Allgemein

CETA-Änderung: Neues Schiedsgericht als Blaupause für TTIP

FMW-Redaktion

Bzgl. des CETA-Freihandelsabkommens zwischen Kanada und der EU war eigentlich schon alles ausverhandelt. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte auf heftiges Drängen und Proteste immer wieder gesagt CETA sei fertig, alles sei geklärt, es gäbe keine Änderungen mehr, fertig aus. Jetzt plötzlich nach weiter anhaltenden Protesten, die letztlich auch vom EU-Parlament Richtung Malmström weitergetragen wurden, konnte sie wohl nicht mehr anders.

CETA Malmström
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Foto: EU-Kommission

Auch aus anderen Äußerungen konnte man ganz klar heraushören, dass Frau Malmström eine Abneigung gegen die Kritiker ihrer Verhandlungsführung hat. Sie hatte wohl einfach keine Lust ausverhandelte Verträge neu aufzurollen, die sie selbst entworfen hatte. Aber sie musste es jetzt tun, und ging in die Offensive. Liest man ihre gestern veröffentlichten Texte, könnte man fast den Eindruck gewinnen die jetzt druchgesetzten Änderungen seien auf ihre Initiative hin angegangen worden.

Cecilia Malmström präsentierte gestern die Einigung mit Kanada über eine neue Art des Investorenschutzes, der im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU integriert sein wird. Bisher war dort die Standardvariante von privaten Schiedsgerichten vorgesehen, wo nach Wild West-Methoden private Anwälte Richter spielen. Jetzt aber soll ein Extra-Handelsgerichtshof geschaffen werden, wo 15 unabhängige Schiedsrichter von Kanada und der EU selbst bestellt werden – die klagenden Unternehmen können nicht mehr bei der Bestellung der Schiedsrichter mitwirken. Auch sollen in der neu zu schaffenden Instanz Berufungen vorgesehen sein.

Dieser neue Schiedsgerichtshof soll nach dem Wunsch der EU-Kommission dann auch für Streitigkeiten zuständig sein, die Unternehmen und Staaten im neu zu schaffenden TTIP-Abkommen zwischen der EU und den USA haben werden.

Aber letztlich bleibt ein harter Fakt: Kanada, die USA und die EU-Staaten sind nun wirklich richtige Rechtsstaaten. Gerichte sind unabhängig und fällen auch regelmäßig Urteile gegen ihre eigenen Regierungen, das ist ein Fakt. Also braucht es zwischen all diesen Ländern in der Realität keinen gesonderten Gerichtshof für Streitigkeiten zwischen ausländischen Unternehmen und Regierungen. Für die Unternehmen fungieren diese Schiedsgerichte, egal wie sie nun ausgestaltet sind, als Backup, als zweite Chance. Funktioniert ihre Klage vor einem ordentlichen Gericht nicht, können sie immer noch einen zweiten Anlauf vor dem Schiedsgericht nehmen. Ja wo gibt´s denn sowas, mag man sich da fragen. Und in der Tat, so was gibt´s sonst gar nicht. Verklagt ein deutsches Unternehmen den deutschen Staat, kann es nach einem verlorenen Prozess nicht vor einem Schiedsgericht noch ein zweites Mal klagen. Ist aber ein deutsches Unternehmen irgendwo im Ausland tätig und hat Deutschland mit diesem Land ein Investitionsschutzabkommen, kann das Unternehmen neben dem normalen Klageweg bisher auch vor einem privaten Schiedsgericht ein zweites Mal klagen. Das wäre in Zukunft auch so, sozusagen als zweiter Klageweg. Nur wären vor diesem Gericht dann staatlich ernannte Schiedsrichter zuständig.

Hier das Original-Statement der EU-Kommission:


Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben sich auf einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) verständigt.

Die Einigung über einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten bedeutet eine klare Abkehr vom derzeitigen ISDS-System und ist Ausdruck der Entschlossenheit, gemeinsam auf die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinzuarbeiten.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada wurden im Jahr 2014 abgeschlossen. Ergebnis war unter anderem ein reformierter Mechanismus zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, der insbesondere auf eine völlige Transparenz der Verfahren und klare, eindeutige Investitionsschutzstandards abstellte.

Nach der juristischen Überprüfung des Abkommenstexts geht die nunmehr erzielte Einigung noch weiter: In die endgültige Fassung des CETA wurden jetzt alle wesentlichen Elemente des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen übernommen, der im TTIP-Vorschlag der EU vom November 2015 dargelegt und auch bereits im kürzlich fertiggestellten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam zugrunde gelegt wurde.

Um ihrer Selbstverpflichtung zu mehr Transparenz nachzukommen, hat die Europäische Kommission im Anschluss an die juristische Überprüfung heute den vereinbarten Wortlaut des CETA veröffentlicht, einschließlich des Teils zum Investitionsschutz und zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Sobald das Dokument in alle EU-Amtssprachen übersetzt wurde, wird es dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Erörterung und Zustimmung vorgelegt.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

1 Kommentar

  1. »Gerichte sind unabhängig und fällen auch regelmäßig Urteile gegen ihre eigenen Regierungen, das ist ein Fakt.«

    Die Gewaltenteilung funktioniert hierzulande leider nicht mehr so, wie diese eigentlich angedacht war (alles nur noch interessensgebundene Entscheidungen oder Enthaltungen).

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage