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Coinbase erhält von der BaFin erste Erlaubnis für Kryptoverwahrgeschäft

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Die BaFin hat soeben bekanntgegeben, dass man der Coinbase Germany GmbH heute die Erlaubnis erteilt hat das Kryptoverwahrgeschäft und den Eigenhandel – beschränkt auf Kryptowerte und Rechnungseinheiten – zu erbringen. Die Coinbase Germany GmbH ist laut BaFin somit Inhaberin der ersten erteilten Erlaubnis für das neu als Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft. Da es sich dabei um ein neuartiges Geschäftsmodell handelt, habe man bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie ein interdisziplinäres, geschäftsbereichs- und referatsübergreifendes Team zusammengestellt, das sich mit den komplexen Fragen rund um das Kryptoverwahrgeschäft befasst, so die BaFin im aktuellem Statement.

Hintergrund sei, dass mit der Einführung des oben genannten Gesetzes das Kryptoverwahrgeschäft als neuer Erlaubnistatbestand ins Kreditwesengesetz (KWG) aufgenommen worden ist. Informationen und Hinweise zum Erlaubnisantrag für das Kryptoverwahrgeschäft sind auf der Website der BaFin abrufbar (für mehr Infos hier klicken). Bei Fragen zum Erlaubnisantrag für das Kryptoverwahrgeschäft können sich Interessierte an [email protected] wenden.

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Die BaFin stellt klar, dass ausschließlich Dienstleister (wie Coinbase) beaufsichtigt werden, die ihre Tätigkeit in Bezug auf Kryptowerte erbringen. Eine Aufsicht über die entsprechenden Kryptowerte oder Rechnungseinheiten selbst erfolgt nicht. Bestehende Warnungen, insbesondere zu einzelnen Finanzinstrumenten, bleiben laut BaFin uneingeschränkt gültig. Finanzinstrumente wie beispielsweise der Bitcoin werden weiterhin nicht von der BaFin beaufsichtigt. FMW: Also alles wie immer? Man kontrolliert Prospekte, aber nicht den Inhalt der Prospekte? Sicher ist das ein großer Trost für die Anleger.



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1 Kommentar

  1. Braucht das (die BaFin) noch jemand, oder kann das weg?

    Könnten wir doch mal den ganzen UN die Bürokratie und uns etwas Geld sparen, wenn auch nur umgelegte Gebühren.

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