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Christine Lagarde 1. Arbeitstag – EZB veröffentlicht Lebenslauf – da fehlt was!

Christine Lagarde tritt heute ihre neue Tätigkeit als Chefin der EZB an. Der Ordnung halber erwähnen wir hier erst einmal, dass die EZB in dem Zusammenhang heute eine kurze Mitteilung veröffentlicht hat. Hier im Wortlaut:

Christine Lagarde, die ehemalige geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, tritt heute ihr Amt als Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) an. Sie wurde am 18. Oktober 2019 vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von acht Jahren ernannt und folgt auf Mario Draghi, der dieses Amt vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2019 innehatte.

Lebenslauf von Christine Lagarde

So, und nun zum eigentlichen Thema. Die EZB hat auch einen Lebenslauf für Christine Lagarde veröffentlicht, den Sie beim Klick an dieser Stelle einsehen können. Wie es üblich ist für solche „honorigen“ Personen mit hohen Ämtern, hat Madame Lagarde jede Menge Titel angehäuft, akademische Abschlüsse, und hat viele berufliche Stationen durchlaufen wie zum Beispiel die der französischen Finanzministerin, Chefin des IWF uvm.

Aber wo die EZB ihre Stationen so schon übersichtlich auflistet, da fehlt doch für einen Lebenslauf eine wichtige Information zu Christine Lagarde, welche die EZB offenbar vergessen hat mit aufzulisten? Ein Versehen? Eine Verurteilung durch ein Gericht in einem Strafprozess wäre doch eigentlich eine erwähnenswerte Station in ihrer Vita gewesen, oder nicht? Ein normaler Bankangestellter in einer Filiale dürfte als Vorbestrafter wohl nicht mal „Kontoauszüge stempeln“, aber Christine Lagarde darf EZB-Chefin werden. Tja, so ist das eben. Lesen Sie dazu gerne unseren Artikel zu dem Thema beim Klick an dieser Stelle.

Auch das Aufsichtsgremium des IWF sah es damals nicht als notwendig an Christine Lagarde zu entlassen, als sie in Frankreich vor drei Jahren von einem Gericht verurteilt wurde. Aber ja, so schlimm war das doch nicht? Denn unglaublich, aber wahr. Sie wurde damals von einem Gericht in Paris zwar verurteilt, aber eine Strafe wurde nicht verhängt. Auch unter der Rubrik „Awards and positions“ im Lebenslauf auf der EZB-Webseite findet sich zu ihrer Verurteilung nichts. Hier nochmal der wichtigste Teil aus unserem Artikel zu dem Thema:

Denn im Jahr 2016 wurde sie vom „Gerichtshof der Republik“ in Frankreich im Rahmen eines Strafprozesses für schuldig befunden. Auch Jahre später machen die damaligen Vorgänge noch fassungslos. Es ging damals um Millionen-Zahlungen an den Unternehmer Bernard Tapie. Lagarde als damalige französische Finanzministerin wurde wegen Fahrlässigkeit schuldig gesprochen, und das, obwohl sogar der Staatsanwalt darum bat von einer Verurteilung abzusehen. Tja, und das Gericht? Es sprach Christine Lagarde damals zwar schuldig, verhängte aber keinerlei Strafe. Unglaublich aber wahr. Denn Frau Lagarde sei eine „Persönlichkeit“ und genieße „Internationales Ansehen“, und sie habe während der Finanzkrise 2008, als die Straftat geschah, als Finanzministerin eben so viel um die Ohren gehabt (sinngemäß zusammengefasst)… da konnte so etwas schon mal passieren?

Ach was, sowas Unwichtiges gehört doch nicht in einen Lebenslauf, oder?

Christine Lagarde ist ab heute als EZB-Chefin tätig
Christine Lagarde. Foto: EZB CC BY-NC-ND 2.0



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3 Kommentare

  1. Jetzt weiß ich endlich was ich mein Leben lang falsch gemacht habe! Ich lebte immer nach dem Motto: Üb immer Treu und Redlichkeit! Das war falsch, denn die größten Verbrecher und Halunken kommen in immer höhere Posten. Diese Frau gehört in den Knast, dafür aber ein Leben lang!

    1. @asisi1
      Das ist absolut richtig! Lagarde gehört ins Gefängnis. Und es gibt noch eine ganze Reihe weiterer Politiker die man dorthin verfrachten müsste.

  2. Frau Lagarde ist im Gesicht noch dunkler künstlich gebräunt, als Donald Trump. Ich frage mich, wann hierzu endlich der Spott losgeht…

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