Vorzugsaktien

Man unterscheidet bei Aktien zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien (auch Vorzüge genannt). Die Vorzüge haben bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft kein Stimmrecht. Die Inhaber dieser Aktien wissen von vornherein, dass sie im Unternehmen rein gar nichts zu sagen haben. Sie sind sozusagen passive Aktionäre. Aktiengesellschaften können sich bei der Ausgabe von Vorzugsaktien sozusagen Geld von Anlegern einwerben, bei denen man weiß, dass sie dem Management in keiner Weise Probleme bereiten können.

Dafür, dass die Inhaber von Vorzugsaktien ihr Recht auf Mitbestimmung im Unternehmen vollständig aufgeben, erhalten sie auch eine Gegenleistung. Sie erhalten bei der Ausschüttung der Unternehmensgewinne in der Regel eine höhere Dividende als diejenigen Aktionäre, die über Stammaktien ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung haben. Diese höhere Dividende entschädigt sozusagen für die völlige Passivität. Vor allem rein renditeorientierte Anleger, die sich in keiner Weise auf der Hauptversammlung aktiv in die großen Entscheidungen einer Aktiengesellschaft einbringen wollen, setzen gerne auf Vorzugsaktien, da sie hier mehr Dividende pro Aktie erhalten.

Es steht der Aktiengesellschaft frei, ob sie nur Stammaktien, nur Vorzugsaktien oder beide Arten herausgibt. Je nach Land gibt es verschiedene gesetzliche Vorschriften. In Deutschland zum Beispiel dürfen Vorzugsaktien laut §139 Aktiengesetz maximal 50 Prozent des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft ausmachen. Es darf hierzulande nicht mehr Vorzüge als Stämme geben. Somit soll in Deutschland sichergestellt werden, dass mindestens 50 Prozent der Eigentümer des Unternehmens auf der Hauptversammlung ein Stimmrecht haben.

Stammaktien und Vorzugsaktien werden an Börsen als jeweils eigenständige Aktien gehandelt, siehe beispielsweise Volkswagen-Stämme und Volkswagen-Vorzüge.