Allgemein
Coronavirus: Bund und Länder veröffentlichen konkrete Details was offen bleibt, und was nicht
Vor wenigen Minuten haben Bund und Länder eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, welche Geschäfte und sonstigen Einrichtungen wegen dem Coronavirus schließen werden, und welche explizit offen bleiben dürfen. Lesen sie hier den Wortlaut:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
– alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
– in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
– Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
– Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
– Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.
Allgemein
Nullzinsphase in der Realität: BaFin entzieht zwei Pensionskassen die Betriebserlaubnis

Die Nullzinsphase erfreut zwar private Kreditnehmer und Staaten, die sich zum Traumkonditionen verschulden können. Aber wo Kredite für die einen nur Schulden sind, da sind sie auf der anderen Seite für Fondsgesellschaften, Rentenversicherungen und Pensionskassen nichts anderes als eine Geldanlage, die Zinsen abwerfen muss. Tut sie das nicht, geraten die Zusagen gegenüber den Kunden und die gesamten Kalkulationen der Kassen ins Wanken. Neben 20 Lebensversicherungsgesellschaften hat die BaFin derzeit auch 36 Pensionskassen unter sogenannter „verschärfter Beobachtung“.
Zwei Pensionskassen endgültig ohne Betriebserlaubnis
Schon im Jahr 2018 hatte die BaFin den Pensionskassen „Kölner Pensionskasse“ und „Pensionskasse der Caritas“ die Anordnung erteilt, dass sie nicht weiter ihrer Arbeit nachgehen dürfen (wir berichteten damals). Die beiden legten aber Widerspruch ein. Nun hat die BaFin offiziell mitgeteilt, dass die Entziehung der Betriebserlaubnis für die beiden Pensionskassen rechtskräftig ist, rückwirkend zum 31.12.2020 (hier und hier die offiziellen Mitteilungen). Beide Meldungen sind im Wortlaut identisch, daher drucken wir hier nur eine ab. Zitat:
Die BaFin hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Pensionskasse der Caritas VVaG mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war. Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden. Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Straftat dar. Gemäß § 304 Absatz 5 VAG darf die Pensionskasse der Caritas VVaG keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen.
In der Realität bedeutet dies, dass diese beiden Pensionskassen nur noch ihr vorhandenes Bestandsgeschäft abwickeln dürfen. Den insgesamt 55.000 betroffenen Anspruchsinhabern auf Pensionen dürften womöglich nach und nach Kürzungen ihrer Ansprüche und Auszahlungen bevorstehen. Die beiden Pensionskassen sind nun sozusagen in Liquidation. Sie werden noch solange bestehen, bis die letzten der jetzt noch eher jungen Mitglieder irgendwann sterben. Also werden diese Pensionskassen also auf Jahrzehnte hinweg Abwicklungsanstalten mit Restbeständen sein.
Man kann es sich kaum vorstellen, aber es ist, wie es ist. Das Finanzsystem und in diesem Fall das System der Pensionskassen beruht vor allem darauf, dass die eingezahlten Beiträge auch am Kapitalmarkt Zinsen abwerfen, damit die vorhandenen Vermögensbestände sich vermehren. Seit Jahren knabbert nun die Nullzinsphase an den Reserven. Womöglich sind diese beiden Kassen nur der Anfang einer Entwicklung? Denn man sieht es ja, die Zinsen in Euroland werden noch sehr lange auf der Null-Linie verharren.
Allgemein
Aktuell: Citigroup und Wells Fargo melden Quartalszahlen

Die Quartalszahlen von Citigroup und Wells Fargo wurden soeben veröffentlicht. Zunächst Citi. Hier die wichtigsten Kennzahlen.
Der Umsatz liegt bei 16,50 Milliarden Dollar (Vorjahresquartal 18,38/erwartet 16,50).
Der Gewinn liegt bei 2,08 Dollar pro Aktie (Vorjahresquartal 2,11/erwartet 1,35).
Die Aktie notiert vorbörslich mit -1,7 Prozent.
Die Kreditausfälle sinken von 1,84 vor einem Jahr auf 1,27 Milliarden Dollar im letzten Quartal. Von den Rücklagen für möglicherweise noch ausfallende Kredite wurden 197 Millionen Dollar abgebaut, was also den Gewinn erhöht.
Wells Fargo
Die große Konsumentenbank Wells Fargo hat soeben auch ihre Zahlen veröffentlicht. Hier die wichtigsten Kennzahlen.
Der Umsatz liegt bei 17,93 Milliarden Dollar (Vorjahresquartal 19,86/Erwartungen 18,1).
Der Gewinn liegt bei 0,64 Dollar pro Aktie (Vorjahresquartal 0,60/Erwartungen 0,59).
Die Aktie notiert vorbörslich mit -5 Prozent.
Risikovorsorge für Kreditausfälle reduziert um 179 Millionen Dollar.
Foto: Gabriel Vanslette CC BY 3.0
Aktien
Autonomes Fahren: Jetzt kommt Apple – Werbung

