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Deutschland: 2 X Rezession, 1 X Stagnation – und dann 1 % Wachstum

Deutschland erlebt zwei Jahre Rezession, und in 2025 soll das BIP laut Bundesregierung bei 0,0 % landen. Und 2026?

Deutschland-Flagge und Münzen
Grafik: tang90246-Freepik.com

Die Bundesregierung hat heute ihre Frühjahrsprojektion für die deutsche Konjunktur veröffentlicht. Und siehe da, Herr Habeck verabschiedet sich aus seinem Amt mit einer desaströsen Bilanz, und einem ebenso miesen Ausblick für Deutschland. Die Prognosen der Bundesregierung an das deutsche Wirtschaftswachstum sinken immer weiter ab. Erst erwartete das Habeck-Haus im Oktober 2024 für das Gesamtjahr 2025 ein BIP-Wachstum von 1,1 %. Dann senkte man im Januar auf +0,3 %, und heute ist man bei 0,0 % angekommen. Nullwachstum für 2025. Wenn die Bundesregierung heute 0,0 % ausruft, darf man von einer Schrumpfung der Wirtschaftsleistung ausgehen?

Das wäre dann das dritte Jahr in Folge eine Rezession in Deutschland. Aber erstmal sieht die Lage so aus: 2023 (-0,3 %) und 2024 (-0,2 %) schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland. In 2025 sollen es also 0,0 % werden. Und wie das Bundeswirtschaftsministerium es heute auch meldete: In 2026 sollen es „sensationelle“ 1,0 % Wachstum werden. Bei den aktuell bereits schlechten Konjunkturdaten hierzulande und dann noch dem Handelskrieg, der die Lage noch verschlechtert, ist da noch ein Wachstum von 1,0 % möglich?

Wenn Friedrich Merz in Windeseile auf Pump Aufträge in die Wirtschaft herausreicht, könnte man in der Tat vielleicht schon für 2026 spürbare Effekte für die Konjunktur erzielen. Von daher wäre so ein künstlich erzeugtes BIP-Wachstum in Deutschland durchaus denkbar. Dennoch ist die Entwicklung seit 2023 mit Ausblick bis 2026 eine ganz müde Nummer!

Immerhin: Herr Minister Habeck hat heute gute Gründe für die wirtschaftliche Misere gefunden: Nicht seine Politik sorgte für eine Verschlechterung der Konjunktur – Corona und Putin waren schuld (vereinfacht ausgedrückt). Offiziell klingt das so: „Die deutsche Wirtschaftspolitik steht vor großen Herausforderungen, aber sie ist krisenerprobt. Seit 2020 befanden wir uns im Krisenmodus – die Covid-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine mit der Energie- und Inflationskrise haben uns stark gefordert. Durch entschlossenes Handeln konnten wir verhindern, dass es zu einer Gasmangellage gekommen ist und verheerende Folgen für die Menschen und unsere Wirtschaft abwenden. Es ist uns gelungen, die hohen Energiepreise wieder deutlich zu senken. Es ist wichtig, die Lehren daraus nie zu vergessen: Wir dürfen nie wieder in solche Abhängigkeiten von einzelnen Staaten oder Lieferanten geraten. Das gilt bei der Energieversorgung – es muss für die Zukunft gesetzlich verhindert werden, dass Unternehmen einseitig abhängig werden und der Staat sie danach retten soll. Und wir müssen Abhängigkeiten auch in industriellen und technologischen Schlüsselbereichen wie der Mikroelektronik, der Batteriezellfertigung oder der Pharmabranche entgegenwirken. Nun steht die deutsche Wirtschaft durch die unberechenbare Handelspolitik der Vereinigten Staaten erneut vor großen Herausforderungen.

Habecks Nachfolger – wer immer das sein wird – hat auch schon eine perfekte Ausrede, wenn das BIP weiterhin nicht wächst: Trump ist schuld mit seinem bösen Handelskrieg, der die deutsche Wirtschaft abwürgt. Aber man kann ja jetzt über Sondervermögen, Rüstungsschulden und neue Verschuldungsfreiräume der Bundesländer auf Pump das BIP künstlich aufblasen. Alles wird gut?

