Aktien

Deutsche Börse zahlt 10 Millionen Euro Geldbuße für seinen Chef, der keinen Insiderhandel begangen haben soll

Die Staatsanwaltschaft hatte von der Deutschen Börse ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro gefordert. Denn Deutsche Börse-Chef Kengeter hatte kurz vor Beginn der Fusionsgespräche mit der Londoner Börse...

FMW-Redaktion

Die Staatsanwaltschaft hatte von der Deutschen Börse ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen Euro gefordert. Denn Deutsche Börse-Chef Kengeter hatte kurz vor Beginn der Fusionsgespräche mit der Londoner Börse im Jahr 2015 für sich selbst in großem Stil Deutsche Börse-Aktien gekauft. Das wäre ein klassischer Fall von Insiderherhandel, wenn man unterstellt, dass er schon zwei Monate vor offizieller Verkündung der Gespräche von dem Vorhaben wusste (darf man davon ausgehen?). Und die Deutsche Börse selbst habe ihre Ad hoc-Pflicht zur Veröffentlichung dieser Käufe verletzt.

Bei Bekanntwerden dieser Millionenforderung wie auch jetzt ganz aktuell sagt die Deutsche Börse in einem offiziellen Statement ganz klar, dass man die „Auffassung der Staatsanwaltschaft zu den erhobenen Vorwürfen nicht teilt“. Also kein Insiderhandel vom Chef, und auch keine Verletzung der Ad hoc-Pflichten. Zitat:

Zwar teilt die Deutsche Börse AG die Auffassung der Staatsanwaltschaft zu den erhobenen Vorwürfen nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG haben externe Sachverständige mit der Prüfung der Abläufe beauftragt und die Prüfungsergebnisse sorgfältig analysiert. Die Analysen ergaben keine Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die entsprechenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften bei der Deutsche Börse AG.

Dementsprechend müsste man logischerweise die Geldforderung der Staatsanwaltschaft zurückweisen. Aber was schreibt die Deutsche Börse dazu? Man wird die Strafe von 10,5 Millionen Euro zahlen! Aber warum? Zitat:

Die Entscheidung, die Bußgelder gleichwohl zu akzeptieren, erfolgte im übergeordneten Interesse des Unternehmenswohls. Damit will die Deutsche Börse AG sicherstellen, dass sich das Unternehmen schnellstmöglich wieder ausschließlich auf das Geschäft konzentrieren und die schwerwiegenden Belastungen durch das Ermittlungsverfahren hinter sich lassen kann. Dem misst das Unternehmen höchste Priorität bei.

Fast schon in einem auffordernden Ton erwartet die Deutsche Börse daher, dass die Staatsanwaltschaft das laufende Ermittlungsverfahren gegen Carsten Kengeter gegen Auflagen einstellt. Nun habe noch das Amtsgericht zu entscheiden, so die Deutsche Börse in ihrer Mitteilung. Anschließend werden die BaFin und die Hessische Börsenaufsicht ihre Zuverlässigkeitsprüfungen (bezüglich Herrn Kengeter) durchführen. Erst im Anschluss daran werde sich der Aufsichtsrat der Deutschen Börse mit der Vertragsverlängerung von Carsten Kengeter befassen, sagte Joachim Faber, Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Börse.

Mal ehrlich: Kengeter hat die Fusion mit der Londoner Börse verbockt. Kengeter hat kurz vor dem Start der Fusionsverhandlungen für sich selbst Aktien gekauft, ohne dass dies publik wurde. Und selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, muss Kengeter´s Zuverlässigkeit erstmal durch die BaFin neu geprüft werden. Und man erwägt immer noch so eine Person weiter als Chef des Unternehmens zu beschäftigen? Wenn man bedenkt, dass Supermarktkassierer/innen wegen einem Pfandbon von ein paar Cent fristlos gekündigt werden, ist dieser Vorgang ein Skandal hoch 10!

Ob Herr Kengeter noch Chef der Börse bleiben kann, das sollte überhaupt gar keine Frage mehr sein. Natürlich nicht! Auch wenn es letztlich nicht unsere Entscheidung ist: Der gute Herr würde als Arbeitsloser sicher nicht am Hungertuch nagen! Und für den Betriebsfrieden der Börse und ihre Weiterentwicklung wäre es auch ein guter Neuanfang nach diesem Fusionsdesaster, wenn dieser Herr gehen würde.


Der Handelssaal der Deutschen Börse, heute mehr Kulisse für TV-Kameras als wirklicher zentraler Handelsraum. Der absolute Großteil der Transaktionen läuft elektronisch. Foto: Deutsche Börse AG



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage