Das jüngste Cum-Ex-Urteil gegen Kai-Uwe Steck in Siegburg, das das Gericht am 3. Juni 2025 verkündete, gleicht einem perfiden Drehbuch, das selbst der gewagtesten Krimi-Fiktion spotten würde.
Kai-Uwe Steck gilt als einer der Hauptakteure im gigantischen Cum-Ex-Skandal. Er war einst ein hoch angesehener Steueranwalt, ja eine Koryphäe seines Fachs. Gemeinsam mit seinem ebenfalls renommierten Partner Hanno Berger optimierte er die Cum-Ex-Transaktionen. Doch damit nicht genug: Steck suchte aktiv zahlreiche Banken auf – darunter die Hamburger Warburg Bank, die Schweizer Bank J. Safra Sarasin, die HypoVereinsbank und weitere Banken –, um ihnen dieses Vorgehen als lukrative „Geldanlage“ schmackhaft zu machen. Der geschätzte Schaden durch diese Machenschaften beläuft sich auf rund 428 Millionen Euro an Steuergeldern.
Die Banken wiederum boten diese vermeintlich attraktiven Produkte ihren eigenen Kunden an. Zu den Investoren gehörten hochkarätige Persönlichkeiten wie Clemens Tönnies, der in den Luxemburger Fonds Sheridan investierte. Dieser Fonds wurde später als nach dem Cum-Ex-Prinzip agierend identifiziert. Auch Carsten Maschmeyer war in solche Fonds involviert. Kunden wie Tönnies und Maschmeyer klagten später auf Schadenersatz gegen ihre Banken.
Das Landgericht Bonn hatte am 3. Juni 2025 eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gegen Steck verhängt, ausgesetzt zur Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert.
Das Gericht ließ sich von Steck an der Nase herumführen.
Man muss sich das einmal vorstellen: Steck und Berger entwickelten und perfektionierten Cum/Ex-Geschäfte. Steck war nicht nur maßgeblich an deren Entwicklung beteiligt, sondern organisierte auch erfolgreich den Vertrieb. Als er, um viele Millionen Euro reicher, erkannte, dass seine Taten irgendwann ans Licht kommen könnten, beschloss er, ein „guter Mensch“ zu werden. Daraufhin schwärzte er all seine „Kunden“, denen er die Geschäfte selbst schmackhaft gemacht hatte, sowie seinen „Freund“, der mit ihm zusammen alles entwickelte, bei der Staatsanwaltschaft an.
Die Staatsanwaltschaft war über Stecks Kooperation dermaßen erfreut, dass sie eine Art Kronzeugenregelung mit ihm traf. Am Ende mussten viele „Kunden“ lange Jahre ins Gefängnis, und das Gericht verurteilte auch seinen „Freund“ zu mehreren Jahren Haft. Derjenige jedoch, der Cum/Ex weiterentwickelt und vertrieben hatte, durfte als freier Mann durch die Welt gehen und sogar weiterhin als Anwalt tätig sein.
Am 7. April 2025 fand ein Verhandlungstag statt, die Hauptverhandlung vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn. Als Zeuge wurde der ehemalige Verteidiger von Steck, Prof. Dr. Dierlamm, in den Zeugenstand gerufen. Dierlamm erzählte eine ganze Menge über seinen ehemaligen Mandanten und ließ dabei kein gutes Haar an ihm. Er berichtete, dass Steck den Gerichten glaubhaft gemacht hatte, sein gesamtes Geld von ca. 50 Millionen Euro liege auf einem separaten Konto für Rückzahlungen und Gerichtskosten. Als er dann aber die Summe von ca. 13,7 Millionen Euro zahlen sollte, überwies er 2,7 Millionen Euro zu wenig. Warum? Weil er sie angeblich nicht mehr hatte. Er hatte nicht nur seinen damaligen Verteidiger angelogen, sondern auch das Gericht an der Nase herumgeführt.
Panorama-Interview mit Steck
Dazu gibt es ein interessantes Panorama-Videointerview aus dem Jahr 2019 mit Steck. Obwohl sein Name damals in dem Video noch geändert wurde, bestätigte er auch dort, dass er 50 Millionen Euro durch ComEx-Provisionen eingenommen hatte.
Unter der Annahme, dass die von Steck im Panorama-Interview selbst genannte Summe von 50 Millionen Euro seine tatsächlichen Gesamteinnahmen aus den Cum/Ex-Geschäften widerspiegelt und das Gericht lediglich die Einziehung von 23,57 Millionen Euro anordnete , würde dies bedeuten, dass Steck nicht nur eine Bewährungsstrafe erhält, sondern auch etwa 27 Millionen Euro behalten könnte. Es ist denkbar, dass Steck durch geschickte Maßnahmen sein Geld bereits gesichert hat.
Von Einsicht keine Spur
Doch es kommt noch besser: Prof. Dr. Dierlamm erzählte von einer Vernehmung, an der die leitende Staatsanwältin Brorhilker, Prof. Dr. Dierlamm und sein Mandant Steck teilnahmen. Dierlamm schilderte dem Gericht die Szene der Vernehmung: Sie neigte sich dem Ende zu. Plötzlich, als wir dachten, es sei vorbei, fragte der Angeklagte Steck: „Darf ich Ihnen noch etwas sagen?“
Frau Brorhilker, die Staatsanwältin, erwiderte professionell: „Ja, wenn es verfahrensrelevant ist.“
Da begann der Angeklagte zu erzählen, seine Stimme zunächst leise: „Ich habe heute Nacht von meiner Beerdigung geträumt.“ Er fuhr fort: „Und da waren viele Gäste, viele Freunde und die Familie. Und wissen Sie, was auf dem Grabstein stand?“ In diesem Moment brach er in Tränen zusammen.
Frau Brorhilker, spürbar ergriffen, fragte sanft: „Was stand denn auf dem Grabstein?“
Mit stockender Stimme, zwischen Schluchzern, flüsterte er die Worte, die ihn so bewegten: „He inspired us.“
Wenn man als Richter diese Aussagen später hört und sich dann ein Bild von Steck macht, kann man nicht zu der Erkenntnis gelangen, dass Steck auch nur ansatzweise irgendetwas bereut. Er sieht sich eher als Held und nicht als Krimineller.
Im Vergleich als Beispiel das Urteil gegen Ulli Hoeneß
Uli Hoeneß wurde am 13. März 2014 vom Landgericht München II aufgrund von Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine höhere Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert.
Die von Herrn Hoeneß hinterzogene Steuersumme belief sich auf 28,5 Millionen Euro. Er beglich die gesamte Schuld, wobei die tatsächlich zurückgezahlte Summe über 40 Millionen Euro betrug. Dieser Betrag umfasste die ursprüngliche Steuerschuld sowie die aufgelaufenen Zinsen.
Hoeneß zeigte sich selber an und zahlte alles zurück! Steck zahlte nicht alles zurück! Herr Steck verursachte einen Schaden, der etwa 15,02-mal höher war als der von Uli Hoeneß.
Für den normalen Bürger, der täglich seine Steuern zahlt und sich an Regeln hält, kann es schwer nachvollziehbar sein, wenn die Justiz in vermeintlich ähnlich gelagerten Fällen so unterschiedlich zu wirken scheint. Dieses Gefühl der Ungleichheit, ob berechtigt oder nicht, nagt am Grundvertrauen in die Fairness und die objektive Anwendung des Gesetzes. Es entsteht der Wunsch nach mehr Transparenz und einer klareren Kommunikation darüber, wie solche komplexen Fälle unter Berücksichtigung aller Faktoren rechtlich bewertet werden, damit das Vertrauen in die Gerechtigkeit gewahrt bleibt.
Cum-Ex: Versagen der Finanzminister Steinbrück und Schäuble – oder gewollt?
Im Jahr 2007 waren Cum-Ex-Transaktionen in Deutschland nach herrschender Meinung und der damaligen Rechtspraxis nicht explizit als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft. Es wurde vielmehr davon ausgegangen, dass eine Gesetzeslücke ausgenutzt wurde.
Die Diskussion um die Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften war lange umstritten. Viele Beteiligte und auch einige Juristen vertraten die Ansicht, dass es sich um eine legale Nutzung eines Schlupflochs im Steuerrecht handelte und nicht um eine Straftat. Die Praxis wurde über Jahre hinweg „geduldet“ oder zumindest nicht strafrechtlich verfolgt.
Von 2005 bis 2009 war Peer Steinbrück (SPD) Bundesminister der Finanzen. Ich möchte hier auf meinen vorherigen Artikel hinweisen , der deutlich macht, dass der ehemalige Finanzminister Peer Steinbrück und sein Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) den schriftlichen Hinweisen und Warnungen zu Cum-Ex-Geschäften konsequent hätten nachgehen müssen. Sie handelten jedoch nur halbherzig und ignorierten sogar klare Fakten. Hätten die beiden Herren ihren Job gewissenhaft erledigt, wäre die Lücke für Cum-Ex-Geschäfte geschlossen worden, und der Skandal hätte niemals solche Ausmaße annehmen können. Wollten sie dies nicht, weil sie dachten, es sei nicht so schlimm? Eine andere Erklärung kann es eigentlich nicht geben, es sei denn, die beiden Herren haben es zu diesem Zeitpunkt nicht als strafbare Handlung angesehen.
Hinzu kommt, dass der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) ein Schreiben 2010 an seine Mitglieder verschickte, das auch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) enthielt. Hier finden Sie das Schreiben.
Keine Strafbarkeit erkennbar
In dem Schreiben des BMF war zu keiner Zeit eine Strafbarkeit herauszulesen, weil es sie schlichtweg zu diesem Zeitpunkt nicht gab! Es ist zwar unwahrscheinlich, dass das BMF-Schreiben als „Anleitung“ im Sinne einer Ermutigung zu Cum-Ex-Geschäften gedacht war. Im Gegenteil, das BMF versuchte mit diesem Schreiben, die aus seiner Sicht problematischen Cum-Ex-Praktiken einzudämmen und die Voraussetzungen für die Anrechnung und Erstattung von Kapitalertragsteuer bei solchen Geschäften zu verschärfen. Es führte neue Anforderungen und Prüfmechanismen ein, um die mehrfache Anrechnung von Steuern zu verhindern, wenn Absprachen vorlagen oder keine tatsächliche Steuer gezahlt wurde.
Das BMF und die unbeabsichtigte Cum-Ex-Anleitung
Allerdings könnte man argumentieren, dass die detaillierte Beschreibung der Cum-Ex-Mechanismen in den BMF-Schreiben – auch wenn sie zur Bekämpfung dienen sollte – unfreiwillig dazu beigetragen hat, Akteure über die genauen Funktionsweisen und die noch verbleibenden „Schlupflöcher“ zu informieren. Indem das BMF genau benennt, welche Transaktionen unter welchen Umständen problematisch sind und welche Nachweise nun erbracht werden müssen, wird auch deutlich, welche Gestaltungen (noch) möglich waren oder wie man sich verhalten musste, um die neuen Hürden zu umgehen.
Es wird noch „besser“: Die versteckte Gesetzesänderung
Die Änderung des § 21a Finanzverwaltungsgesetzes, welche die Informationsfreiheit betrifft, wurde 2019 im Rahmen des Jahressteuergesetzes auf den Weg gebracht. Das Bundesfinanzministerium initiierte und erarbeitete dieses Gesetz, das unter dem Titel der Elektromobilitätsförderung firmierte. Zu diesem Zeitpunkt war Olaf Scholz Bundesfinanzminister. Die SPD als Regierungspartei trug das Gesetz im Bundestag mit. Ein idealer Zeitpunkt, um eine solche Änderung unbemerkt einzuführen!
Die Änderung des § 21a Finanzverwaltungsgesetzes zielte darauf ab, die Vertraulichkeit von Sitzungen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu wahren. Für Journalisten und die Öffentlichkeit bedeutete dies eine erhebliche Einschränkung: Der Zugang zu Dokumenten aus diesen Sitzungen, die beispielsweise Besprechungen zu Skandalen wie Cum-Ex betreffen könnten, wurde massiv erschwert. Kritiker sahen darin eine bewusste Ausnahme vom Informationsfreiheitsgesetz, die es dem Finanzministerium ermöglichen könnte, solche Besprechungen geheim zu halten und somit die öffentliche sowie demokratische Kontrolle der Finanzverwaltungen zu begrenzen.
Persönliche Recherche und die Folgen für die Transparenz
Im Januar 2020 recherchierte ich gerade an einem Artikel über die Einkommensteuer auf Termingeschäfte. Auch dieser Teil stand im selben Gesetzesentwurf, der unter dem Stichwort „Elektromobilität“ firmierte. Was mir damals leider nicht auffiel, war die brisante Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes.
Ich sprach damals, im Zuge meiner Recherche, auch mit der Opposition, genauer gesagt mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Grünen. Dieser berichtete mir, dass zum Zeitpunkt der Abstimmung, kurz vor Weihnachten 2019, nur wenige Parlamentarier im Bundestag anwesend waren. Da die betreffende Gesetzesänderung unter dem Titel „Elektromobilität“ eingebracht wurde, hatten sich viele Abgeordnete den genauen Inhalt offenbar gar nicht durchgelesen. Es scheint die Zeit kurz vor Weihnachten ein strategisch günstiger Zeitpunkt zu sein, um unliebsame Gesetze geräuschlos durchs Parlament zu bringen.
Ende Januar 2020 wurde ich auf meine Fragen hin von einem SPD-Fraktionsmitglied cholerisch angeschrien. Möglicherweise lagen die Nerven blank, da man befürchtete, ich könnte auch in Richtung des Informationsfreiheitsgesetzes recherchieren. Für großen Aufruhr bei der SPD sorgte dann einen Monat später ein Artikel zu genau diesem Thema:
Brisanter Artikel
Unter der Überschrift „Finanzministerium nutzte E-Auto-Gesetz zur Geheimhaltung bei Cum-Ex-Skandal“ veröffentlichte Arne Semsrott auf Netzpolitik.org am 25. Februar 2021 einen Artikel, der genau dieses brisante Thema beleuchtete: wie eine 2019 im Jahressteuergesetz zur Elektromobilität versteckte Gesetzesänderung die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals behinderte. Demnach änderte das Bundesfinanzministerium das Finanzverwaltungsgesetz (§ 21a FVG), um Beratungen zwischen Bund und Ländern in Finanzfragen grundsätzlich vertraulich zu stellen.
Weiter heißt es in dem Artikel:
Dies hatte direkte Auswirkungen auf Versuche, Einblick in den Umgang mit dem Cum-Ex-Betrug zu erhalten. Nachdem Landesfinanzbehörden Anfragen auf Akteneinsicht zu Cum-Ex-Geschäften unter Verweis auf diese neue Regelung ablehnten, klagte Martin Modlinger von der Stiftung Erneuerbare Freiheit. Das Verwaltungsgericht Bremen wies seine Klage ab, indem es sich auf den geänderten Paragraphen berief. Das Gericht weitete die Auslegung der Vertraulichkeit sogar noch aus, was faktisch dazu führt, dass Finanzverwaltungen von Transparenzpflichten weitgehend ausgenommen werden können.
Besonders pikant: Gerade Gespräche mit den Landesbanken, von denen einige auch Cum-Ex-Transaktionen durchführten, bleiben seitdem geheim. Man könnte meinen, man misst hier mit zweierlei Maß.
Durch den Artikel von Arne Semsrott kam die SPD in leichte Erklärungsnot, was diese interne Mail belegt.

Den E-Mail-Verlauf der SPD finden Sie hier:
Kürzlich gab Hanno Berger, der ehemalige Freund und Partner von Kai-Uwe Steck, dem Handelsblatt ein interessantes Interview. Darin schilderte er seine Sicht der Dinge.
Ein Gerichtsgebäude nur für Cum-Ex-Verhandlungen
Das speziell für Cum-Ex-Verhandlungen errichtete Gerichtsgebäude in Siegburg, ein Anbau an das dortige Amtsgericht, hat 43 Millionen Euro gekostet.
Es wurde im Februar 2025 eingeweiht. Das Landgericht Bonn plant, künftig jährlich 220 Verhandlungstage dort abzuhalten. Es rechnet damit, Prozesse gegen mehr als 1.300 Beschuldigte bis ins Jahr 2036 zu führen.
Bis September 2022 schlossen die Behörden 137 Fälle rechtskräftig ab. Im neuen Gerichtsgebäude verkündete das Gericht jedoch bisher erst ein einziges Urteil, nämlich gegen Kai-Uwe Steck. Zuvor mussten die Verantwortlichen dort wohl noch die Spinnweben entfernen. Seit nunmehr 14 Jahren ermitteln die Behörden in der Cum-Ex-Affäre.
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Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl war es nach seiner Abwahl durch Bundeskanzler Dr. Gerhard Schröder wichtig, Mitglied des Deutschen Bundestages zu sein, damit die Staatsanwaltschaft nicht gegen ihn in Sachen CDU-Parteispendenaffäre, bei der sich Dr. Kohl nicht persönlich bereicherte, ermitteln konnte. Bundeskanzler a.D. Olaf Scholz ist Stand aktuell Mitglied des Deutschen Bundestages. Gegen den FC Bayern München e.V.-Patriarchen Uli Hoeneß hingegen konnte die Staatsanwaltschaft in Sachen Steuerhinterziehung ermitteln.
Vielen Dank für diesen Artikel! Findet man in den Medien leider nicht, da wird das Thema Todgeschwiegen.
Was sagt eigentlich die Linken Chefin dazu? Mit den ~400Mio die hier hinterzogen wurden, und das ist auch nur ein heißer Tropfen auf dem Cum-Ex Stein, hätte man viele Sozialwohnungen bauen können.
@Horst
„Findet man in den Medien leider nicht, da wird das Thema Todgeschwiegen.“
Es wäre sehr wünschenswert, wenn derart unbegründetes Medienbashing künftig unterlassen würde. Das Thema wird seit 2014 umfangreich publiziert und aufbereitet. Totgeschwiegen wird hier gar nichts. Hier nur einmal eine Suche nach „Cumex“ mit rund 200 Treffern bei einem einzigen Medienhaus:
https://www.n-tv.de/suche/?a=search&at=all&q=cumex
Nicht sehr viel anders verhält es sich bei Ihrer Frage, was eigentlich Die Linke dazu sagt. Einfach mal eine Internetsuche starten, z.B. „Die Linke zu Cum-Ex“.
Anbei ein paar wenige Treffer als Auswahl:
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2020/kw05-de-cum-ex-677970
https://dserver.bundestag.de/btd/19/168/1916836.pdf
https://www.die-linke.de/start/presse/detail/cumex-bankraeuber-nicht-entlasten-beute-zurueckholen/
https://www.dielinkebt.de/themen/reden/detail/rede-von-christian-goerke-am-30012025-1/
https://www.steuerzahler.de/bayern/newsticker-archiv/newsticker/news/steuerschaeden-durch-cum-ex-geschaefte-die-linke-fragt-nach/
https://www.linksfraktion-hamburg.de/kategorie/themen/finanz/haushalt/cumex/
Ich muss mich zusehends immer öfter wundern, weshalb nicht einfach recherchiert wird, statt suggestive Fragen und unhaltbare Behauptungen in den Raum zu stellen.
Alles Ausreden und Nebelkerzen!
Als mündiger und interessierter Bürger sollte man tunlichst selbst recherchieren, wenn einem ein Thema unter den Nägeln brennt. In diesem Artikel finden sich ein paar Links, auf die ich persönlich neben ähnlichen weiteren schon vor Jahren gestoßen bin:
https://netzpolitik.org/2019/bundestag-schafft-cum-ex-ausnahme-von-informationsfreiheit/
https://netzpolitik.org/2021/hintertuer-in-finanzgesetz-gesetzesaenderung-verhindert-aufklaerung-des-cum-ex-skandals/
https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2021/02/gesetzesanderung-verhindert-aufklarung-des-cum-ex-skandals/
https://www.labournet.de/politik/eu-politik/wipo-eu/cum-ex-files-angriff-auf-europas-steuerzahler/
Federführend bei der Aufdeckung und Aufklärung war unter anderem einmal mehr das von rechter Seite ach so verpönte Recherchenetzwerk „Correctiv“.
https://correctiv.org/top-stories/2018/10/18/cumex-files/
https://correctiv.org/top-stories/2021/10/21/cumex-files-2/
Seiher wurden alleine auf dieser Plattform mehrere aufschlussreiche weitere Artikel und Details veröffentlicht:
https://correctiv.org/aktuelles/cumex-files/2021/10/28/cumex-files-2-0-bundesfinanzministerium-verweigert-auskunft-ueber-austausch-mit-anderen-laendern/
(Weitere Berichte am Ende des Artikels)
@AnnaLuisa, da haben ja Gerichte bereits festgestellt, dass Correctiv ja geradezu der Inbegriff neutraler Berichterstattung ist, gell?!
Sehr geehrter Herr (Markus) Fugmann, diesbezüglich oute ich mich im Zusammenhang mit der Tatsache, daß ich einen mittleren Bildungsabschluss auf einer Ludwig-Erhard-Schule mit sehr gut-Noten in den Fächern Sozialkunde und Volkswirtschaftslehre errungen habe, und somit kein Jurist bin, als Fan der RTL Group Vox up-Rechtsdoku Verklag mich doch!, weil ich mich von der Sendung entsprechend juristisch informiert fühle.
@Markus Fugmann
Möglicherweise schenken Sie Medien wie Cicero Online mehr Glauben, was für mich völlig ok ist.
Allerdings scheinen Sie sich mit Ihrer etwas diffusen Aussage auf einen einzigen Fall zu beziehen, bei dem ein Landgericht einen pöbelhaft formulierten Vorwurf der hoch seriösen Frau Beatrix von Storch als rechtmäßig einstufte. Und zwar deshalb, weil es sich dabei nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung gehandelt haben soll.
Begründung: „Frau von Storchs Aussage lasse unklar, worüber Correctiv genau gelogen haben soll. Da angesichts einer Äußerung zu einer aktuellen Debatte keine Schmähkritik vorliege, müsse für die Frage der Rechtmäßigkeit des Lügenvorwurfs zwischen der Meinungsfreiheit und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht abgewogen werden.“
Dieser Beschluss des LG Berlin II ist nicht rechtskräftig.
An dieser Stelle mag sich mir nun so gar nicht erschließen, in welchem Kontext das alles zu den fundierten und nie in Zweifel gezogenen Recherchen von Correctiv zum Cum-Ex-Skandal stehen soll.
Aber Sie werden es mir schon erklären, gell?!
@AnnaLuisa, laut Gericht hat der Artikel von Correctiv etwas unterstellt, was nicht durch Tatsachen gedeckt ist – und damit ja die ganzen Demos damals losgetreten hat: Correctiv suggerierte, dass bei dem angeblichen „Geheimtreffen“ auch seit Jahrzehnten gut integrierte Migranten mit deutscher Staatsnagehörigkeit (etwa der eingewanderte italienische Pizza-Bäcker etc.) „remigiert“ werden sollten, was offensichtlich nicht der Fall war..
.. (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gericht-sieht-falschen-eindruck-zum-potsdamer-treffen)
„Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ als falscher Eindruck
Der Artikel habe bei vielen Lesern, gerade auch Journalisten, einen „unzutreffenden Eindruck“ vom Potsdamer Treffen erweckt. Und zwar den Eindruck, dass Teil des diskutierten Masterplans auch die Ausweisung oder Deportation von deutschen Staatsangehörigen gewesen sei. Das Gericht verweist auf die presserechtlichen Verurteilungen u.a. des ZDF und anderer Medien, die den Correctiv-Bericht entsprechend auffassten.“
Das Gericht begründet dies aber nicht nur mit der Wirkung auf andere Medien, sondern auch mit dem Bericht selbst. Denn obwohl im Artikel zunächst nicht die Rede von Ausweisungsplänen gegen deutsche Staatsbürger ist, endet dieser mit dem „Epilog“, es bleibe zurück: „ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“.
@Markus Fugmann
Wie gesagt, ein nicht rechtskräftiger Beschluss und ein einziger Fall unter hunderten von korrekten investigativen Recherchen. Und dazu auch noch lediglich ein kleiner Bruchteil des ganzen langen Correctiv-Artikels. Ein Bruchteil, der im Prinzip aus einem Schlusssatz besteht – dem sog. „Epilog“.
Das war natürlich ein Fehler von Correctiv, ist aber gar nichts im Vergleich zu den andauernden Lügen, Hetzschriften und Fake News rechter Medien, wie Cicero, der Springer-Presse, NiUS, Tichys Einblick oder eigentümlich frei.
Sorry – keine Lügen und Fake News, sondern Meinungsäußerungen im Rahmen der Presse- und Meinungsfreiheit 😉
Sehr geehrter Herr (Markus) Fugmann, für das ZDF gelten ja die journalistischen Leitplanken des Medienstaatsvertrags./Quelle: Ministerpräsident a.D. Kurt Beck, ehemaliger Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder. Verfasser ist gebürtig aus Neuwied, Rheinland-Pfalz/von Bonn ca. 1 Stunde mit dem Auto.
Sie verars……..euch….und zwar…………