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CFD-Handel: BaFin aktuell zu Einschränkungen für Privatkunden

Im Zuge des „Schutzes“ der „unbedarften“ und dringend „hilfsbedürftigen“ Kleinanleger in Deutschland hatten BaFin und europäische Finanzaufsichtsbehörden ab 2017 nach und nach den Handel mit CFDs beschränkt. Beim CFD-Handel können Anleger auf Kursschwankungen bei Aktien, Devisen, Indizes uvm setzen. Sie handeln nicht die Original-Werte, sondern wetten quasi nur auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis. Der Broker, der die Kurse stellt, führt ein Handelskonto für den Kunden. Der große Vorteil für Privatkunden gerade mit kleinen Einzahlungsbeträgen: Jahrelang konnten die Broker den Kunden Hebel in praktisch unbegrenzter Höhe anbieten. Echte Kursbewegungen an den Börsen wurden so immens verstärkt, was oft zu sehr hohen Gewinnen, aber auch Verlusten im CFD-Handel bei Privatkunden führte.

Und so gibt es staatlich verordnet im CFD-Handel seit dem Jahr 2017 (nach und nach eingeführt) das Verbot einer Nachsusspflicht (positiv für die Kunden), maximal zulässige Hebel, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweise. Kleinanleger dürfen auch nicht mit Startguthaben, Rabatten, Boni oder anderen Anreizen in Risiken, die mit CFD verbunden sind, gelockt werden. Denn CFDs würden laut BaFin ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger darstellen. (bislang befristete Produktintervention der ESMA seit August 2018). Frage unsererseits: Warum werden Optionsscheine und Zertifikate dann nicht auch verboten/eingeschränkt? Oder ist die Bankenlobby in Deutschland zu stark? Da denke sich der geneigte Beobachter gerne seinen Teil!

Wie auch immer. Die BaFin hat heute verkündet, dass diese Maßnahmen zur Beschränkung im CFD-Handel weiter aufrecht erhalten werden. Wer sich die Allgemeinverfügung der BaFin bis ins kleinste Detail durchlesen möchte, der klicke bitte an dieser Stelle. Hier die Kurz-Version der BaFin im Wortlaut:

Finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference, CFD) dürfen in Deutschland auch künftig nur eingeschränkt an Kleinanleger vermarktet, vertrieben und verkauft werden. Eine Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) legt fest, dass Kontrakte mit einer Nachschusspflicht verboten bleiben. Die deutsche Aufsicht gibt darüber hinaus maximal zulässige Hebel, Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen und Risikohinweise vor.

Die BaFin greift damit erneut die erheblichen Anlegerschutzbedenken auf, die sie bereits bei ihrem ersten Verbot von CFD mit Nachschusspflicht im Mai 2017 geäußert hatte. Insbesondere bei diesen Differenzkontrakten sieht die BaFin ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger. Verluste sind hier nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern können sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. Um die Risiken für Kleinanleger weiter zu senken, gelten in Deutschland auch die Hebel- und weiteren Verlustbegrenzungen der ESMA weiter. Nach Ansicht der BaFin sind darüber hinaus standardisierte Risikowarnungen unerlässlich. Kleinanleger dürfen nach Meinung der Aufsicht nicht mit Startguthaben, Rabatten, Boni oder anderen Anreizen in Risiken, die mit CFD verbunden sind, gelockt werden.

Der Handel mit CFD ist für Kleinanleger in Deutschland seit Mai 2017 und in der gesamten Europäischen Union durch eine zeitlich befristete Produktintervention der ESMA seit August 2018 eingeschränkt. Sobald die ESMA-Maßnahme ausläuft, gleicht die BaFin das Schutzniveau in Deutschland mittels ihrer Allgemeinverfügung dauerhaft an die europäischen Standards an.



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2 Kommentare

  1. 1. Zwang und Überregulierung ist seit 100 Jahren en vogue. Das ist eben die sozialistische Botschaft:
    a) Das Volk muß regieren.
    b) Da es aber zu dumm ist oder nicht alle Zeit/Interesse zum Regieren haben, wird ihm von Auserwählten gesagt, was es zu tun hat. Die „repräsentative Demokratie“. Die Oben repräsentieren unsere Demokratie. Wir dürfen zuschauen, was sie spielen. Und wenn das Volk mal falsch wählt, sind es Debile (Österreich), Bodensatz der Gesellschaft (Kretschmann) oder wählen ganz einfach falsch!!! „Iren bereiten Probleme“, weil sie 2001 und 2008 falsch gewählt haben; gegen die EU. Freie Demokratie ist anders.
    https://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/eu-vertrag-vor-dem-scheitern-irland-schockt-europa-1543388.html
    2. Um dieses Spiel mithilfe der zwangsbezahlten ÖR „Qualitäts“-Medien aufrechtzuhalten, braucht es dort Schulungen. Framing.
    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/klimahysterie-im-ersten-ard-hat-fuer-zwangsmassnahmen-was-uebrig-16297485.html?GEPC=s9
    c) Bei CFDs aber find ich Regulierung gut, da Zocken zu einer Leidenschaft werden kann. Bei der Weitergabe von Infos („Qualitäts“-Medien) ist keine Zockergefahr, darum dieser Zwang nicht notwendig.

    1. Liebe Sabine, zwanghaftes Framing ganzer Internetforen durch freiwillige und hörige Schüler der alternativen Leugnerpresse ist sicher auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Ebenso wenig, wie die Folgerung, dass eine parlamentarische, oder wie Sie es bezeichnen, repräsentative Demokratie eine sozialistische Botschaft ist. Wie sähe denn Ihr gesellschaftlicher Entwurf aus? Braucht jedes Land seinen blonden Wirrkopf, weniger Sozialleistungen, mehr Klimaleugner, Intoleranz, Machtgehabe und Schwanzvergleiche, um das Leben aller auf dem Planeten wieder besser zu gestalten? Einen Presse- und Medienbereiniger wie in Ungarn oder der Türkei, um den offenbar überforderten Verstand einiger Leser zu entlasten und in richtige Bahnen zu lenken?

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