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Das ist alles „BaFin geprüft“ – warum man als Anleger bei dem Spruch misstrauisch werden sollte

Hat Ihnen schon mal ein Bank- oder Versicherungsberater („Berater“ in Ausrufezeichen) oder sonstige Verkäufer, die bei Ihnen zuhause auf der Couch Platz nahmen, wunderschöne Hochglanzbroschüren von Fonds oder sonstigen „Produkten“ präsentiert, und mit den Worten garniert „alles in Ordnung, keine Sorge, das ist alles BaFin-geprüft“?

Denn schließlich kann der „Berater“ immer darauf verweisen, dass beispielsweise der Verkaufsprospekt eines „Anlageprodukts“ bei der BaFin hinterlegt ist. Und somit sollte doch alles in Ordnung sein, geprüft, zertifiziert usw? Eben nicht. Das ist ein großes Missverständnis, gerade in Deutschland. Denn der deutsche Michel denkt, dass eine Behörde wie die BaFin Produkte geprüft hat, wenn die Produkte zum Vertrieb an den Endkunden zugelassen sind. Das ist eben nur die halbe Wahrheit. Denn es wird lediglich die Vollständigkeit von Formalitäten geprüft, zum Beispiel ob in Verkaufsprospekten notwendige Angaben enthalten sind, wie die Anschrift des Anbieters uvm.

Ob in Verkaufsprospekten und sonstigen Dokumenten die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, wird nicht geprüft. Es geht nur um eine Kontrolle, ob Angaben gemacht wurden, und nicht ob die Angaben an sich der Wahrheit entsprechen. Hier muss sich der Anleger auf die Wahrhaftigkeit der Anbieter verlassen, und bei Betrugsfällen halt vor Gericht klagen. Wollen Sie mal sehen, wie das in der Praxis aussieht? Hier nur ein ganz kurzes aktuelles Beispiel. Die BaFin brachte vor Kurzem eine Meldung heraus über die Firma „Capital Store Invest GmbH“. Eine ganz kurze formale Info, mit der man als Anleger kaum etwas anfangen kann. Aber lesen Sie bitte genau den letzten Satz. Zitat:

Capital Store Invest GmbH: Zeitliche Verschiebung des Liquiditäts- und Ertragszuflusses aus realisierten Anlageobjekten
Datum:27.12.2018
Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Capital Store Invest GmbH gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG bekannt. Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Dies soll lediglich ein allgemeines Beispiel sein. Aber auch sonst sollte man beachten, dass die BaFin wie gesagt keine inhaltlichen Produktprüfungen vornimmt. Also, bitte Augen auf bei Kapitalanlagen! Nur weil ein Anlageprodukt in Deutschland angeboten werden darf, bedeutet das noch lange nicht, dass irgendeine Behörde in Deutschland dieses Anlageprodukt auf Korrektheit geprüft hat!

Ach übrigens… in einem ganz aktuellen Interview verweist der Chef der BaFin in Sachen P&R-Pleite darauf, dass die Anleger selbst Verantwortung übernehmen müssten. Man könnte nicht alles regulieren und tot-prüfen, so sinngemäß seine Aussagen. Das mag sein, und niemand will einen tot-regulierten Markt, so meinen wird bei FMW. Aber, so sagte fragte er auch: „Wollen wir künftig, dass eine staatliche Behörde Inhalte und Erfolgsaussichten eines Produkts kontrolliert?“ Ohhh, da gibt man ganz direkt zu, dass man keinerlei Produktinhalte überprüft. Also, Achtung lieber Anleger, prüfen Sie die Inhalte bitte selbst, die BaFin tut es nicht!

BaFin Zentrale
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



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