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Derivate-Verluste nicht mehr verrechnen? Bundesrat blockiert fürs erste Gesetzesänderung

Bundesrat in Berlin

Heute war ein wichtiger Tag für alle Privatanleger, die mit Derivaten aktiv an der Börse handeln. Denn die Bundesregierung hatte unter Federführung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgesehen, dass das Einkommensteuergesetz in einem kleinen, aber sehr wichtigen Punkt geändert wird. Aber der Bundesrat funkt heute dazwischen, zumindest fürs Erste! Hier nochmal zur absurden Lage, die nach dieser Gesetzesänderung entstehen würde.

Laut dem neuem Gesetz von Olaf Scholz (Erweiterung des Einkommensteuergesetz § 20 Absatz 6 Satz 4) dürfen ab Januar 2021 Verluste aus Termingeschäften nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Noch wichtiger: Pro Jahr dürfen nur noch 10.000 Euro Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Macht man 15.000 Euro Verlust, kann man im Folgejahr die überschüssigen 5.000 Euro gegen die Gewinne des nächsten Jahres verrechnen. Nur dumm, wenn man jahrelang in Folge mehr Verluste als Gewinne macht. Die praktische Folge: Es kann passieren, dass der Anleger Steuern auf Gewinn-Trades zahlt, obwohl man insgesamt in einem Jahr mehr Verluste als Gewinne gemacht hat (hier mehr Details).

Bundesrat vor riesigem Berg an Änderungen im Steuerrecht

Dem Bundesrat wurden für die heutige Sitzung, auf der jede Menge Beschlüsse zu diversen Einzelthemen abzuhandeln waren, Vorschläge von Fachausschüssen gemacht. Einer dieser Vorschläge sah vor, diese absurde Änderung im Steuerrecht abzulehnen. Und nun liegen die Infos der Beschlüsse des Bundesrats vor.

Unter TOP Punkt 29 der heutigen Themen des Bundesrats ging es um diverse Steuerthemen. Der Regierungsentwurf enthält über 100 Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen. Und der Bundesrat hatte diverse Kritikpunkte, die man noch klären will. Die Änderung bei der Verrechnung von Derivate-Verlusten wird nicht explizit erwähnt in der aktuellen Kurz-Übersicht des Bundesrats, aber TOP Punkt 29 ist der einzige TOP-Punkt, der sich mit dem Einkommensteuergesetz beschäftigt. Von daher darf man annehmen, dass diese angedachte Verrechnung der Verluste bei Derivaten als einer der zahlreichen Kritikpunkte der Bundesländer zurück zur Bundesregierung verwiesen wird. Denn zu diesem TOP Punkt 29, der sich mit Steuern befasst, sagt der Bundesrat heute, Zitat:

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor – dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Geht dieses wichtige Detail der Verlustverrechnung im Hin und Her-Schachern zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat noch unter, womöglich als einer von vielen Punkten, um einen Gesamt-Kompromiss in anderen „wichtigeren“ Punkten zu erzielen? Für heute sieht es jedenfalls so aus, als hätte der Bundesrat fürs Erste diese Gesetzesänderung blockiert. Aber es kann immer noch beschlossen werden.



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4 Kommentare

  1. Versteht Herr Scholz nicht was er tut oder handelt er im Auftrag?

  2. Moin, moin,

    das war zu erwarten, Berlin braucht Geld, möglichst viel Geld und im Zeitablauf immer mehr. Wo soll dieses Geld herkommen? Von denjenigen, die etwas haben und besitzen. Der Bürger wird wie eine Weihnachtsganz gerupft.

    Vielleicht gibt es die Möglichkeit seine Handelsaktivitäten einzuschränken oder die Depots vorerst zu schließen. Spass macht das alles nicht mehr. Irgendwie werden wir m.E. sowieso in Richtung Sozialismus gehen. Wer etwas besitzt, der wird zur Kasse gebeten.

    M.E. muss man überlegen, ob es nicht Sinn macht Geld ins Ausland zu verbringen. Ist sicher nicht einfach und lohnt nur ab bestimmen Größenordnungen. Hier in der BRD wird in Zukunft kein sicherer Platz für Kapital mehr sein.

  3. Die Headline ist inhaltlich falsch.

    Der Bundesrat kann das Gesetz gar nicht blockieren, es wurde schon letztes Jahr beschlossen.

    Was der Bundesrat getan hat: Empfohlen, das Gesetz wieder zu streichen. Was natürlich etwas völlig anderes ist.

  4. Gilt es nun oder nicht? Ich stehe immer noch auf dem Schlauch.

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