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Behörden-Fake, Einlagen, Kredite, Lizenzen, : BaFin mit Verboten und Hinweisen

Es ist mal wieder Traumtänzer-Zeit bei FMW. Immer wieder geistern „Patienten“ durch die Lande, die sich als Anlageberater, Kreditvermittler, Geldvermehrer, Broker oder sonst was ausgeben. Alles ganz ohne Banklizenz oder sonstige Lizenz aus Finanzdienstleister, versteht sich! Aktuell hat die BaFin mehrere Verbote ausgesprochen und Infos veröffentlicht. Aber bevor wir dazu kommen, hier eine neue Masche. Betrüger scheinen sich der BaFin selbst zu bedienen, und sich zum Beispiel als Mitarbeiter der Behörde auszugeben. Zitat BaFin dazu:

Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen ein angeblicher BaFin-Mitarbeiter Verbraucherinnen und Verbraucher per Telefon kontaktiert haben soll. Der angebliche BaFin-Mitarbeiter habe Unterstützung bei Geschäften mit Bitcoin sowie Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Die BaFin nimmt dies zum Anlass, um grundsätzlich auf Folgendes hinzuweisen: Die Kernaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über die von ihr zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Bank-, Finanzdienstleistungs- und Versicherungsunternehmen. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes und bearbeitet konkrete Anfragen und Beschwerden zu Banken, Finanzdienstleistern und Versicherungen. Die BaFin wendet sich nicht an Einzelpersonen, um sie im Hinblick auf konkret zu tätigende Bank-, Finanzdienstleistungs- oder Versicherungsgeschäfte zu beraten. Sie beteiligt sich auch nicht an der Durchführung derartiger Geschäfte. Die BaFin ist zudem ausschließlich im öffentlichen Interesse tätig. Es ist ihr daher untersagt, zivilrechtliche Ansprüche für einzelne Personen gegenüber Dritten durchzusetzen. Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Und hier eine weitere BaFin-Masche:

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Personen zur Eröffnung von Konten bei Kreditinstituten zu Testzwecken anwirbt. Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter unter dem Namen der BaFin Personen per Telefon oder Online kontaktiert haben. Die Täter haben die Personen aufgefordert, ein Testkonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen. Zur Eröffnung des Testkontos im Rahmen eines Video-oder Foto-Ident-Verfahrens sollen die angesprochenen Personen ihren Personalausweis zeigen bzw. ein Foto des Personalausweises und ein „Selfie“ zur Verfügung stellen. Das Konto soll dann in einem Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten getestet werden. Dafür wird den Testpersonen eine Vergütung versprochen. Unter diesem Vorwand versuchen die unbekannten Täter, unter dem Namen der angesprochenen Personen ein Konto bei dem Kreditinstitut zu eröffnen. Es besteht der Verdacht, dass dieses anschließend für kriminelle Zwecke genutzt werden könnte. Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. In diesem Zusammenhang möchte die BaFin auf ihre Warnung vom 26. März 2019 hinweisen, in der eine ähnliche Betrugsmasche dargestellt wird.

Hier die aktuellsten Traumtänzer-Warnungen und Infos von der BaFin im Wortlaut:

RWC Real Win Club

RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, mit Bescheid vom 6. März 2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln. Die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) hatte auf Grundlage von Verträgen über partiarische Darlehen gewerbsmäßig Gelder angenommen, die unbedingt rückzahlbar waren, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war. Damit betreibt die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt) das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtet die RWC Real Win Club UG (haftungsbeschränkt), die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen. Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

IFC South-East-Asia

IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. spricht potenzielle deutsche Kunden per Zeitungsanzeige an und wirbt mit „Darlehen zu einem eff. Zins p.a. 1,50% und endfaelliger Tilgung“. Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. gibt ihren Unternehmenssitz nicht an. Die von dem Unternehmen im E-Mail-Verkehr verwendete Domain intfincorp.com ist anonym registriert. Die BaFin weist darauf hin, dass unerlaubt tätige Unternehmen häufig ähnliche Namen wie etablierte Institute wählen, um bei potenziellen Kunden Vertrauen zu erwecken. Die IFC South-East-Asia Investment and Technology Corp. suggeriert mit der von ihr verwendeten Domain intfincorp.com eine Verbindung zur International Finance Corporation, Washington, Vereinigte Staaten von Amerika. Eine solche Verbindung besteht nicht.

ME NASHUA Michael Erdmann

ME NASHUA Michael Erdmann Vertriebs GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an

Die BaFin hat der ME NASHUA Michael Erdmann Vertriebs GmbH, Ismaning, mit Bescheid vom 13. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Kreditgeschäfts aufgegeben. Die Gesellschaft verkauft Bürogeräte und bietet ihren Neukunden Kredite an, mit denen die Kunden ihre Mietverträge über Bürogeräte Dritter vorzeitig ablösen können. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft, ohne über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Darlehensvereinbarungen durch vertragsgemäße Kündigung der Vereinbarungen abzuwickeln. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

BaFin
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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