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Deutsche Bank droht „Inhaberkontrollverfahren“: Unsicherheit für das „neue Aktionärsfundament“?

Die Deutsche Bank hatte doch gerade erst ein wenig Ruhe in den Laden bekommen. Die Herrscherfamilie von Katar besitzt knapp 10% der Aktien. Und erst vor Kurzem hatte auch der chinesische Konzern HNA seinen...

FMW-Redaktion

Die Deutsche Bank hatte doch gerade erst ein wenig Ruhe in den Laden bekommen. Die Herrscherfamilie von Katar besitzt knapp 10% der Aktien. Und erst vor Kurzem hatte auch der chinesische Konzern HNA seinen Anteil auf 9,9% aufgestockt. Beide haben inzwischen auch einen Vertreter im Aufsichtsrat der Bank sitzen. Durch die frische Geldzufuhr der letzten Kapitalerhöhung konnte die Deutsche Bank ihre Lage (erst einmal?) stabilisieren. Die Skandale scheinen (!) erst einmal ausgestanden zu sein, und man versucht positiv in die Zukunft zu schauen.

Dabei helfen soll zum Beispiel eine radikale Schrumpfung des Filialnetzes, obwohl das wohl das Dümmste ist, was man machen kann. In großen Städten sucht man vielerorts inzwischen fast vergeblich eine Deutsche Bank-Filiale. Aber egal. Die Damen und Herren wissen ja, was sie tun. Mit knapp 20% haben die beiden Großaktionäre auf den ersten Blick nicht viel zu melden. Da aber bei Hauptversammlungen lange nicht alle Anteilseigner auch wirklich erscheinen, ist ihr Einfluss der beiden bei der Abgabe der Stimmrechte deutlich größer als 20%.

Wegen der realen Stimmrechtsmacht und den Aufsichtsratssitzen könnte es sein, dass die beiden Aktionäre ins Visier der Bankenaufseher geraten sind. Denn beide kommen aus nicht demokratischen Staaten. Würden ihre Anteile über 10% steigen, müsste es gemäß deutschem „Kreditwesengesetz“ eine sogenanntes „Inhaberkontrollverfahren“ geben. Also müsste die zuständige Bankenaufsicht (in dem Fall die EZB) prüfen, welchen Einfluss diese Aktionäre tatsächlich ausüben, woher ihre Gelder stammen, ob sie kriminell sind, und ob sie im Falle von Schwierigkeiten der Bank willens und in der Lage wären frisches Kapital nachzuschießen usw.

Aber die beiden bleiben unter 10%. Nun aber erwägt die EZB anscheinend trotzdem so ein Inhaberkontrollverfahren für die Deutsche Bank durchzuführen. Es wäre das erste Mal, dass so ein Verfahren bei Anteilen unter 10% durchgeführt würde. Laut SZ wolle man von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Entscheidend dabei wäre der Nachweis, dass die Aktionäre einen erheblichen Einfluss auf die Deutsche Bank ausüben. Wir denken: Durch die Kombination von bereits vorhandenen Aufsichtsratssitzen sowie einem deutlich höheren Stimmrechtsanteil bei Hauptversammlung dank der Abwesenheit vieler anderer Aktionäre wäre dieser erhebliche Einfluss gegeben.

Wir vermuten: Die EZB könnte vor allem interessieren, ob Katar und China als Staaten indirekt drei Mal um die Ecke versuchen irgendeinen Einfluss auf die Geschäftspolitik der Deutschen Bank auszuüben. Das ist natürlich rein spekulativ. Was könnte am Ende passieren? Den beiden könnten ihre Stimmrechte für die Hauptversammlung entzogen werden. Dann wären ihre Aktien de facto (!) nichts anderes als Vorzugsaktien, und ohne höhere Dividende gegenüber den Stammaktien. Bei folgenden Hauptversammlungen könnten alle anderen Aktionäre dann problemlos die beiden Aufsichtsräte wieder abwählen.

Es ist aber fraglich, ob beide sich so einen möglichen Stimmrechtsentzug gefallen lassen würden. Denn es wäre vor allem eine Art Gesichtsverlust, auf den man in dem Fall nur mit dem Verkauf seiner Anteile antworten könnte. Das wiederum wäre natürlich schlecht für den Aktienkurs, wenn die beiden ihre Aktien einfach wutentbrannt auf den freien Markt werfen. Noch sind das hypothetische Szenarien. Die Deutsche Bank-Aktie notiert heute früh mit -0,30%.


Die Deutsche Bank-Zentrale in Frankfurt. Foto: Nordenfan/Wikipedia (CC-BY-SA 4.0)



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