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Bundesverfassungsgericht winkt EU-Wiederaufbaufonds durch – zwei Expertenkommentare

Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Wiederaufbaufonds heute de facto durchgewunken. Dazu hier zwei interessante Expertenkommentare.

Das Bundesverfassungsgericht winkt EU-Wiederaufbaufonds durch

Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des AfD-Gründers Bernd Lucke gegen das Ratifizierungsgesetz zum EU-Wiederaufbaufonds abgelehnt (hier im Wortlaut). Warum? Man sehe „keine hohe Wahrscheinlichkeit“, dass gegen das Grundgesetz verstoßen werde. Daher kann der EU-Wiederaufbaufonds nun anlaufen, und Bundespräsident Steinmeier kann ihn für Deutschland unterschreiben.

Die eigentliche Klage gegen den EU-Wiederaufbaufonds wird erst noch vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Aber die Karlsruher Richter sehen heute keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die haushaltspolitische Autonomie des Bundestages verletzt werden könnte. Von daher kann man quasi schon davon ausgehen, dass auch in der Hauptverhandlung nichts dabei rauskommt für Bernd Lucke. Der hatte nämlich argumentiert (man will es kaum glauben), dass die EU-Verträge eine gemeinsame Schuldenaufnahme verbieten würden. Hingegen sehen Bundesregierung und EU-Kommission laut Artikel 122 der EU-Verträge die Möglichkeit für diesen EU-Wiederaufbaufonds. Demnach könne nämlich bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen Mitgliedstaaten der EU unter bestimmten Bedingungen finanzieller Beistand durch die EU gewährt werden.

Dr. Jörg Krämer mit Kommentar über Urteil zum EU-Wiederaufbaufonds

Die Verfassungsrichter dürften laut Dr. Jörg Krämer (Chefvolkswirt der Commerzbank) die von vielen Politikern gewollte Entwicklung der EU hin zu einer Transferunion nicht aufhalten, auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch nicht gefallen ist. Hätte das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen das deutsche Ratifizierungsgesetz erlassen, hätte die EU bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde keine Anleihen emittieren können. Da das Gericht für die Entscheidung in der Hauptsache „einen erheblichen Zeitraum“ veranschlagt, hätte der EU-Wiederaufbaufonds allenfalls verzögert an den Start gehen können. Die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile könnten „irreversibel“ seien.

Die Risiken, die mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung einhergegangen wären, wiegen nach Ansicht des Gerichts schwerer als die Möglichkeit, dass die haushaltspolitische Autonomie des Bundestages ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung verletzt würde, so Dr. Jörg Krämer in seinen Ausführungen. Faktisch habe das Bundesverfassungsgericht den EU-Wiederaufbaufonds bereits durchgewunken. Denn die Begründung der heutigen Entscheidung deute darauf hin, dass das Gericht dem Aufbaufonds keine wesentlichen Steine in den Weg legen werde.

Dies ergibt sich laut Dr. Jörg Krämer vor allem aus der Aussage der Richter, dass sie nicht eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ feststellen können, dass die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages in dem Sinne verletzt werden könnte, dass die gegenüber der EU gemachten Finanzierungszusagen den Handlungsspielraum auch künftiger Bundestage unzulässig einschränken würden. Zwar sehen die Richter die gemeinsame Haftung aller EU-Länder für 750 Milliarden Euro, die die EU zur Finanzierung des Aufbaufonds aufnehmen will. Tatsächlich müsse Deutschland wegen der vereinbarten gemeinsamen Haftung die gesamten Schulden des Fonds tilgen, falls alle anderen EU-Länder ihren Verpflichtungen nicht nachkämen. Aber dieses Szenario sei dem Gericht offenbar zu hypothetisch gewesen, um ihm eine hohe Wahrscheinlichkeit beizumessen.

Zweite Meinung

Dr. Andreas Billmeier, Sovereign Research Analyst bei Western Asset Management, einem Teil von Franklin Templeton, nimmt aktuell auch Stellung zum Urteil der Karlsruher Richter. Die Märkte würden es begrüßen, dass das deutsche Bundesverfassungsgericht den Weg – vorerst – zugunsten der deutschen Beteiligung an den neuen EU-Wiederaufbaufonds, einschließlich der Next Generation EU-Fazilität, geebnet habe. Die Ablehnung der einstweiligen Anordnung sei jedoch unabhängig vom Hauptverfahren, über das noch entschieden werden müsse.

Dr. Andreas Billmeier erwähnt, dass das Gericht befunden habe, dass die Konsequenz, die Ratifizierung jetzt zu behindern und später im Hauptverfahren keinen Grund dafür zu finden, unter dem Strich schlimmer wäre als das Gegenteil. Diese Sichtweise lasse sich direkt auf die Wirtschaftspolitik übertragen. Die Unterstützung der durch Covid geschädigten Volkswirtschaften, aber auch das Vorantreiben der wirtschaftlichen Transformation sei für viele EU-Mitgliedsstaaten ein dringend benötigter Impuls. Und während es später potenzielle Nebenwirkungen gebe, seien die Risiken, diese Unterstützung nicht zu gewähren, wesentlich höher. Dr. Andreas Billmeier geht davon aus, dass das Wachstum in weiten Teilen der EU in den nächsten Jahren anziehen und auf einem höheren Niveau bleiben werde, insbesondere in den Hauptempfängerländern. Man glaube auch, dass dieser wirtschaftliche Aufschwung möglicherweise zu einem gerechtfertigten Anstieg der längerfristigen Zinsen führen könnte.



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3 Kommentare

  1. Der „Wiederaufbaufonds“ ist die Transfer- und Schuldenunion unter dem Corona Deckmantel. Ohne diese Union würde die Eurozone über kurz oder lang auseinanderfallen, und dass weiß man sowohl in Frankfurt bei der EZB als auch in Brüssel. Des weiteren kann ich mich den Ausführungen von Jörg Krämer nur anschließen. Insbesondere die Schuldnerländer werden in Zukunft auch noch weitergehende Maßnahmen dringen, da sie die Bonität der Nordeuropäer brauchen.

  2. Kann mich der Meinung von Herrn Krämer anschließen.Wir gehen also definitiv unaufhaltsam in
    eine Schuldenunion.Dies wird die Bonität Deutschlands in nicht mehr so langer Zeit in Frage stellen.
    Die einzige Frage wird dann nur noch das Wann ? sein.Das wird nicht mehr in Europas Hand liegen.
    Allerdings wird Europa der erste Stein sein der fällt – vor den USA !

  3. Wie durch ein Wunder ,ein Wiederaufbaufond ,war Krieg ist irgendwas kaputt gegangen?? Damit ist das Schicksal besiegelt .Dieses Gericht war die letzte Chance für Europa
    nicht gänzlich ausgeplündert zu werden und um jetzt schon die Weichen in eine positivere Zukunft zu stellen.Die Briten wussten das 2014/2015 schon,nachdem sie ihre Statuten der BoE neu definiert hatten und dann gingen sie raus. Das wird jetzt der japanische Weg im grossen Stil und der deutsche Einkommensempfänger wird es über Lohnerhöhungsverzicht erbringen. Das ist der Schatz den gewisse Franzosen jetzt heben werden.Die Ineffizienz und der Minderwirkungsgrad wird in 20-30 Jahren diesen Sozialismus langsam ertränken.Aber vorher wird man noch,ab 2025, die Babyboomer auszahlen müssen und ratet mal aus welcher Presse das passieren wird.
    Ich kann jedem jungen Menschen nur raten,achtet da drauf das sie eure Erträge nicht elektronisch verfolgen können,denn ihr werdet das alles mit eurer Lebenszeit abzahlen müssen.Ich werde es meinen Kinder ganz genau erklären.Und vergesst nie Freiheit und Eigentum ist alles was zählt! Die Bondhalter werden ihr persönliches Risiko nach Deutschland bringen und dann zwischen den Bilanzen bis zur Unkenntlichkeit verschleiern. Die Politiker werden chancenlos sein.

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