Allgemein

Beschlossene Sache: Mit einer „Lizenzschranke“ wird Großkonzernen ein Riegel vorgeschoben

Die Initiative gegen Steuervermeidung von Großkonzernen nimmt Fahrt auf. Wie das Bundesfinanzministerium Ende Januar mitteilte, hat das Bundeskabinett nun endlich den Gesetzentwurf gegen...

Von Heba Traboulsi

Die Initiative gegen Steuervermeidung von Großkonzernen nimmt Fahrt auf. Wie das Bundesfinanzministerium Ende Januar mitteilte, hat das Bundeskabinett nun endlich den Gesetzentwurf gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen.


Wolfgang Schäuble. Foto: European People’s Party/Wikipedia (CC BY 2.0)

Damit soll verhindert werden, dass multinationale Unternehmen wie zum Beispiel die Großkonzerne Apple, Amazon, Google und Starbucks Gewinne durch Lizenzzahlungen in Staaten mit besonderen Präferenzregelungen (den sogenannten Lizenzboxen, Patentboxen oder IP-Boxen) verschieben, die nicht den Anforderungen des BEPS-Projekts der OECD und G20 entsprechen. Mit der neuen Gestaltung des Gesetzes durch das Schließen eines Steuerschlupflochs für Großkonzerne will Finanzminister Wolfgang Schäuble etwa 30 Millionen Euro mehr Steuereinnahmen eintreiben. Das Bundesfinanzministerium beschreibt es so:

„Steuern sollen dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.“

Schon im letzten Jahr machte Wolfgang Schäuble mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen gegen Steuerschlupflöcher auf sich aufmerksam. Im vergangenen April etwa präsentierte er einen Zehn-Punkte-Plan gegen Steuervermeidung. Im November kündigte er an gegen Briefkastenfirmen vorzugehen. So wurde beispielsweise entschieden, dass Banken neue steuerliche Anzeigepflichten zu erfüllen haben. Sie sollen etwa mitteilen müssen, welche Beteiligungen an Briefkastenfirmen sie vermittelt haben. Bei Verletzung der Anzeigepflicht soll ein nicht unerhebliches, jedoch zurzeit in seiner Höhe unbekanntes Bußgeld festgesetzt werden. Banken sollen demnach auch für etwaige Steuerschäden in Haftung genommen werden.

Außerdem soll das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden. Es geht aber ausdrücklich nicht um das zivilrechtliche Bankgeheimnis, das vor Datenweitergabe etwa an andere Unternehmen schützen soll. Zugleich wird das automatisierte Kontenabrufverfahren auf die Ermittlung von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen ausgeweitet. Die Legitimationsprüfung durch Banken wird durch die Erfassung der Steuer-Identifikationsnummer jedes Kontoführers und des wirtschaftlich abweichend Berechtigten erweitert. Steuerhinterziehung durch verdeckte Beteiligungen gilt dann als schwere Steuerhinterziehung, wodurch sich auch die Verjährungsfrist auf zehn Jahre für die Strafverfolgung verlängert.

Auch auf internationaler Ebene stand der Kampf gegen Lizenz- und Patentboxen seit geraumer Zeit auf dem Plan, was nun durch den Gesetzentwurf des Bundeskabinetts beschlossen wurde. Finanzminister Schäuble äußerte sich zu dem Thema folgendermaßen, Zitat:

„Wir dulden nicht mehr, dass internationale Konzerne ihre Lizenzeinnahmen in Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass es dort einen Forschungsbezug gibt. Mit dem Gesetzentwurf schreiben wir die Umsetzungen der Vereinbarungen im BEPS-Projekt fort. Gewinnverlagerung über Patentboxen zur reinen Steuergestaltung schieben wir einen Riegel vor. Staaten, die derartige Gewinnverlagerungen fördern, können von uns nicht erwarten, dass wir ihre für uns schädliche Praxis unterstützen.“

Bisher war es nämlich so, dass viele der „Global Player“ entsprechende Lizenz-Deals mit Ländern wie Irland und Belgien vereinbarten. Sie rechneten sich durch selbstgestellte Lizenz-Gebühren aus den Steuerparadiesen, die sogenannte Lizenz-Box-Deals unterstützen, in den übrigen EU-Ländern ärmer. Für die vom Gewinn abgehenden Lizenzgelder zahlten die Unternehmen dann nur minimale Steuern. Mit den neuen Maßnahmen würde das nicht mehr so einfach gehen. Denn die neuen Regelungen sehen vor, das nach dem Aktionspunkt 5 des BEPS-Projekts ein Staat Unternehmen nur dann eine Lizenzboxregelung gewähren darf, wenn das Unternehmen in dem Staat Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten durchgeführt und dafür effektiv Ausgaben getätigt hat.

Erfüllt ein Staat diese Anforderung für Zwecke des schädlichen Steuerwettbewerbs nicht, greifen die Regelungen des Gesetzentwurfs: Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen des Unternehmens in Deutschland wird eingeschränkt, wenn damit im Empfängerland Lizenzeinnahmen entstehen, die aufgrund eines als schädlich eingestuften Präferenzregimes nicht oder nur niedrig (unter 25 Prozent) besteuert werden. Wolfgang Schäuble (CDU), will das nun mit einer Lizenzschranke ein für alle Mal verhindern. Seinen Plänen zufolge sollen diese Lizenzdeals auch innerhalb der EU künftig einer deutschen Zusatzbesteuerung unterworfen werden – geplant ist eine Besteuerung von 25 Prozent.

Das Gesetz zielt darauf ab, dass jetzige Ausgaben für Patente, Lizenzen, Konzessionen und Markenrechte ab 2018 steuerlich nicht mehr den Gewinn in Deutschland mindern können, wenn diese Zahlungen beim Empfänger im Ausland nicht oder nur sehr gering besteuert werden. Dadurch soll der Anreiz für die Großkonzerne geschaffen werden, ihre Lizenzen regulär zu versteuern.

„Mit der Regelung wird das Steuersubstrat in Deutschland frühzeitig gesichert. Um den Beteiligten ausreichend Zeit einzuräumen, wird die Regelung auf entsprechende Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2017 anfallen, angewandt.“

Außerdem soll durch die Regelung eine faire Besteuerung sichergestellt werden für alle Länder, in denen die betroffenen Konzerne tätig sind, und in denen die Gewinne bisher kleingerechnet werden. Mit diesem Modell geht Deutschland als gutes Beispiel voran und sollte auch als Vorbild für andere Länder gelten.



Quelle: BMF



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

4 Kommentare

  1. In der EU dauert eine Lösung Jahrzehnte und kostet Milliarden. Trump würde kurzen Prozess machen und eine Lösung mit einem Tweet erzwingen…

    1. Ja sicher doch…
      Was hat der Donald denn bisher umgesetzt? Pressewirksam ein paar executive orders unterschrieben. Wieviel die wert sind, sieht man ja (Einreisestopp, Obamacare usw.)
      Er redet viel viel Zeugs mal dieses und mal jenes. Die Märkte picken sich die Rosinen raus. Thats it! Für den einfachen Amerikaner wird sich 0,0 verbessern.

  2. Oh toll

    30 Millionen …realy ?! Für alle unternehmen in D.?!

    Vorraugesetzt das sollte nicht 30 mrd hat heissen, darf man das wohl unter luftnummer abtun !

    Vermutlich ist es weiteres Schopfloch schon eingebaut .

    Schwachsinn.

    1. nur Millionen, das kann nicht sein – obwohl es überall steht.

      Das würde aber gut zu der Tatsache passen,dass das Kindergeld um 2Euro angehoben wird.

      Dafür beschäftigen sich auf der anderen Seite Zig Beamte vom Verkehrsministerium seit 4 Jahren mit ner PKW-Maut. Bitte Trump, hilf uns.

      Ein Verkehrsminister davor, war es Ramsauer?,
      hat wenigstens in 4 Jahren noch durchgesetzt, dass an Fahrrädern auch akkubetriebene Beleuchtungssysteme nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage