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Aktuell Cum-Ex-Skandal: Strafanzeige gegen ehemalige Oberstaatsanwältin Brorhilker

Gericht
Grafik: ChatGPT

Der Cum-Ex-Skandal, der Milliarden an Steuergeldern verschlungen hat, nimmt eine dramatische Wendung. Neue Enthüllungen deuten auf mögliche Interessenkonflikte, Kollusion und eine manipulierte Justiz hin. Im Zentrum steht die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die als „Jeanne d’Arc der Finanzpresse“ gefeiert wurde – und nun durch die Rechtsanwälte Gauweiler & Sauter bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln angezeigt wurde. Dr. Peter Gauweiler ist ein deutscher Rechtsanwalt und ein ehemaliger langjähriger CSU-Politiker.

Am 15. September 2025 erstattete die renommierte Anwaltskanzlei Gauweiler & Sauter eine Strafanzeige gegen Anne Brorhilker bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln. Unterzeichnet wurde sie von Prof. Dr. Thomas Fischer, dem ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und einem der angesehensten Strafrechtler Deutschlands. Fischer, bekannt für seine messerscharfen Urteile und unerschütterliche Integrität, wirft Brorhilker vor, dienstliche Geheimnisse verraten (§ 353b StGB) und eine versuchte Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258a StGB) begangen zu haben.

Anzeige gegen Anne Brorhilker – Vorwürfe im Überblick

Die Anzeige vom 15.09.2025, die unserer Redaktion vorliegt, basiert auf den folgenden Hauptvorwürfen: Verrat von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB): Brorhilker soll interne Informationen aus dem Ermittlungsverfahren an den Verteidiger von Dr. Kai-Uwe Steck weitergegeben haben. Diese Informationen wurden anschließend gezielt an die „Süddeutsche Zeitung“ geleitet, um eine mediale Kampagne zu starten.

Versuchte Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB): Der Verrat der Dienstgeheimnisse soll dazu gedient haben, ihre eigene Stellung innerhalb der Staatsanwaltschaft zu stärken und damit eine informelle Absprache mit dem Kronzeugen Dr. Steck abzusichern. Ziel war es, zu verhindern, dass Dr. Steck angeklagt wird, obwohl er geständig war.

Dienstvergehen: Brorhilker soll mit Dr. Steck zusammengearbeitet haben, um eine Anforderung ihrer Handakte durch einen Untersuchungsausschuss zu ermöglichen. Dies soll geschehen sein, um dienstliche Pflichten zu umgehen und ihre eigene öffentliche Position als „Heldenermittlerin“ zu sichern.

Die Anzeigenerstatter, allen voran Prof. Dr. Thomas Fischer, stützen sich dabei hauptsächlich auf die Aussage des Kronzeugen Dr. Kai-Uwe Steck vor Gericht. Sie argumentieren, dass Brorhilker eine private „Strategie“ verfolgte, um ihre mediale und dienstliche Position zu sichern und gleichzeitig Dr. Steck zu schützen.

Die Enthüllungen: Kein faires Verfahren

In seinem stenografischen Protokoll vom 20. Dezember 2024 (Anlage 1) schildert Steck: „Ich habe kein faires Verfahren gehabt.“ Er beschreibt Brorhilkers Aufstieg zur „Star“-Ermittlerin: Von 2019 bis 2024 erlebte er kontroverse Prozesse, immer in Angst vor Falschaussage-Anzeigen. Brorhilker wurde zur „Jeanne d’Arc“, gewählt zu den 50 wichtigsten Frauen weltweit. „Das macht was mit Menschen“, sagt Steck. Sie soll ein „System Brorhilker“ implementiert haben, um ihre Karriere auf Kosten fairer Justiz zu fördern.

Steck zufolge kolludierten Brorhilker und ihr damaliger Anwalt Alfred Dierlamm, um ihre „Position“ (Macht) zu stärken. Mediale Feiern machten sie unantastbar – und Steck zum Werkzeug. Er warnte, dass seine Aussagen „Gravitation“ haben und zerstören können. Doch er musste sprechen: „Es ist notwendig, diesen Sachverhalt zu schildern.“ Brorhilker soll ihm Straffreiheit zugesichert haben, solange er andere belastete – eine informelle Absprache, die interne Anordnungen umging.

War die Cum-Ex-Justiz ein Schmierentheater?

Diese Enthüllungen verändern alles. Schützte Brorhilker womöglich auch die WestLB wegen ihres Bruders? Anne Brorhilker hat einen Bruder, der Ökonom und Finanzexperte ist. Er arbeitet bei der deutschen Niederlassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young und leitet dort den Bereich Assurance.

Die Nachfolgegesellschaft der WestLB rechnet wegen steuerschädlicher Cum-Ex-Deals mit einem Minus von 600 Millionen Euro. Der Staat – also der Steuerzahler – muss womöglich nachschießen, wie die Süddeutsche Zeitung bereits am 23. Dezember 2020 berichtete. Doch warum wurde die WestLB nie strafrechtlich verfolgt, während Dutzende Banker und Händler in das Gefängnis wanderten?

Der Haken: 2015 beauftragte die WestLB den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) mit einer Überprüfung ihrer Cum-Ex-Transaktionen. E&Ys Fazit: keinerlei Anzeichen für Leerverkäufe. Dieser Bericht ist das entscheidende Beweisstück, das die Beteiligten freisprach und Hunderte Millionen Euro an Steuernachzahlungen blockierte. Nun die brisante Neuigkeit: Der Bruder von Anne Brorhilker, der damaligen Chefermittlerin bei der Staatsanwaltschaft Köln, war bei EY angestellt. Zufall? Oder ein klassischer Interessenkonflikt, der die Ermittlungen lenkte?

Fazit und Ausblick

Wie der ehemalige bayerische Staatsminister und Rechtsanwalt Dr. Peter Gauweiler es formuliert: „Das Land NRW klagt Taten an, die es selbst begangen hat.“ Warum keine Anklage gegen die WestLB, während andere kriminalisiert wurden? Dieser Konflikt wirft ein grelles Licht auf die gesamte Cum-Ex-Justiz: Waren die Verfolgten nur Bauernopfer, um staatliche Institutionen zu schützen? Und spielte Brorhilker, die „eine der 50 wichtigsten Frauen der Welt“ (laut Bloomberg 2020/2021, neben Trump und Musk), eine zentrale Rolle darin?

Waren bisherige Verurteilungen von deutlich kleineren Akteuren nur Ablenkung, um staatliche Beteiligung zu kaschieren? Die Cum-Ex-Ermittlungen, die Milliarden kosteten, wirken nun schmutzig: Kollusion, Medienmanipulation, Interessenkonflikte. Richter und Leser müssen sich fragen: Waren die Prozesse fair? Müssen Urteile revidiert werden?

Fischer fordert, dass die Ermittlungen nicht in Köln oder Bonn, sondern an einem unabhängigen Ort – wie in Aachen, wie Presseberichte andeuten – durchgeführt werden. Die Öffentlichkeit verlangt Antworten. Brorhilker, nun Geschäftsführerin von „Finanzwende e.V.“, muss sich stellen. Deutschland verdient eine saubere Justiz – nicht ein System, das die Mächtigen schützt und die Kleinen opfert.



Stefan Kasper-Behrs
Über den RedakteurStefan Kasper-Behrs
Stefan Kasper-Behrs ist Geschäftsführer der Know How Pool GmbH (finanzmarktwelt.de). Er verbindet über 20 Jahre Praxiserfahrung als CEO in der Finanzbranche mit investigativem Wirtschaftsjournalismus, und analysiert Märkte sowie Regulatorik aus der Perspektive eines Brancheninsiders.
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6 Kommentare

  1. Moin, moin,

    jahrelange Prozesse, Millionen an Kosten, keine befriedigenden Ergebnisse.

    Lösung: Eine Turnhalle reservieren, die Beteiligten beibringen und am Abend des selben Tages wird das Urteil verkündet. Schnell – günstig – ergebnisorientiert.

    Fazit: Einfachere Gesetze, dann weis jeder vorher woran er ist und somit gibt es im Nachgang keinen Diskussionsbedar.

  2. Prima Artikel, gute Recherche. Diese unendliche Geschichte und deren Wendungen sind einfach nur widerwärtig. Wie immer waren auch die willfährigen „Freunde“ der SZ hilfsbereit. Bananenrepublik…..

  3. Ausgerechnet Peter Gauweiler, der Grenzkriminelle aus der Skandal- und Amigopartei im tiefen Süden der Republik.

    Als bayerischer Umweltminister wurde Gauweiler wegen der Kanzleiaffäre aus dem Amt getragen, weil er den Mandantenstamm seiner früheren Kanzlei verpachtete und dafür monatlich 10.000 Mark kassierte – und das bereits seit mehr als zehn Jahren. Darüber hinaus gab es den Verdacht, dass er neue, darunter auch staatliche Mandanten vermittelte und dafür verbotenerweise Provisionen kassierte.
    Außerdem war er wegen der Hilfe für einen stadtbekannten Münchner Ganoventreff unangenehm aufgefallen.

    Während seiner Zeit im Bundestag hat Gauweiler mehr als elf Millionen Euro Beratungshonorare erhalten – vom skandalumwitterten Milliardär August Baron von Finck.

    2012 hat die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner Gauweilers Bundestagsbüro in Berlin benutzt, um einem Mandanten zu dessen Vorteil Insiderwissen über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zukommen zu lassen. Diese Informationen sind – welch spannender Zufall – ausgerechnet an Hanno Berger geflossen, der sich Jahre später als einer der Hauptbeschuldigten im Steuerskandal Cum-Ex in die Schweiz abgesetzt hat.
    Mehrere Wochen lang sollen auf diese Weise Informationen aus dem Ministerium an Gauweilers Mandanten geflossen sein.

    Zudem steht er unter Verdacht, im Cum-Ex-Skandal Parteiverrat begangen haben. Dass ein Jurist in ein- und derselben Sache gegnerischen Parteien zu Diensten war, ist unter berufsrechtlichen und möglicherweise auch strafrechtlichen Gesichtspunkten völlig inakzeptabel (§ 356 des Strafgesetzbuches; Parteiverrat).

    https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-ex-strafprozess-von-luegen-verrat-und-intrigen-staatsanwaltschaft-attackiert-verteidiger-des-warburg-bankers/27241594.html

  4. Wenn man CSU liest weiß man schon wie der Hase läuft. Der Artikel wirkt hier auf FMW deplatziert. Oder befürwortet der Redakteur Cum-Ex-Geschäfte?

  5. Wer als kleine, durch die Politiker weisungsgebundene deutsche Staatsanwältin gegen Politiker ermittelt, ist „geliefert“.
    Irgendetwas wird gefunden.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  6. Man sollte das Thema auch einmal aus Sicht eines ausländischen Investors sehen. „In Deutschland ist das legal, dann los“.
    Die politisch richtige Reaktion ist, Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Das ist einfach und stärkt den Kapitalstock, aus dem die Innovation der Wirtschaft letztlich lebt. Es ist auch gerecht, weil die Einkommen, aus denen Kapital gebildet wird, bereits versteuert worden sind.

    Natürlich kommt man dann auch nicht daran vorbei, die Mehrwertsteuer zu streichen, weil auch der Konsum aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wird.
    Ich bin in beiden Fällen dafür.

    Allerdings haben wir das Problem, dass die Mehrwertsteuer neben der Einkommenssteuer die tragende Säule der Staatsfinanzierung ist, wohingegen die Kapitalertragsteuer entbehrlich wäre.

    Das ein Land aber sowohl eine extrem hohe Einkommenssteuer und eine relativ hohe Mehrwertsteuer hat, ist an sich schon ein Zeichen, dass der Staat zu viel ausgibt. Wir sind über den Punkt der maximalen Belastung längst hinaus. Alle Parteien müßten sich darüber unterhalten, wie der Staat sparen kann, ohne Menschen ins Elend zu stürzen. Denn wenn sie das nicht hinbekommen, dann werden zwangsläufig alle massiv leiden, außer den unbeliebten „Superreichen“. die haben immer Möglichkeiten.

    Ja, das ist aus individueller Sicht ungerecht. Aber es ist eben sachgerecht.

    Die ehemalige Staatsanwältin kann einem nur leid tun. Sie hat versucht, in einem Minenfeld Gerechtigkeit herzustellen. Aber die gibt es eben nicht. Die einzige Möglichkeit ist, das Minenfeld zu räumen.

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