Man schaue bitte in diesem kurzen Video die heutigen Aussagen von Robert Habeck. Er ist offenkundig mehr als verärgert, dass seine Schulden-Träume von der Nachfolger-Regierung umgesetzt werden. Nach dem Motto: „Hätte ich schon die Chance gehabt mit so viel Schuldengeld die Konjunktur aufzupumpen, hätt´s unter mir keine Rezession gegeben“.



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24 Kommentare

  1. Naja, es muss noch viele Jahre so weiter gehen, wenn die Klimaneutralität 2045 in Deutschland
    erreicht werden soll.
    Da das Volk das nicht so einfach mitmachen wird, während Deutschland von dem Rest der Welt ausgelacht wird, funktioniert das aber auch nur mit einer weiteren Entdemokratisierung.
    Die Justiz muss sich eben (wie in allen Ländern auf der Welt) der Politik anpassen.
    Bin mal gespannt wann der erste Deutsche verurteilt wird, weil er verfassungsfeindliche Äußerungen dahingehend gemacht hat, dass er die Klimaneutralität (so wie im Grundgesetz vorgesehen) abschaffen möchte.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      “Es muss noch viele Jahre so weiter gehen, wenn die Klimaneutralität 2045 in Deutschland erreicht werden soll.“
      Welch smarte Analyse, die beinahe schon die Grenze zur Weisheit streift.
      Wenn ich richtig rechne, wären das ziemlich exakt noch 20 Jahre 😘

      1. Naja- Anna Luisa
        Das ist Demokratie.
        Die Bürger haben gewählt und jetzt wird serviert.
        Solange ich nicht dabei sein muss und aus der Ferne zuschauen kann, ist das eben nur Kino.

        Viele Grüße aus Andalusien Helmut

        1. @Helmut
          Wie, es gab eine demokratische Abstimmung darüber, ob es bis zum Jahr 2045 noch 20 Jahre sind? Welche Alternativen standen denn zur Auswahl?

          1. @Kalenderblatt
            Na was denn schon? Natürlich die bekannten Alternativen für Deutschland mit eigener Naturwissenschaft, eigener Logik, eigenen Umgangsformen, eigener kalendarischer Zeitrechnung seit Björn Bernd Schicklgruber-Pölzls Wiedergeburt 🥶

          2. Hallo @ Kalenderblatt
            ich halte es für eine demokratische Vorgehensweise, wenn ein Parlament mit mind. 2/3 der Abgeordneten beschließt, das Grundgesetz zu ändern, der Bundesrat zustimmt und der Bundespräsident auch.
            Die Alternative wäre, dass Deutschland nicht versucht, mit der Brechstange von den 4 % menschengemachten CO2 etwa 0,08 % einzusparen.
            Aber, es hat nun Verfassungsrang.
            Mal sehen was in den nächsten Jahren passieren wird.

            Viele Grüße aus Andalusien Helmut

          3. @Helmut
            Dir ist schon klar, dass Spanien bis 2050 klimaneutral werden will? Ich bin jetzt kein so guter Mathematiker wie du, aber mir dünkt, 2050 ist nicht so weit von 2045 wie 2025.
            Die schlechte Nachricht für dich: Dein Grundstück in Andalusien wird bis dahin kein Pfifferling mehr wert sein, den bis dahin sind weite Teile Andalusiens unbewohnbar.
            Poppkorn, Chips und Bier stehen bereit, um das ganz große Kino anzusehen, wie sich hier Helmut winden wird, warum es doch eine sehr gute Entscheidung war nach Andalusien auszuwandern und hier immer neue Geschichten erfindet m, warum er sein Grundstück nicht verkaufen kann.
            Das ist ganz großes Kino und die glücklichen FMW-Leser sitzen in der ersten Reihe!

