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Weltgrößte Kryptobörse Binance mit merkwürdigem „Verbot“ in Großbritannien

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Die nach eigenen Angaben weltweit größte Kryptobörse Binance erhält aktuell kräftig Gegenwind aus Großbritannien. Am Wochenende hat die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) mitgeteilt, dass Binance Markets Limited (ein Teil der Firmengruppe) nicht berechtigt ist regulierte Tätigkeiten in Großbritannien auszuüben. Aufgrund der Auferlegung von Anforderungen durch die FCA ist es Binance Markets Limited derzeit nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung der FCA regulierte Tätigkeiten auszuüben.

Der Witz daran ist: Die FCA schreibt später in ihrer Mitteilung auch, dass man Kryptoassets wie Bitcoin oder andere Kryptowährungen nicht reguliere. Aber bestimmte Kryptoasset-Derivate (wie z. B. Futures-Kontrakte, Differenzkontrakte und Optionen) sowie jene Kryptoassets, die als „Wertpapiere“ betrachtet werden, seien reguliert.

Auch kein anderes Unternehmen der Binance Group besitzt laut FCA irgendeine Form von Zulassung in Großbritannien um regulierte Aktivitäten durchzuführen. Die Binance Group scheine britischen Kunden eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen über eine Website Binance.com anzubieten. Seien Sie vorsichtig bei Anzeigen im Internet und in sozialen Medien, die hohe Renditen für Investitionen in Kryptoassets oder kryptoassetbezogene Produkte versprechen, so warnt die FCA in ihrer Mitteilung. Es riecht fast danach, als müsse hier erstmal rechtlich geklärt werden, was Binance denn überhaupt per Definition genau anbietet, und was aufsichtsrechtlich exakt reguliert ist oder reguliert werden soll.

Binance verweist auf rechtlich unabhängige Unternehmen

Also: UK verbietet dem Anbieter die Ausübung regulierter Tätigkeiten, aber erklärt gleichzeitig, dass die Kryptowährungen selbst nicht reguliert seien. Was sagt Binance dazu? Die Verlautbarung der FCA habe keine direkte Auswirkung auf von Binance.com angebotene Dienstleistungen. Die von der FCA offiziell erwähnte „Binance Markets Limited“ sei eine eigenständige rechtliche Einheit und biete keine Dienstleistungen über die Webseite Binance.com an. Die Verbindung des Unternehmens mit seinen Kunden hätte sich nicht geändert. Während der Anbieter also darauf verweist, dass die FCA sich nur auf ein Tochterunternehmen bezieht, muss doch erwähnt sein, dass die FCA in ihrer Mitteilung davon spricht, dass „auch kein anderes Unternehmen der Binance Group irgendeine Form von Zulassung in Großbritannien besitzt um regulierte Aktivitäten durchzuführen“.

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Außerdem verlangt die FCA von vom Unternehmen, dass man bis zum 30. Juni auf seiner Website und in sozialen Netzwerken einen Warnhinweis anbringt mit dem Hinweiss, dass Binance Markets Limited nicht dafür zugelassen ist regulierte Aktivität in Großbritannien zu betreiben. Auch soll Binance seine gesamte Kommunikation mit britischen Kunden sichern und für die Behörde vorhalten. Das Einhalten dieser Vorschrift sei bis zum 2. Juli an die FCA zu melden.

Warum die FCA in die Offensive geht? Nun, weltweit verschärfen die Aufsichtsbehörden derzeit ihre Maßnahmen gegen Kryptowährungen und Kryptobörsen. Inhaltlich erklärt hat die FCA ihre Mitteilung bezüglich Biannce jedenfalls nicht. Erst 2017 gegründet, hat Binance mehrfach seinen Firmensitz gewechselt. Die BaFin beschäftigte sich im April mit dem Unternehmen. Es gehe bezüglich der Binance Deutschland GmbH & Co. KG um einen hinreichend begründeten Verdacht für fehlende Prospekte für ein Angebot sogenannter „Aktien-Token“.



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