Zentralbanken und des Staates ausgeliefert sind.

Die beiden angeführten Beispiele belegen, wie weit das diktatorische Regime von EZB und Zentralbanken inzwischen fortgeschritten ist. Dass das seit dem 1. Januar gesetzlich verankerte Prinzip des Bail-in ab sofort zum ganz alltäglichen Handwerkszeug des Staates und der Finanzindustrie gehört, sollte jedem Europäer als Warnung dienen: Wer in Zukunft Bankaktien kauft, Anleihen zeichnet oder auch nur ein Sparkonto bei einem Finanzinstitut eröffnet, setzt sich schutzlos der Willkür der Zentralbanken und der Politik aus und kann sein Vermögen jederzeit im Rahmen eines gesetzlich abgesicherten „Bail-in“ verlieren.

Wer jetzt einwendet, Einleger unter 100.000 Euro innerhalb der EU seien doch juristisch geschützt, der sollte einen genauen Blick auf den Ablauf der Ereignisse in Italien werfen: Da die EU-Richtlinie Anfang Dezember noch nicht galt, brachte Ministerpräsident Renzi die Maßnahme per Sonderdekret auf den Weg. Weil Italien der EU angehört, konnte er das nicht ohne die Zustimmung der EU-Kommission tun. Wie reagierten die EU-Bürokraten? Sie brauchten nicht einmal 24 Stunden, um Renzis Ansinnen zu billigen!

Die EU-Kommission hat auf diese Weise eine Verfügung unterstützt, die in direktem Widerspruch zu dem von ihr und den EU-Gremien beschlossenen und nur wenige Wochen später in Kraft getretenen EU-Recht steht. Die EU-Bürokraten haben wissentlich zahllose Rentner, Familien und eine Reihe mittelständischer Bestriebe in der Toskana in den finanziellen Ruin und wie im Falle Luigi d’Angelos sogar in den Tod getrieben. Kann irgendjemand glauben, dass diese Bürokraten im übrigen Europa anders verfahren oder auch nur die geringste Hemmung zeigen werden, wenn es darum geht, die selbst gesteckten Grenzwerte durch Notverordnungen aufzuheben?



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