    2. @Helmut
      “Die Justiz muss sich eben (wie in allen Ländern auf der Welt) der Politik anpassen.“
      Das ist die Beschreibung eines fundamentalen Entdemokratisierungsprozesses, der laut Ihrer Aussagelogik schon länger auf der ganzen Welt (also auch in Spanien) stattfindet.
      Also ist auch das wunderbar, denn es ist ein Grund weniger für den Rest der Welt (und damit auch Spanien), Deutschland als letzten demokratischen Geisterfahrer zu verlachen.

      Ansonsten schauen Sie mal ruhig weiter aus der Ferne dem großen Kino zu.
      Vielleicht wechseln Sie sogar auch mal ab und zu den Sender, immer nur dasselbe seichte Alternativprogramm für Deutschland seit so vielen Jahren muss doch irgendwann sogar dem anspruchslosesten Glotzer langweilig werden.
      Schauen Sie ab und an einmal moderne baltische oder skandinavische Serien, italienische Dramen, französische Possen, spanische SciFi-Utopien, russische postapokalyptische Action, amerikanische tragikomische Sitcoms oder ungarische Straßenfeger (auch bekannt unter Blockadebuster).

      Lieber @Helmut, als Filmkritiker zumindest locken Sie seit längerem kaum mehr einen Hund hinter der Wärmepumpe hervor 🥱
      Und bedenken Sie, im Kino sollte man keine allzu große laute Klappe riskieren, um die vielen anderen Zuschauer nicht dauerhaft zu belästigen 😘

      1. Hallo @ Anna Luisa,
        naja, Kommentare wie von Ihnen gehören ja auch zum großen Kino dazu.
        Mit dem abgleiten der Justiz in einem Unterrichtsstaat meinte ich zum Beispiel Deutschland. Dort muss sich natürlich die Justiz der Regierung anpassen. Wenn ich alleine daran denke was in den letzten 5 Jahren alles so passiert ist…
        …US-Sendung über Deutschland macht Amis sprachlos
        Deutsche Staatsanwälte lachen: Bürger sind „geschockt“, wenn die Polizei ihr Handy wegnimmt…
        https://www.bild.de/politik/inland/meinungsfreiheit-us-sendung-ueber-deutschland-macht-amis-sprachlos-67b3450b1aeb2534badcf1a7

        Das passiert eben, wenn in einem Land, wie Deutschland, die Staatsanwälte durch die Politik gelenkt werden. Das ist das typische Zeichen für einen Unrechtsstaat.
        Selbst der Europäische Gerichtshof erkennt keine Haftbefehle aus Deutschland an, wenn sie von einem deutschen Staatsanwalt unterschrieben sind, weil die deutschen Staatsanwälte durch die Politik gelenkt werden.

        In Spanien habe ich zu mindestens zurzeit keine Sorgen.
        Die Staatsanwaltschaft ist nicht durch die Politik gelenkt. Das ist auch daran zu erkennen, dass selbst der ehemalige spanische König vor der Staatsanwaltschaft bis nach Saudi-Arabien fliehen musste.
        Aber macht doch einfach weiter so. Da muss Deutschland nun durch. Es wird sich zeigen, wieviel Jahre oder Jahrzehnte der Niedergang sich hinziehen wird.

        Wohin Deutschland sonst noch abrutscht, ist teilweise auch dem nächsten Video zu entnehmen.

        https://www.youtube.com/watch?v=Bv-0Pzbtg24

        Viele Grüße aus Andalusien
        Helmut

        1. @Helmut
          Es ist schon lustig, dass Sie ausgerechnet die USA als Referenz anführen, wo Trump höchstrichterliche Anweisungen missachtet, offen das Justizsystem attackiert, von zahlreichen seiner eigenen Bundesstaaten verklagt wird und sich aus rein persönlichen, subjektiven und ideologischen Erwägungen in die Belange, Prozesse und Lehrinhalte freier, privater Hochschulen einmischt.
          DAS ist tatsächlich großes Kino 😃

