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Deutsche Börse, LSE und Carsten Kengeter: Da war doch was mit angeblichem Insiderhandel – uns ist da was aufgefallen

Können Sie sich noch erinnern? Die Fusionsabsicht der Deutschen Börse und der London Stock Exchange endete in einem Fiasko, da letztlich aus Gründen der Staatsraison weder UK noch Deutschland beim...

FMW-Redaktion

Können Sie sich noch erinnern? Die Fusionsabsicht der Deutschen Börse und der London Stock Exchange endete in einem Fiasko, da letztlich aus Gründen der Staatsraison weder UK noch Deutschland beim Standort der neuen Börse nachgeben wollten – vorgeschoben waren wohl ebenfalls inhaltlich begründete Kartellbedenken. Wie auch immer, die Fusion ist abgesagt. Aber wir erinnern uns…


Der Handelssaal der Deutschen Börse, heute mehr Kulisse für TV-Kameras als wirklicher zentraler Handelsraum. Der absolute Großteil der Transaktionen läuft elektronisch. Foto: Deutsche Börse AG

Deutsche Börse-Chef Carsten Kengeter hatte kurz vor dem Start der Fusionsverhandlungen für sich selbst Deutsche Börse-Aktien erworben. Seitdem das bekannt wurde, schwebt der Verdacht im Raum er habe sein Insiderwissen genutzt um die Aktien zu erwerben (Vorwurf des „Insiderhandels“). Denn nach Bekanntgabe der Fusionspläne stieg der Kurs der Deutsche Börse-Aktie. Somit zog er mutmaßlich einen Vorteil aus der Tatsache, dass er vor allen anderen Marktteilnehmern etwas wusste.

Aber genau das bestreitet Kengeter. Er habe damals die Aktien gekauft, bevor man überhaupt daran gedacht habe in Verhandlungen mit der London Stock Exchange zu treten. Tja, das ist wohl eine „Glaubensfrage“. Und nun? So wie es aussieht, kommt Herr Kengeter ohne auch nur eine Schramme durch das Ermittlungsverfahren der Frankfurter Staatsanwaltschaft. Hier eine gestern veröffentlichte offizielle Mitteilung der Deutschen Börse:

Die Gesellschaft hat heute ein Anhörungsschreiben von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main erhalten, nach dem beabsichtigt ist, die Gesellschaft formal an dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen ihren Vorstandsvorsitzenden Carsten Kengeter zu beteiligen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf einen angeblichen Verstoß gegen das Insiderhandelsverbot im Dezember 2015 und eine angebliche Unterlassung einer Ad hoc Mitteilung im Januar 2016.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat in Aussicht gestellt, im Sinne einer einvernehmlichen Gesamtbeendigung das laufende Ermittlungsverfahren gegen Herrn Kengeter ohne Auflagen nach § 153 StPO einzustellen. Zur gleichen Zeit würden gegen die Gesellschaft zwei Geldbußen in Höhe von EUR 5,5 Mio. und von EUR 5 Mio. gemäß § 30 OWiG verhängt. Die Gesellschaft wird das Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nunmehr pflichtgemäß und unter Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte prüfen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Gesellschaft die gemachten Vorwürfe auch nach Hinzuziehung von Experten weiterhin in jeder Hinsicht für unbegründet hält.

Haben Sie es genau gelesen? Das Verfahren soll einfach so eingestellt werden. Dazu soll es zwei Strafzahlungen von insgesamt 10,5 Mio Euro geben. Es gab zwei Vorwürfe, einmal die nicht durchgeführte Ad Hoc-Mitteilung der Deutschen Börse zum Aktienkauf Kengeters, und einmal der Vorwurf des Insiderhandels gegen Herrn Kengeter. Dennoch will die Staatsanwaltschaft beide Strafen direkt der Deutschen Börse aufdrücken. Aber: Der Vorwurf des Insiderhandels bezieht sich ja nur auf Herrn Kengeter als Privatperson, da er ja als Privatperson die Aktien kaufte. Warum also soll für sein angebliches Fehlverhalten sein Arbeitgeber die Strafe von 5 Millionen Euro zahlen?

Die Frage sollte man der Staatsanwaltschaft stellen, warum für das angebliche Vergehen einer Privatperson der Arbeitgeber dieser Person haften soll. Auch dürften die Aktionäre total begeistert darüber sein. Man darf davon ausgehen, dass die Deutsche Börse diesen Betrag zahlen wird, um einen jahrelangen Gerichtsprozess zu vermeiden, der für die Börse wie Kengeter nervig und peinlich wäre. Kengeter´s Position als Börsenchef wird durch so eine Strafzahlung mehr als geschwächt. Eigentlich müsste er eh gehen, denn sein großer Traum einer Fusion ist geplatzt.

Warum die Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach so einstellt und keinen Prozess anstrengt, und stattdessen lieber eine Geldstrafe akzeptiert? Eine gute Frage.



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3 Kommentare

  1. Der „kleine Mann“ wird verhaftet die großen lässt man laufen, war schon immer so!

  2. tja, in deutschland ist nur die legislative frei wählbar.
    warum nur ???

  3. Vielleicht liegt es auch einfach daran, dass die Staatsanwaltschaft heillos überlastet ist und daher die Gefahr besteht, dass der Prozess sehr langwierig ist, mit schlechten Aussichten für die Staatsanwaltschaft (dies wird ihr nämlich nachteilig ausgelegt) und man mit diesem Ausgang vielleicht schlussendlich doch noch besser weg kommt.

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