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Lieber Börsianer,
die Kinder haben jetzt genug gespielt und gestümpert. Nun will es Apple machen, nachdem die Resultate bislang nicht befriedigend sind. Worum geht es?
Sicherlich haben Sie der Berichterstattung der letzten Tage entnommen, dass das US-Unternehmen aus dem kalifornischen Cupertino sich nun dem Autonomen Fahren annimmt. Offenbar plant man gemeinsam mit dem koreanischen Autobauer Hyundai den Bau eines bzw. mehrerer autonom fahrender Roboterautos. Während die konventionellen Autobauer unverändert an ihren semi-autonomen Fahrassistenten basteln, geht Apple nun aufs Ganze.
Am Markt sorgte diese Perspektive für positive Unruhe. Denn man weiß, was Apple macht hat normalerweise Hand und Fuß und wird sehr oft zur großartigen Erfolgsgeschichte. So krachte zuletzt schon einmal die Aktie der Hyundai durch die Decke. Obwohl die Korea-Aktie zuletzt wieder korrigierte, steht hier für die Aktionäre immer noch ein starker Wochengewinn von 30 % zu Buche.
Aber lassen wir Hyundai einmal Hyundai sein und untersuchen, warum dem autonomen Fahren bislang noch nicht der Durchbruch beschieden war. Das Stichwort ist hier LiDAR oder Light Detection and Ranging. Vereinfacht gesprochen misst ein LiDAR-Sensor mit einem gepulsten Laser in seinem Sichtfeld die Entfernung zwischen sich und einem Gegenstand.
Damit steht und fällt die Idee des Autonomen Fahrens mit diesen Sensoren. Die gute Nachricht: Die Technologie ist gut erforscht und funktioniert. Die schlechte Nachricht: Ein halbwegs leistungsfähiger LiDAR-Sensor kann schon einmal rund 20.000 USD pro Stück kosten. Außerdem sind die Geräte sperrig. ZU Deutsch: Mit den derzeit verfügbaren LiDAR-Sensoren wird Autonomes Fahren in diesem Jahrhundert keine Realität mehr. Folglich ist das Marktvolumen dieser…..
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Nachlebnik
16. März 2020 18:38 at 18:38
Politspinner am Werk.
Deutschland macht die Unfähigkeit zur Staatsdoktrin.
In der ReGIERung seit Jahren zu beobachten also erprobt.
Jetztlebnik
17. März 2020 00:50 at 00:50
Richtig, hört, hört!
Kümmern wir uns um die, „die allmählich auch mal AUSgeSCHWITZt werden“ müssen.
Björn Höcke, 10 März 2020, Schnellroda
Die Spinner und Irren indoktrinieren weiter, während alle abgelenkt sind.
Rechtsextreme, Hochgefährliche und andere Irre wie Putin, Trump, Erdo, Bolso und auch der Klimawandel schlafen nicht im Nebel des Coronavirus.
Pingback: Meldungen vom 16.03.2020 – Teil 2! | das-bewegt-die-welt.de
Emm wie Meikel
16. März 2020 21:52 at 21:52
Wir werden von Wahnsinnigen regiert.
leftutti
16. März 2020 22:38 at 22:38
Ich würde es nicht ganz so drastisch formulieren. Eher werden wir von Unfähigen regiert, die ihrerseits seit jeher von Unbelehrbaren gewählt werden, da sie in der Wählerschaft als höchst kompetent zur Lösung von Problemen eingeschätzt werden. Am Ende werden wir ergo mehrheitlich demokratisch von relativ wohlhabenden bis reichen Ignoranten, Sturschädeln, Reaktionären, Feiglingen und Egoisten regiert, welche sui generis aus Eigeninteresse kein Interesse an der Änderung des Status Quo haben.
Hans im Unglück
17. März 2020 02:24 at 02:24
Am Ende werden wir ergo mehrheitlich demokratisch von relativ wohlhabenden bis reichen Ignoranten, Sturschädeln, Reaktionären, Feiglingen und Egoisten regiert, welche sui generis aus Eigeninteresse kein Interesse an der Änderung des Status Quo haben.
Kann man wohl nicht besser formulieren. Leider … :cry: