Stammaktien

Man unterscheidet bei Aktien zwischen Stammaktien (auch Stämme genannt) und Vorzugsaktien (Vorzüge). Die Stammaktien sind die mit Abstand gängigste Aktienart. Sie beinhalten das für Aktionäre elementar wichtige Recht auf der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft Einfluss auf das Unternehmen auszuüben.

Der Inhaber von Stammaktien hat in der Regel einen geringeren Anspruch auf Dividendenzahlung gegenüber dem Inhaber von Vorzugsaktien (der auf sein Stimmrecht verzichtet). Der Inhaber von Stammaktien hat insbesondere folgende verbriefte Rechte:

– Auskunfts- und Rederecht auf der Hauptversammlung
– Stimmrecht auf der Hauptversammlung
– Erhalt einer Dividende
– Recht auf Anteil des Liquidationserlöses einer Aktiengesellschaft
– Bezugsrecht bei der Ausgabe neuer Aktien