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Binäre Optionen: EU-Beschränkung endet, BaFin verbietet in Eigenregie

Binäre Optionen sind wirklich Schrott, da machen wir uns alle bitte nichts vor. Kein Institutioneller Investor hat je sowas gehandelt, und natürlich auch kein gut informierter Privat-Trader. Es war letztlich nur ein jahrelanger Hype, der zum Beispiel gerne bei TV-Sendern vor Fußball-Übertragungen beworben wurde. Ganz, wirklich ganz schnell und gaaannnnzzzz einfach mal eben kurz an der Börse Geld einsacken, wie im Automaten-Kasino. So kann man das Angebot der Branche beschreiben, welches jahrelang Menschen ohne jede Produktkenntnis in ihre Arme trieb.

Extrem kurz laufende Wetten waren hier zu finden. Wetten auf angebliche Börsenkurse, die lediglich von den Anbietern simuliert wurden. Wie groß der Prozentsatz von Anbietern war, der überhaupt seriös oder zu großen Teilen seriös arbeiteten in Sachen Kurse, Ausführungen, Gewinnauszahlungen etc? Das kann man kaum sagen. Auf jeden Fall kam irgendwann die EU-Finanzmarktaufsicht ESMA auf den Trichter Binäre Optionen zu verbieten, weil die Branche einfach zu unseriös war.

Im März 2018 wurden Binäre Optionen (so dachte man eigentlich) ein für alle Mal auf EU-Ebene beerdigt. Im August 2018 hatte die ESMA das Verbot unter sehr starken Einschränkungen gelockert. Die Beschränkungen galten nach Verlängerungen weiter bis jetzt. Da die ESMA-Maßnahmen laut BaFin mit dem heutigen Tag enden, hat sich die BaFin heute dazu entschlossen in Eigenregie für den deutschen Markt das Verbot für Binäre Optionen fortzusetzen. Dazu hat man heute auch eine ausführliche „Allgemeinverfügung“ erlassen (hier im Detail nachlesen). In Kurzform hier die inhaltlich gut nachvollziehbare Begründung der BaFin im Wortlaut (Anmerkung: Warum werden Optionsscheine und Zertifikate mit der selben Begründung nicht auch verboten?):

Risiken und damit erhebliche Angelegerschutzbedenken sieht die BaFin vor allem darin, dass binäre Optionen komplex und wenig transparent sind. Dies gilt vor allem für die Berechnung ihrer Wertentwicklung und des zugrundeliegenden Basiswerts. Anders als andere Finanzinstrumente werden binäre Optionen nicht an einem Markt gehandelt, bei dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Der Anbieter setzt den Preis selbst fest, ohne dass die Kunden diesen nachvollziehen und prüfen können. Kleinanleger haben wegen der regelmäßig extrem kurzen Laufzeiten Schwierigkeiten, das Risiko-/Rendite-Profil zutreffend abzuschätzen.Daneben agieren Anbieter von binären Optionen regelmäßig als direkte Gegenpartei ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen daher in direktem Konflikt zu den Interessen der Kunden. Anbieter könnten beispielsweise den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden so verändern, dass der Optionskontrakt nicht auszuzahlen wäre.



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