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Binäre Optionen: BaFin überläuft EU-Behörde mit diesmal richtigem Verbot

Binäre Optionen spuken als Anlageobjekt für unbedarfte Kleinanleger immer noch durch die Gegend. Im Mai und im August wurde seitens der EU-Regulierungsbehörde ESMA ein jeweils dreimonatiges Verbot verhängt. Aktuell gilt es noch bis Januar 2019. Die ESMA erlaubt Binäre Optionen aber wieder unter gewissen Voraussetzungen (wir berichteten darüber schon im August).

Binäre Optionen (Schrott-Wetten, die oft nur wenige Stunden oder Minuten laufen) mit einer Laufzeit von mindestens 90 Tagen sind wieder erlaubt. Diese Erlaubnis gilt aber nur, wenn diese Optionen mit der Veröffentlichung eines Informationsprospekts verknüpft sind, und wenn der Anbieter die eingegangenen Positionen absichert (Hedging). Laut ESMA bewirke der „kumulative“ Effekt dieser drei Grundvoraussetzungen“, dass das Endprodukt für die Aufseher keine außergewöhnlich große Gefahr für Anleger-Risiken mehr darstelle (sinngemäß verkürzt dargestellt).

Aber die deutsche Aufsicht BaFin hat offenbar keine Lust mehr auf dieses Hin und Her der EU-Aufseher. Jeder Börsianer mit nur halbwegs klarem Verstand weiß, dass Binäre Optionen der totale Schrott sind. Leicht vom Anbieter manipulierbar in jeglicher Art und Weise. Fast ausschließlich Verluste, und das fast ausschließlich bei Kleinstanlegern, die kaum wissen, worum es überhaupt geht. Die BaFin will diesem Treiben nun ein für alle mal ein Ende setzen, und im Alleingang Binäre Optionen für den deutschen Markt ganz verbieten. Damit bereite man sich damit auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor, so die BaFin.

Dann wäre es egal, was die ESMA bei der nächsten Drei-Monats-Periode für die gesamte EU beschließt. Das BaFin-Verbot gilt dann trotzdem für den deutschen Markt. so plant man die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von binären Optionen an Privatkunden auf nationaler Ebene zu untersagen. Bis zum 20. Dezember können dazu Kommentare bei der BaFin abgegeben werden. Die sogenannte Allgemeinverfügung für das Verbot ist bereits veröffentlicht. Diese Einspruchsfrist ist wohl nur noch eine Formalie, und kurz danach dürfte das endgültige Verbot folgen. Im folgenden Original-Text hat die BaFin einige Risiken und Probleme rund um das Thema Binären Optionen sehr gut erklärt. Zitat:

„Binäre Optionen stellen gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ein besonders verlockendes Angebot für Kleinanleger dar,“ macht BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele deutlich. „Sie können auf leicht zugänglichen Online-Plattformen gehandelt werden und versprechen hohe Renditen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Produkte für Kleinanleger extrem verlustreich und sehr riskant sind.“, mahnt sie.

Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen auch nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis vielmehr selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten ist es für Kleinanleger äußerst schwierig, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen. Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen also in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.



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