          Klar, Trumps Vizekasper J. D. ist der Meinung, jemanden zu beleidigen, sei kein Verbrechen. Das mag vielleicht für die USA gelten, mehr aber auch nicht.
          Ein Politiker von Format und mit dem nötigen diplomatischen Geschick würde sich erst einmal über die Rechtslage und die Gepflogenheiten anderer souveräner Staaten informieren und deren Recht auf Souveränität bei inneren Angelegenheiten respektieren.
          Es sei denn, er verkörpert etwas wie ein niveau- und rücksichtsloses Trampeltier – was natürlich bei ungehobelten Dampfwalzen wie Trump und Vance durchaus der Fall sein könnte 😘
          Man könnte diese bewusst gewählte sarkastische Formulierung nun als Beleidigung oder Verunglimpfung interpretieren. Das wäre aber ein Schuss in den Ofen, weil es sich um US-amerikanische Personen handelt, von denen eine explizit bestätigte, dass nach deren Rechtslage Beleidigungen kein Verbrechen, sondern von der grenzenlosen Meinungsfreiheit gedeckt sind.
          Erkennen Sie den Unterschied? Andere Länder, andere Sitten…

          Wären Sie in der Lage, mehr als eindimensional zu denken, dann wüssten Sie, dass der Meinungsfreiheit in Deutschland laut Grundgesetz gewisse Grenzen auferlegt sind und schon immer waren.
          Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 5, Absatz (2):
          Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

          Eine dieser Schranken ist, den Staat, seine Symbole oder seine Verfassungsorgane zu verunglimpfen. Eine weitere findet sich im Diskriminierungsverbot oder dort, wo die Grundrechte anderer Personen verletzt werden. Es ist außerdem verboten, andere Menschen anzuschwärzen, Lügen über sie verbreiten oder sie zu beleidigen. Das Recht der freien Meinungsäußerung tritt also auch dann zurück, wenn keine sachliche Auseinandersetzung mehr vorliegt, sondern es lediglich um eine Bloßstellung oder persönliche Herabsetzung des Gegenübers geht. Ebenso darf das friedliche Zusammenleben nicht durch Meinungsäußerungen bedroht werden.

          Natürlich sind die Grenzen zwischen Hetze, Diskriminierung, Beleidigung, Verleumdung und freier Meinungsäußerung nicht immer klar zu bestimmen, doch es gibt Richtlinien und Übereinkünfte, die helfen, diese Grenze zu ziehen.
          Vielleicht lesen Sie statt oder wenigstens neben dem täglichen Müll von BILD und NiUS auch einmal Artikel wie diese:
          https://www.deutschland.de/de/topic/politik/meinungsfreiheit-deutschland-recht-gesetz-j-d-vance
          https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/306444/meinungsfreiheit-und-ihre-grenzen/#node-content-title-4

          Ich stimme Ihnen ja durchaus zu, dass die eine oder andere Maßnahme deutlich überzogen war. Allerdings steht das in keinem Verhältnis zu der Flut und Intensität an Hasskommentaren und Lügen im Internet und den sozialen Medien.

          Und seien wir einmal ganz ehrlich: Es kann doch nicht so schwer sein, andere (auch scharf) zu kritisieren, ohne gleich beleidigend zu werden oder auf Lügen und Fake News zurückzugreifen. Im Rahmen der Sprache eines halbwegs zivilisierten Menschen ist Kritik und freie Meinungsäußerung nicht nur legitim, sondern durchaus erwünscht.
          Ihre gerne verwendete Formulierung von “geistigem Dünnschiss“ würde ich im Grenzbereich ansiedeln. Dafür bekämen Sie im einen oder anderen Dorfwirtshaus nicht ganz zu Unrecht ordentlich eins auf die große Klappe (weil Sie das friedliche Zusammenleben gefährdet haben) 🤕

        2. Tja @Helmut,

          wenn Sie sich ab und zu objektiv und vielschichtig informieren, statt immer nur von Reichelt & Konsorten aufhetzen lassen würden, dann wüssten Sie, dass der Grund für die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten das Deutsche Grundgesetz ist.
          Denn Unabhängigkeit gewährt das deutsche Recht nur den Richtern (Art. 97 GG), nicht Staatsanwälten und anderen Teilen der Exekutive oder irgendwelchen Ministerien als Teil der Legislative.

          Man stelle sich einmal vor, alle Staatsgewalt ginge plötzlich von Staatsanwälten, Polizisten oder Politikern aus. Dann hätten wir bald Zustände wie in der Türkei, Ungarn oder einigen anderen Visegrad-Ländern und demnächst den USA.
          Oder noch schlimmer: Eine Juristin wie Beatrix von Storch wäre Staatsanwältin mit derartigen Machtbefugnissen. Dann würde uns nur noch eine hauchdünne Membran vom Faschismus trennen 😱

          Außerdem bezieht sich das Urteil des EuGH nur auf Haftbefehle, nicht aber auf internationale Ermittlungen und Beweissicherung respektive die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.
          Und das ist gut so im Sinne des GG und der strikten Gewaltenteilung. Staatsanwaltschaft und Polizei sichern Beweise und sobald dadurch ausreichender Tatverdacht begründet werden kann, geht man damit zu einem Richter und lässt sich den entsprechenden Haftbefehl ausstellen, sofern diesem Richter die vorliegenden Beweise dafür ausreichen.

          Das ist auch auf nationaler Ebene so: https://dejure.org/gesetze/StPO/125.html
          Wo also liegt nun Ihr Problem? 🤔
          Warum sollten deutsche Staatsanwälte auf europäischer Ebene deutlich mehr potenziell willkürliche Befugnisse besitzen als auf nationaler Ebene?
          Das ist eben gerade kein typisches Zeichen für einen Unrechtsstaat, wie Sie behaupten, sondern ein Ausdruck von Gewaltenteilung und gegenseitiger Kontrolle.

          Den juristischen Hintergrund schätzen die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein und einige andere Fachverbände zusammenfassend wie folgt ein:

          Das Gewaltenteilungsprinzip steht dem externen Weisungsrecht nicht entgegen. Im Gegenteil: Das Demokratieprinzip fordert es sogar.
          Aus Art. 20, Abs. 2, Satz 1 GG ergibt sich, dass jede Staatsgewalt demokratisch legitimiert sein muss.
          Eine Staatsanwaltschaft völlig ohne demokratische Kontrolle erscheint im Lichte des Art. 20 GG ausgeschlossen.

          Die daraus abgeleitete parlamentarische Verantwortung gebietet einen sachlichen Einfluss der Regierung (als Vertreter des Volkes, von dem bekanntlich alle Staatsgewalt ausgeht) auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften.
          Das BVerfG ordnet die Staatsanwaltschaft der Exekutive zu und betont zudem die grundsätzliche Notwendigkeit der Weisungsgebundenheit der Verwaltung.
          Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, der auch die Staatsanwaltschaft zuzurechnen ist, setzt nämlich zwingend eine Verantwortungskette von jedem einzelnen Beamten bis hin zum Parlament voraus.

          Wenn der Gesetzgeber Funktionen der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der rechtsprechenden Gewalt nicht (mehr) sauber trennt, würde eine daraus abgeleitete Anerkennung einer quasi-richterlichen Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft die staatsrechtliche Einordnung der Staatsanwaltschaft im System der Gewaltenteilung ins Wanken bringen und die Zuordnung der Staatsanwaltschaft zur Exekutive in Frage stellen [Anm.: Die Staatsanwaltschaft wäre dann in Teilen Richter und Henker zugleich].

          Das EuGH-Urteil führt zu einer Überbetonung des Erfordernisses völliger Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft auf der zweiten Stufe gegenüber der richterlichen Kontrollfunktion auf der ersten Stufe.
          Ohnehin habe der EuGH klargestellt, dass auch eine weisungsabhängige Staatsanwaltschaft den Anforderungen an eine Justizbehörde genüge, wenn ein unabhängiges Gericht den europäischen Haftbefehl genehmigen muss.

          Die Gesetzesreform zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft im Hinblick auf das Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis einer Weisung (§ 147 Abs. 3 GVG-E) ist geeignet, zur Beachtung der durch das Legalitätsprinzip gesetzten Grenzen beizutragen.
          Sie beinhaltet die Konkretisierung der Weisungsbefugnis hinsichtlich der Pflicht zur Beachtung des Legalitätsgrundsatzes sowie den Ausschluss justizfremder Erwägungen.

          1. Michael, Sie haben mal wieder gar nichts verstanden.
            ….Anders ist es in Ländern wie Frankreich und Spanien, in denen ein Ermittlungsrichter zuständig ist. „Allerdings ist die Staatsanwaltschaft in vielen Ländern strikt unabhängig organisiert, und es gibt keine Weisungsbefugnis der Justizministerien“ so Wahl. In Deutschland unterstehen die Staatsanwälte dagegen der Weisungsbefugnis der Justizministerien…..

            https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig

            Viele Grüße aus Andalusien Helmut

          2. Justizangestellter

            @Helmut
            wie gewöhnlich bist du es, der nichts verstanden hast. Genaues Lesen ist hilfreich: „…dass im Einzelfall doch eine Weisung eines Landesjustizministers Einfluss auf ihre Arbeit nehmen könnte, so die Richter in Luxemburg am Montag.“ Man sollte die Artikel, die man verlinkt, auch erst einmal lesen UND verstehen….

          3. @Helmut

            Der Einzige, der wieder mal gar nichts verstanden hat, sind Sie.
            Sie sollte sich zu Themen, die Sie nicht verstehen oder zu recherchieren gewillt sind, deutlich vorsichtiger äußern. Ihr Wissensstand in vielen Themen hinkt den aktuellen Entwicklungen meistens um Jahre hinterher.

            Zudem neigen Sie dazu, veraltete Einzelfallentscheidungen für alle Zeiten zu verallgemeinern, um sie als unerschütterliches Beweismittel in Ihr borniertes Weltbild voller Scheuklappen und Ideologien einzubinden und weiterzuverbreiten.
            Neuere Entwicklungen und Anpassungen interessieren Sie einfach nicht. Dafür sind Sie zu ignorant, zu faul, zu gemütlich, was auch immer.
            Nicht unähnlich einem @Felix, der jüngeren Menschen U50 empfiehlt, Informationen hauptsächlich aus verstaubten alten Büchern und Gesprächen mit Menschen Ü70 wie Ihnen zu beziehen. Ironischerweise hatten mich meine noch älteren Eltern genau vor solchen Menschen immer gewarnt 😉

            Zurück zum Thema: Erstens hat der EuGH seine Vorbehalte klipp und klar auf Haftbefehle beschränkt, nicht aber auf Ermittlungsverfahren: “Daneben sei der Erlass bzw. die Validierung einer Europäischen Ermittlungsanordnung nicht mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls vergleichbar, da das Verfahren anderen Garantien unterliege … Diese Unterschiede in Wortlaut, Systematik und Zweck rechtfertigten eine unterschiedliche Behandlung der Europäischen Ermittlungsanordnung im Vergleich zum Europäischen Haftbefehl.“
            https://kripoz.de/Schlagwort/europaeischer-haftbefehl/

            Zweitens bezieht sich Ihr überalterter Artikel auf Europäische Haftbefehle seitens der Staatsanwaltschaft, die auf einem nationalen Haftbefehl beruhen, der zuvor von einem Richter oder einem Gericht erlassen wurde.
            Seit 2020 erlassen deutsche Gerichte nun eben in dem Fall keine rein nationalen Haftbefehle mehr, sondern europäische.

