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Corona-Hilfen: Ausfallzahlungen im November, und eine ganz wichtige Änderung!

Neue Corona-Hilfen vom Bund

Aufgepasst liebe Selbständige und Unternehmer, es tut sich was bei den Corona-Hilfen des Bundes. Es ist ja inzwischen bekannt, dass die Bundesregierung betroffene Unternehmer mit bis zu 75 Prozent der Umsätze aus November 2019 entschädigen will, wenn sie jetzt im November 2020 durch Betriebsschließungen Umsatzeinbußen erleiden. Dies soll für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern gelten. Für Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern gibt es gestaffelt Erstattungen von 70 Prozent und weniger. Vor allem die Gastronomie wird wohl profitieren, aber auch Freizeiteinrichtungen, und womöglich deren Zulieferbetriebe. Details werden gerade noch geklärt. Diese Corona-Hilfen sind sehr wichtig. Sonst hätte dieser neue kleine Lockdown, der ab Montag startet, wohl endgültig viele Unternehmen finanziell ruiniert.

Die genauen Details der neuen Hilfen sollen laut Olaf Scholz noch veröffentlicht werden auf https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de . Noch ist die Seite nicht auf aktuellem Stand, aber aus den ganz frischen Aussagen der beiden Minister hört man, dass die beiden Ministerien genau in diesem Minuten die Details ausarbeiten. Also sollte man morgen oder am Wochenende diese Seite mehrmals besuchen und nach neuesten Infos Ausschau halten. Anträge sollen schnell bearbeitet werden. Wir empfehlen die nächsten Tage auch immer einen Blick zu werfen auf die Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesfinanzministeriums.

Corona-Hilfen mit kleinem, aber sehr wichtigem Detail

Aber ein wichtiges Detail bei den Corona-Hilfen wird für viele Unternehmer eine große Erleichterung darstellen, um jetzt weiter durchhalten zu können. Denn bisher galt die ziemlich unsinnige und unfaire Regelung, dass die KfW-Schnellkredite in der Coronakrise nur für Unternehmen zugänglich waren, die mindestens 10 Mitarbeiter haben. Jetzt liest man im offiziellen Infotext des Bundeswirtschaftsministeriums (siehe hier), dass der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten zugänglich gemacht werden soll. Diese winzige Änderung bei den Corona-Hilfen kann für viele kleine Unternehmer die Rettung bedeuten, zumindest in Sachen Liquiditätshilfe. Hier weitere Details im Wortlaut vom Ministerium:

Es hat sich als unvermeidlich erwiesen, für die Dauer der nächsten vier Wochen auch viele Unternehmen zu schließen, um auf diese Weise Kontakte im erforderlichen Umfang zu reduzieren. Das betrifft unter anderem Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, aber auch Dienstleistungsbetriebe, Messen, Kinos, Freizeitparks oder Fitness-Studios. Viele von ihnen haben Vorbildliches bei der Umsetzung von Hygiene- und Abstandskonzepten geleistet und seit Ausbruch der Pandemie schwere Umsatzrückgänge hinnehmen müssen.

Die Bundesregierung wird diese Betriebe umfassend unterstützen, um ihnen den Fortbestand in dieser schweren Zeit zu erleichtern:

Wir gewähren den von temporären Schließungen erfassten Unternehmen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erfasst;

Wir werden die Leistungen der Überbrückungshilfe verlängern und für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche wesentlich verbessern;

Wir öffnen den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten;

Die Regelungen gelten unter anderem für Unternehmen, Selbständige und Soloselbständige. Insbesondere auch in der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft.

Die beschlossenen Maßnahmen zeigen, dass wir unsere Unternehmen nicht allein lassen, sondern zielgerichtet unterstützen. Hierzu stellen wir Mittel bis zu einer Höhe von 10 Milliarden Euro bereit.

Hier weitere aktuelle Aussagen aus der vorhin gelaufenen PK von Olaf Scholz und Peter Altmaier, in Kurzform zusammengefasst:

Der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft will man auch über den November hinaus eine Perspektive aufzeigen. Und auch der Gastronomie will man helfen die anstehende harte Zeit zu überstehen. An Einzelheiten arbeite man jedoch noch. Auch will man eine Verlängerung der „Überbrückungshilfe III“ bis ins nächste Jahr hinein erreichen. Und bis zu 300.000 Euro sollen auch über Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestellt werden können.

Hier die PK im Video:



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1 Kommentar

  1. Warum wird der Umsatz erstattet und nicht der Gewinn?

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