Aktien

Böses Klingelmännchen am Telefon? BaFin warnt vor Kaufempfehlungen für diese Aktien

Es scheint eine eigentlich längst ausgestorbene Masche von Verkäufern zu sein. Einfach wildfremde Leute anrufen, und am Telefon etwas davon erzählen, dass eine bestimmte Aktie aufgrund irgendeiner wahnsinnig tollen Story...

FMW-Redaktion

Es scheint eine eigentlich längst ausgestorbene Masche von Verkäufern zu sein. Einfach wildfremde Leute anrufen, und am Telefon etwas davon erzählen, dass eine bestimmte Aktie aufgrund irgendeiner wahnsinnig tollen Story großes Kurspotenzial hat. Aber anscheinend in in dieser „Branche“ immer noch was los. So warnt die BaFin aktuell vor telefonischen Kaufempfehlungen für die folgenden zwei Aktien, die im Frankfurter Freiverkehr gelistet sind. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die BaFin nicht über die Qualität der Unternehmen urteilt – so schreibt sie mit keinem Wort, dass die Aktien Schrott sind. Aber extreme Vorsicht ist allemal geboten. Die BaFin im Wortlaut:


Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Al Hamra Hotels + Resorts Ltd. (ISIN: AU000000AHH3) durch telefonische Werbeanrufe (Cold Calling) zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren.


Und hier die Warnung zum zweiten Unternehmen:


Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Emerging Capital Ltd. (ISIN: AU000000ECL8) durch Telefonanrufe zum Kauf empfohlen.

Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass im Rahmen der Kaufempfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden. Sie hat hinsichtlich des betroffenen Wertes eine Untersuchung wegen des Verdachts der Marktmanipulation eingeleitet. Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an der Börse Frankfurt am Main in den Freiverkehr einbezogen.

Die BaFin rät allen Anlegern, vor Erwerb von Aktien dieser Gesellschaft sehr genau zu prüfen, wie seriös die Angaben sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen zu informieren. Hinweise dazu, wie sie sich vor unseriösen Anlageempfehlungen schützen können, finden Anleger in den Broschüren der BaFin.

Aktualisierung (19.10.2017)

Die Emerging Capital Ltd. teilte der BaFin am 5. Oktober 2017 schriftlich mit, dass sie „zu keiner Zeit telefonische Kaufempfehlungen für Aktien der Emerging Capital Ltd. in Auftrag gegeben hat“.


Fazit: So eine Warnung muss nicht bedeuten, dass das Unternehmen selbst solche Kaumempfehlungen in Auftrag gibt. Es kann beispielsweise sein, dass sich irgendjemand solche Aktien ins Depot legt, und dann versucht den Kurs über solche Maßnahmen zu pushen, damit er später selbst zu drastisch höheren Kursen wieder verkaufen kann. Bei börsennotierten Unternehmen mit kleiner Marktkapitalisierung und sehr niedrigen Umsätzen ist das natürlich unendlich einfacher als bei großen Konzernen!


Das BaFin-Gebäude in Frankfurt am Main. Foto. Kai Hartmann Photography/BaFin



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage