FMW-Redaktion
Nicht schon wieder eine neue Negativschlagzeile für deutsche Banken? Jahrelang sollen sie Handelsunternehmen mit fixen 0,3% aufs Volumen zu hohe Gebühren für ec Karten-Buchungen belastet haben. Das soll Inhalt einer Klage sein, die eine US-Anwaltskanzlei laut BamS in Kürze einreichen will. Sie will für diese Handelsunternehmen vermeintlich überhöhte Zahlungen in Milliardensumme von Banken zurückfordern.
Es riecht nach einem Kartell. Denn bis 2014 zahlten Händler eben fixe 0,3% auf den Umsatz an Banken und Sparkassen auf Zahlungen, die Endverbraucher über ihre ec-Karten abwickelten. Erst nach dem Druck des Bundeskartellamts konnten Einzelhandelsunternehmen mit Banken und Sparkassen individuell diese Gebühr aushandeln. Dadurch sollen die Kosten um bis zu 40% gesunken sein. Im Umkehrschluss könnte man daraus schlussfolgern, dass die fixen Kosten vorher überhöht oder sogar abgesprochen waren, so anscheinend die Mutmaßung der US-Kanzlei Hausfeld.
Für 10 Jahre will man überhöhte Gebühren zurückfordern. Da kommt so einiges zusammen bei alleine umgesetzten 100 Milliarden Euro in 2015. Der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken vertritt in 2017 die gesamte deutsche Kreditwirtschaft federführend in der Außendarstellung. Daher kommt die Antwort für alle Banken und Sparkassen von dieser Seite:
Deutsche #Kreditwirtschaft: Schon seit Jahren werden individuelle Entgelte im ec cash-System mit dem Handel vereinbart. (1/3) https://t.co/RaFknLn7Kp
— BVR (@BVRPresse) January 8, 2017
Die frühere einheitliche Verfahrensweise beruhte auf einer gesetzlichen Freistellung und war mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. (2/3)
— BVR (@BVRPresse) January 8, 2017
Ein Kartellrechtsverstoß lag zu keinem Zeitpunkt vor und ist auch vom Bundeskartellamt nicht festgestellt worden. (3/3)
— BVR (@BVRPresse) January 8, 2017
Tja, dennoch ist es schon auffällig, dass die Gebühren erst nach der einzelnen Verhandelbarkeit stark sinken konnten. Laut Banken war die frühere „einheitliche Verfahrensweise“ mit dem Bundeskartellamt abgestimmt. Fraglich, ob das auch eine Absprache ist, die vor einem Gericht Bestand hat. Selbst wenn es hier zu Nachzahlungen kommt, so würden sich die Strafzahlungen aber flächendeckend auf die ganze deutsche Bankenlandschaft verteilen. Es wäre bei dieser Klage also wohl kein einzelnes Institut als Einzelziel betroffen.
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Eine Pressemeldung? Auf drei tweets verteilen zu müssen ist schon irgendwie unwürdig