            Drittens – und das zitieren Sie ja höchstpersönlich – entspricht das exakt der Vorgehensweise von Frankreich und Spanien, wo ebenfalls ein Ermittlungsrichter zuständig ist.

  2. Echte Investitionen wie Brücken, Schienen, Stromkabel, etc. brauchen mehrere Jahre bis die Bagger überhaupt loslegen. Nur wenn es darum geht das „weiter so“ zu finanzieren, dann geht das noch dieses Jahr.

    Nach meinem Wissen ist zB der Bundeshaushalt 2024 noch nicht verabschiedet. Weiß nicht ob man da schon Investitionen von den 500 Mrd neuen Schulden machen kann, für 2025 klappt das dann auf jeden Fall. Wie man hört, explodieren die Kosten für die soziale Infrastruktur. Wobei damit nicht nur das Bürgergeld gemeint ist. Kürzungen gehen natürlich nicht, weil das die AfD stärken würde. Wenn ich daran denke, das wir früher auf Italien herabgesehen hatten, weil die dortigen Regierungen unfähig zu Reformen waren. Dann sahen wir das selbe in Frankreich und jetzt ist es bei uns angekommen, wobei das bei Merkel schon losging. Bald haben wir 10 Jahre Stillstand: Wir wurden durchgereicht von einer der Toppositionen in der EU bis nach ganz unten.

  3. Ja zur Kultur der zweiten Chance für KI-Start-ups. Die Lufthansa kooperiert mit KI-Start-Ups, welche Flugbuchungen vorhersagen können. Ein Thema für die Star Alliance-Partner insgesamt. Ja zur energiepolitischen Agenda der Öl-Allianz OPEC+: Energiemix bestehend aus fossilem Erdöl, fossilem Erdgas, Wasserstoff, Wasserkraft, Sonnenenergie, Atomenergie, Kohleindustrie, Windenergie und Biomasse. Da der wahrscheinliche künftige Bundeskanzler Friedrich Merz gegenüber der ard-Journalistin Caren Miosga Steuererhöhungen nicht ausschließt, Zitat MdB Friedrich Merz: Man soll nie nie sagen, darf es nicht zu einer „dritten Erhöhung“ der wettbewerbsverzerrenden Luftverkehrssteuer, und auch nicht zu einer Kerosinsteuer „im nationalen Alleingang“ kommen. Das vom Deutscher Bundestag beschlossene Finanzpaket für Infrastruktur und Bundeswehr kann zum einen für eine Satelliten-Politik, welche Innovationen zugunsten von Satelliten, mit dem Ziel, daß Satelliten Internationale Raumstation ISS-Erdbeobachtungspotentiale, sowohl im zivilen, als auch im nachrichtendienstlichen Bereich erlangen, fördert, sowie für die 3. Startbahn am Lufthansa-Drehkreuz MUC Franz Josef Strauß verwendet werden.

    1. Hallo @ Kalenderblatt
      Was die 30.000 qm Grundstück hier wert sein werden, ist mir vollkommen egal.
      Wir werden hier wohnen bleiben, bis wir aus Altersgründen nicht mehr können.
      Die Immobilie wird dann für 9 Personen, als Ferienwohnungen vermietet.
      3 Bäder, 3 Küchen, 4 Schlaftzimmer, 80.000 Liter Pool, Sauna und unbegrenzt Wasser durch den 150 m Tiefbrunnen.
      Alles mit Klimaanlagen
      Das ist alles schon geregelt.
      Die Lizenz zum vermieten liegt auch vor.
      Wir könnten, wenn es sein müsste, morgen ausziehen.
      Mal sehen was kommt.
      Ich sehe das alles sehr entspannt.

      Viele Grüße aus Andalusien Helmut

      1. An FMW-Nutzer Helmut: Bitte in meinem hiesigen FMW-Feld beim Thema bleiben.

  4. Die Lage ist viel bedrohlicher als diese Regierung „denkt“! Und jetzt kommt auch noch richtig Pech dazu! Die Steuereinnahmen brechen nun auch noch weg.

    https://www.focus.de/finanzen/kollaps-bei-sozialversicherungen-droht-die-beitragswelle-rollt-unaufhaltsam_786beb31-6d42-4d19-852a-c418a6124853.html

    1. Ja @ Trigo.
      Besonders die Gewerbesteuer.
      Da Gewerbesteuer auch im voraus bezahlt werden muss, muss auch eine Menge Gewerbesteuer von den Gemeinden zurückgezahlt werden, wenn die Firmen für die vergangenen Jahre schlechte Bilanzen vorweisen. Und können sie nicht mehr im voraus zahlen, wenn sie pleite sind, zugemacht haben oder ins Ausland gegangen sind.
      Aber den Gemeinden kosten die Flüchtlinge immer mehr Geld.

      Viele Grüße aus Andalusien Helmut

  5. Hallo @ Kalenderblatt
    Das hatte ich noch vergessen.
    Wir sind in unserem Umfeld schon klimaneutral.
    Nur unseren alten Diesel müssten wir noch gegen ein E- Auto umtauschen.
    Wir heizen mit Holz vom eigenen Grundstück oder per Klimaanlage, was ja eine Wärmepumpe ist.
    Warmwasser zu 99% über Solar.
    Kochen auf Induktionsplatten.
    Selbst unsere Waschmaschine und Spülmaschine ziehen das heiße Wasser aus dem Solarboiler.
    Saunaofen natürlich auch mit Holz.
    Das ist nun keine besondere Leistung, denn es ist einfach billiger.
    Das E- Auto könnten wir in der Nacht 8 Stunden und an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden am Tag zu 6 bis 9 Cent pro KW laden.

    Viele Grüße aus Andalusien Helmut

    1. @Helmut
      „Klimaneutra“ und „mit Holz heizen“ LOL Denk mal darüber nach, welchen geistigen Dünnschiss du hier schreibst.
      Aber: You made my day! Lustiger wird es nicht mehr.

      1. @Kalenderblatt, selbstverständlich ist das Heizen mit Holz klimaneutral, solange es sich um Altholz oder unvermeidlichen, nötigen Zuschnitt von Obstbäumen handelt. Ob das Holz nun verbrannt wird oder irgendwo verrottet, spielt bilanziell keine Rolle.
        Auch ist der Betrieb von Wasch- und Spülmaschine mit Warmwasser aus dem Solarthermiespeicher äußerst begrüßenswert.

        Fragwürdig ist nur der Hinweis auf die Klimaanlage, den E-Herd und ein hypothetisches E-Auto, solange die nicht mit nachweislich grünem Solar-, Wind- oder Wasserstrom betrieben werden. Die Wahrscheinlichkeit dafür liegt in Spanien mit ca. 59% (plus 21% Kernkraft) ziemlich hoch.
        Nach allem, was seit Jahren zu lesen ist, bin ich mir ziemlich sicher, dass @Helmut einen relativ niedrigen CO2-Fußabdruck hinterlässt, an dem sich einige hedonistische und libertäre Lebemänner hier im Forum ein Beispiel nehmen könnten.

        Das ändert allerdings nichts an @Helmuts sonstigen irrwitzigen Äußerungen zu Klimawandel und Energiepolitik.
        Außerdem schreibt er: “Wir sind in unserem Umfeld schon klimaneutral. Nur unseren alten Diesel müssten wir noch gegen ein E- Auto umtauschen.“
        20% Fossilstrom plus 1 Tonne CO2 aus dem Auspuff (bei 5.000 km jährlicher Fahrleistung) sind sicherlich nicht klimaneutral, aber dennoch ein äußert respektabler und zur Nachahmung empfohlener Wert.

        1. @lefttti
          und da vergessen wir natürlich mal eben den Feinstaub, der auch das Klima beeinträchtigt. Und schon hat sich die Gleichung verschoben. Verrotten oder verbrennen ist halt dich nicht eins…

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