Aktien

Bundesregierung schafft Bollwerk gegen ausländische Corona-Aasgeier

Stop! Bundesregierung will ausländische Corona-Aasgeier abwehren

Da herrschte die letzten Tage offenbar richtig Panik bei der Bundesregierung? Wie schnell es auf einmal gehen kann. Im Zuge der Coronakrise sind die Aktien großer Konzerne oft um 30 oder 40 Prozent eingebrochen, und das in wenigen Tagen. Die Folge? Unternehmen, die vor der Krise noch total gesund waren, und es vermeintlich auch nach der Krise wieder sein werden, sind jetzt zu Schnäppchenpreisen an der Börse zu haben!

Günstig einkaufen?

Man denke an die bereits vor der Coronakrise erfolgten Aufkäufe deutscher Industrie-Perlen wie Kuka uvm durch chinesische Unternehmen. Und die, das ist ein offenes Geheimnis, handeln im Interesse der chinesischen Staatsraison. Schnellstmöglich will man in allen Bereichen weltweiter Technologieführer werden. Daher soll alles was ganz weit vorne ist, aufgekauft werden. Auch arabische Staatsfonds und sonstige internationale Großinvestoren mit derzeit jeder Menge Cash könnten schnell und günstig zuschlagen. Vor allem als gefährdet gelten hierzulande zum Beispiel Daimler oder Lufthansa. Man bedenke, dass sogar EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor wenigen Tagen warnte, dass es aufgrund der Coronakrise zu einem Ausverkauf der europäischen Wirtschaft kommen könne. Die nationalen Regierungen sollten doch bitte Investitionen von außerhalb der EU sehr sorgfältig prüfen.

Panik? Es muss nun schnell gehen? Die Bundesregierung hat vor wenigen Minuten bekanntgegeben, dass das Bundeskabinett eine Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen hat. Hierdurch entsteht ein richtiges Bollwerk gegen solche Übernahmen. Ein relativ harmloses Beispiel zeigt, dass dieses Handeln der Bundesregierung keine Panik ist, sondern dass es um eine reale Gefahr eines Ausverkaufs geht. Zwar war es kein vermeintlich „böse Aasgeier“ aus dem Ausland – aber der Knorr-Bremse-Haupteigner Heinz Hermann Thiele ist vor wenigen Tagen bei der Lufthansa eingestiegen, und hält jetzt zehn Prozent der Anteile!

Bundesregierung setzt auf das Außenwirtschaftsgesetz

Aber kommen wir zur Aktualität. Wichtig bei diesem nun beschlossenen Bollwerk ist, so glauben wir: Die Formulierung dieser Verschärfung lässt es zu, dass die Bundesregierung quasi jeden Konzern als relevant im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes ansehen kann. Und zweitens können ausländische Käufer jetzt keine Fakten mehr schaffen, solange die Übernahmeprüfung aufgrund dieser Gesetzesverschärfung läuft. Wir tippen mal: Abwehren will man vor allem Übernahmen von den ganz großen Namen wie Lufthansa, weil die einfach zur unausgesprochenen wirtschaftlichen Staatsraison gehören. In den nächsten Monaten gehen wohl trotzdem hier und da einige Konzerne aus MDax oder SDax preiswert in die Hände von finanzstarken Investoren aus dem Ausland? Hier die wichtigste Textpassage aus der aktuellen Veröffentlichung des Bundeswirtschaftsministeriums:

Altmaier: „Mit der Reform des Investitionsprüfungsrechts schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen, um ausländische Investitionen etwa in Unternehmen der kritischen Infrastruktur noch umfassender und vorausschauender prüfen zu können. Gerade die aktuelle Situation zeigt, dass wir in Deutschland und Europa in bestimmten Bereichen eigene Kompetenzen und Technologien brauchen. So können wir deutsche und europäische Sicherheitsinteressen besser schützen.“

Die Novelle passt die Regelungen insbesondere an die im April 2019 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (EU-Screening-Verordnung) an. Mit dem Maßstab der „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann die Bundesregierung kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender prüfen. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung. Darüber hinaus wird zukünftig jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam. Die neu eingeführten strafbewehrten Handlungsverbote verhindern, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen.

 



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage