Stellen Sie sich Deutschland und Dänemark im herbstlichen Novemberlicht vor: Zwei Staaten, die sich seit Jahren an der Spitze moralischer Empörung inszenieren. Im Zentrum der andauernden Erregungswelle: Cum-Ex, jene hochkomplexen Finanztransaktionen, bei denen Milliarden durch die Ausnutzung steuerrechtlicher Lücken geflossen sind. Doch was als Triumph der staatlichen Gerechtigkeit gefeiert wird, offenbart aus Sicht von Kritikern ein Systemversagen – und das jüngste juristische Lehrstück aus London führt den Umgang Deutschlands und Dänemarks eindrucksvoll vor Augen.
CumEx und der Fall Dänemark: SKATs Versagen und britisches Rechtsverständnis
Die Schlagzeile am 2. Oktober 2025 aus London war ein Donnerschlag. Der High Court of England and Wales wies Dänemarks milliardenschwere Klage gegen Sanjay Shah ab. Begründung: Es gab keine Täuschung, sondern ein Behördenversagen. SKAT, das dänische Steueramt, zahlte Milliarden, ohne ausreichende Prüfung, mit Kontrollen, die der Richter als „so schwach wie nicht existent“ beschrieb. Der Richter Baker urteilte nach Rechtslage, nicht nach öffentlichem Furor. Die britische Justiz analysiert, prüft, erkennt institutionelle Inkompetenz – und weist dem Staat die eigene Verantwortung für das Desaster zu. Richter Baker hob ausdrücklich hervor, dass Shah seine Handlungen nicht verheimlicht hatte; seine Strategie war transparent. Shah wurde dennoch in Kopenhagen in einem getrennten Verfahren zu einer drakonischen Strafe verurteilt. Das britische Urteil hält dagegen: Beweislast, Kausalität und Tatbestand müssen entscheiden, nicht die Empörung. Hier finden Sie das Gerichtsurteil.
Deutschland: Die Debatte um Rechtssicherheit und die rückwirkende Bewertung
In Deutschland wird die Aufarbeitung noch komplexer. Hier steht nicht nur das Versagen der Verwaltung, sondern auch der politische Wille zur Vergeltung in der Kritik. Banken und Berufsträger, die Cum-Ex-Transaktionen abwickelten – teilweise unter Aufsicht und mit Bescheinigung der Finanzämter, oft mit expliziter Rechtsmeinung und Beratung – sehen sich nun mit der Konsequenz einer Neubewertung konfrontiert. Kritiker sehen in den Urteilen eine faktische rückwirkende Kriminalisierung von Handlungen, die zum Zeitpunkt der Ausführung als rechtlich unklar galten. Wer Paragraphen kannte, wird stigmatisiert, wer einst Rendite machte, gilt schnell als schuldig – unabhängig von tatsächlicher Täuschung oder schuldhaftem Handeln. Werden Fakten in einer bequemen Sprache präsentiert, selbst wenn die juristische oder faktische Grundlage fehlt, und was bedeutet dies für die Wahrheitsfindung?
Das Vorgehen wird von Kritikern als ein Abweichen von den Prinzipien der Rechtssicherheit zugunsten einer moralisch getriebenen Verfolgung betrachtet. Der Eindruck entsteht, Gerichtsentscheidungen seien stärker vom öffentlichen Furor als von der reinen Gesetzeslage beeinflusst, was das ansonsten zelebrierte Prinzip der Rechtssicherheit zum Kollateralschaden macht.
Die Chronik eines Skandals: Systemisches Versagen statt Einzeltäter
Wer Franz Salditts Analysen zum deutschen Cum-Ex-Komplex liest, erkennt auf schmerzhafte Weise, wie systemisch dieses Versagen war. Jahrzehntelang taten Politik und Verwaltung wenig.
Prof. Dr. Salditt ist ein Strafverteidiger und Honorarprofessor, der durch seine Expertise im Wirtschafts- und Steuerrecht bundesweit Maßstäbe gesetzt hat.
Die BaFin, kontrolliert vom Finanzministerium, blieb untätig. Landesbanken nutzten die Geschäfte sogar als Ersatz für verbotene Staatsbeihilfen, was unter Duldung der Aufsichtsorgane geschehen sein soll. Die Belege für das Wissen der Behörden wurden in Akten gesperrt.
Auch nachdem das deutsche Gesetz Cum-Ex-Auslandsgeschäfte indirekt legalisiert hatte, setzte sich die administrative Blockade fort. Warnungen vor der Systemlücke wurden ignoriert. Die langanhaltende Untätigkeit des Gesetzgebers und der Verwaltung wird von Kritikern als Ursache für die systemische Gefährdung und die Höhe des Schadens angesehen. Ein Bundesfinanzhof-Urteil von 1999, das die mehrfache Steuererstattung hinnahm, legte den Grundstein der Milliardenverluste.
Systemische Selbstgefährdung statt Kollusion
Was in den Strafprozessen als individuelle Schuld ausgerufen wird, ist laut Gutachtern wie Prof. Dr. Spengel und Experten wie Salditt nichts anderes als systemische Selbstgefährdung. Der Staat war verpflichtet, Steuerschäden aktiv zu verhindern – doch für die Jahre des Cum-Ex-Skandals galt das administrative Vakuum. So wurde die Praxis nicht gestoppt, sondern befeuert. Wer jahrzehntelang nicht handelt, aber danach mediale Gerechtigkeit exekutiert, spielt Richter über die Vergangenheit und setzt Recht nach Ansicht von Kritikern zum Zweck der moralischen Sühne ein.
Das europäische Finale: Die Lehre aus London
Das britische Urteil ist eine Ohrfeige für den deutschen und dänischen Ansatz. Hier beweist das Gericht: Recht ist keine Empörung, sondern nüchterne Prüfung. Die Justiz in England toleriert keine nachträgliche Umdeutung, sondern verlangt Fakten, Beweise, legalen Bezug. In Berlin und Kopenhagen will man davon wenig wissen.
>Deutschland und Dänemark stehen sich am moralischen Pranger gegenüber: Wer mit medial getriebener Hatz und politischer Moral Rechtsprinzipien infrage stellt, trägt Verantwortung für die Erosion von Vertrauen in Staat und Justiz. Rechtsstaat bedeutet, auch das Unbequeme auszuhalten, den eigenen Fehler einzugestehen – und manchmal zu verlieren, weil man selbst versagt hat.
Die Debatte um die Aufarbeitung von CumEx in Deutschland
Das deutsche Rechtssystem konzentriert sich im Cum-Ex-Komplex auf die Bedarfe der öffentlichen Meinung. Bis heute ist Deutschland beispielsweise das einzige Land in Europa, in dem Zeugenaussagen in Gerichtsverhandlungen nicht aufgezeichnet werden; die Gerichtsverhandlungen verlassen sich ausschließlich auf die Zusammenfassungen der Zeugenaussagen durch die Richter – was in der Kritik steht, Verzerrungen zu schaffen.
Gegen die ehemalige Oberstaatsanwältin Brorhilker laufen derzeit Ermittlungen und Strafanzeigen. Der Umgang von Frau Brorhilker mit dem Fall wird von Kritikern hinterfragt. Sie veröffentlicht diesen Monat ein Buch zum Thema („Cum/Ex, Milliarden und Moral“). Auch der Kronzeuge Kai Uwe Steck, der derzeit in Berufung gegen eine eigene Verurteilung steht, veröffentlicht ein Buch („Cum-Ex Kronzeuge: Die wahre Geschichte des größten Steuerskandals aller Zeiten“). Im Rahmen der Verfahren wurde die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen Kai Uwe Steck von der Verteidigung wiederholt infrage gestellt. Die gleichzeitige Publikation von Büchern durch Verfahrensbeteiligte wirft in der öffentlichen Debatte Fragen hinsichtlich der Wahrung der Neutralität auf.
Lassen Sie mich klarstellen: Als Journalist der Finanzmarktwelt halte ich die Cum-Ex-Transaktionen für eine Frechheit, moralisch verwerflich und völlig verurteilenswert. Ich bin der Meinung, dass jeder Teilnehmer dieser Geschäfte die unrechtmäßige Bereicherung und den daraus entstandenen Schaden vollständig zurückzahlen muss!
Das britische Urteil bestätigt nachträglich die Fahrlässigkeit der Finanzminister.
Peer Steinbrück (Finanzminister von 2005–2009) handelte nicht wie ein ausgewiesener Finanzexperte, der er als Minister hätte sein sollen. Warnungen, die er erhielt, hätte er viel tiefgründiger nachgehen müssen. Auch sein Nachfolger, Wolfgang Schäuble (2009–2017), kümmerte sich unzureichend um die Schließung der Cum-Ex Lücke.
Doch den Vogel schoss unser späterer Finanzminister Olaf Scholz (2018–2021) ab: Er kann sich kaum noch an etwas erinnern! (Wobei Herr Scholz wohl auch möglicherweise eher auf der anderen Seite stand)
Am 13. Februar 2017 berichtete Der Spiegel über die Aussage von Peer Steinbrück zum Cum-Ex-Skandal.
„Durch sogenannte Cum-Ex-Deals entgingen dem Fiskus Milliarden – auch unter Peer Steinbrück. Vor einem Untersuchungsausschuss rechtfertigt sich der Ex-Finanzminister nun mit Wissenslücken.“
Weiter hieß es: „Peer Steinbrück hat den Vorwurf zurückgewiesen, er hätte in seiner Zeit als Bundesfinanzminister früher gegen Steuertricks mit Aktien vorgehen können. Als die Regierung 2007 erste Schritte gegen sogenannte Cum-Ex-Geschäfte unternommen habe, hätte es auch aus dem Parlament keinen Ruf nach weitergehenden Regelungen gegeben.“
Es ist schon ziemlich hemdsärmelig, dass Herr Steinbrück auf die Parlamentarier zeigt, weil diese ja nichts eingebracht haben.
Es ist höchstwahrscheinlich, dass im Durchschnitt nur ein sehr kleiner Kreis von Abgeordneten – wenn überhaupt – ein tiefes Verständnis von der Existenz und den Auswirkungen der Cum-Ex-Geschäfte hatte. Die große Mehrheit der Parlamentarier dürfte keine Ahnung gehabt haben.
Selbst bei einer Gesetzesabstimmung lesen die Parlamentarier in der Regel nicht jedes Dokument in Gänze durch. Eine Abstimmung erfolgt meist entlang der Fraktionslinie, basierend auf einer vorbereiteten Informationsbasis, nicht auf vollständiger Eigendurchsicht aller Unterlagen. Wie will man dann eigenständiges Handeln der Parlamentarier in Sachen der Cum-Ex-Transaktionen erwarten?
Unter der Überschrift „Finanzministerium nutzte E-Auto-Gesetz zur Geheimhaltung bei Cum-Ex-Skandal“ veröffentlichte Arne Semsrott auf Netzpolitik.org am 25. Februar 2021 einen Artikel, der genau dieses brisante Thema beleuchtete: Dabei ging es darum, wie eine 2019 im Jahressteuergesetz(Unter Olaf Scholz als Finanzminister) zur Elektromobilität versteckte Gesetzesänderung die Aufklärung des Cum-Ex-Skandals behinderte. Demnach änderte das Bundesfinanzministerium das Finanzverwaltungsgesetz ($ 21a FVG), um Beratungen zwischen Bund und Ländern in Finanzfragen grundsätzlich vertraulich zu stellen. https://netzpolitik.org/2021/hintertuer-in-finanzgesetz-gesetzesaenderung-verhindert-aufklaerung-des-cum-ex-skandals/
Auf meine damalige Anfrage bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ob sie wussten, was der Bundestag 2019 alles verabschiedete, sagte mir ein wissenschaftlicher Mitarbeiter am Telefon (Büro Tressel): „Viele waren schon im Weihnachtsurlaub, und einige lesen sich das nicht alles durch, weil sie die Zeit nicht haben und sich auf die Fraktion verlassen.“
Hat Herr Steinbrück Gedächtnislücken wie Olaf Scholz?
Wir berichteten im Juli 2025 in einem Artikel über die Ignoranz, diese Lücken zu schließen:
Bereits 2007 warnte der deutsche Bankenverband (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cum-ex-deals-bankenverband-warnte-bund-nur-halbherzig-1.3016741 ), das Finanzministerium vor den Risiken der doppelten Steuererstattungen. Eine deutliche rote Flagge! Doch die Regierung, damals unter Peer Steinbrück als Finanzminister (2005–2009), ignorierte diese Warnungen und beugte sich mutmaßlich dem Druck der Bankenlobby. Steinbrück schien seine Prioritäten anders zu setzen, fokussierte sich beispielsweise auf die „Mobilisierung seiner Kavallerie“ gegen die Schweiz.
Auch unter Schäuble ging die Misere weiter. Erst Ende 2010 kam wieder Bewegung in die Sache, als ein weiterer Insider das Ministerium warnte. Anfang 2011 gab es sogar den Hinweis auf einen „Maulwurf der Banken“ im zuständigen Referat. Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin trug ebenfalls eine schwere Mitschuld. Schon im Mai 2007 erhielt sie konkrete Informationen von einem Whistleblower über Cum-Ex-Transaktionen und beteiligte Banken. Doch die Reaktion? Schulterzucken!
Bauernopfer für politische Inkompetenz
Es ist schwer, sich dem Eindruck zu entziehen – und dies geschieht ausdrücklich, ohne die skrupellosen Machenschaften der Cum-Ex-Geschäfte in irgendeiner Form zu verteidigen –, dass die Behörden in diesem Kontext einige Akteure lediglich als Bauernopfer inhaftieren, um die politische Inkompetenz zu kaschieren. Offenbar sollen die Verantwortlichen so bei dem Wähler den Anschein erwecken, man hätte sämtliche Schuldige einer konsequenten Bestrafung zugeführt. Parallel dazu bleiben jedoch die eigentlichen Initiatoren dieser Transaktionen weiterhin auf freiem Fuß, da sie lediglich zur Bewährung verurteilt wurden.
Sollten Minister nicht auch bei grober Fahrlässigkeit zur Rechenschaft gezogen werden?
Wie sieht das in anderen Ländern aus?
Frankreich (Cour de Justice de la République)
In Frankreich existiert der Cour de Justice de la République (CJR). Dies ist ein Sondertribunal, das speziell zur strafrechtlichen Verfolgung von Ministern und ehemaligen Ministern für Straftaten eingerichtet wurde, die sie während ihrer Amtszeit begangen haben.
Obwohl der CJR hauptsächlich Korruption und Amtsmissbrauch behandelt, setzen die französischen Behörden ihn auch ein, wenn die Handlungen des Ministers einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Pflichten darstellen. Die Hürden sind zwar hoch, aber die Existenz dieses spezialisierten Organs macht die juristische Verfolgung von Regierungsmitgliedern systematischer im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, wo die Behörden Minister nur nach dem Ministergesetz verfolgen können.
2. Österreich (Ministeranklage)
In Österreich kann die Bundesregierung oder ein Mitglied des Bundesrates (mit entsprechenden Mehrheiten) einen Minister vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Verfassung oder anderer Gesetze im Rahmen seiner Amtstätigkeit anklagen (Ministeranklage).
Dies ist ein spezifischer Mechanismus, der zur Amtsenthebung und ggf. Bestrafung führen kann, wenn ein Minister einen groben Rechtsverstoß begeht – auch wenn dieser finanzielle Folgen hat.
3. Italien (Haftung im öffentlichen Dienst)
Das italienische System kennt strengere Regeln für die „responsabilità amministrativa“ (verwaltungsrechtliche Haftung) für Amtsträger und Beamte, die dem Staat durch groben Fehler (auch finanzielle Schäden) schaden.
Auch wenn dies primär Beamte betrifft, diskutieren die politischen Akteure/Experten in Italien und anderen Ländern des öffentlichen Dienstrechts tendenziell stärker über die persönliche Haftung bei schweren Pflichtverletzungen als in Deutschland, wo Minister durch das Fehlen eines Ministerhaftungsgesetzes eine besondere Stellung einnehmen.
Die Situation in Deutschland (Zum Vergleich)
In Deutschland wird klar zwischen politischer und rechtlicher Verantwortung unterschieden.
Für Bundesminister sieht der Gesetzgeber kein allgemeines Haftungsgesetz vor (im Gegensatz zu Beamten, die der Staat bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz in Regress nehmen kann).
Beispiel Maut-Debakel
Im Fall des ehemaligen Verkehrsministers Scheuer, der durch eine Fehlentscheidung einen Millionenschaden verursachte, stellten die Kritiker die politische Verantwortung (Rücktrittsforderungen) unbestritten fest. Der Bund lehnte die juristische Haftung (Regressklage) jedoch nach Gutachten wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, da die Gerichte den Nachweis einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung nicht als ausreichend ansahen.
Sollte es doch dazu kommen (reine Fantasie), könnten sich Minister, parallel versichern und wären somit in den meisten Fällen vor finanziellem Schaden geschützt.
Hätte es damals ein solches Gesetz gegeben, hätte Peer Steinbrück möglicherweise die Cum-Ex-Lücke frühzeitig geschlossen.
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…Cum-Ex-Skandal: Warum das Urteil in London die deutsche Aufarbeitung und die fehlende Haftung von Ministern infrage stellt….
Weil in Deutschland die Staatsanwälte, wie in einer Bananenrepublik, durch die Politik weisungsgebunden sind.
Viele Grüße aus Andalusien Helmut