Von Markus Fugmann
Eines muß man den Amerikaner ja lassen: sie haben einen radikalen Begriff von Freiheit und lehnen staatlichen Zwang ab, die Freiheit des Individuums ist das höchste Gut. Es sei denn, man hat schwarze Hautfarbe und die privatisierten Gefängnisse brauchen gute Auslastung – aber das ist ein anderes Thema..
Ein wichtiges Thema aber hier, bei uns, in einer vermeintlich freiheitlichen Demokratie, ist die autoritäre Neigung zur Zwangs-Beglückung. Wir müssen die Gebühren für den öffentlichen Rundfunk zahlen, weil das doch so gut ist für uns und unsere Demokratie. Und wir müssen, wenn wir ein Unternehmen haben, in einer Kammer Zwangsmitglied sein, ob wir wollen oder nicht. Weil das doch auch so gut ist für uns, wie gestern das Bundesverfassungsgericht in einem aus unserer Sicht skandalösen Urteil bestätigte.
Geklagt hatten zwei zwangsbeglückte Unternehmer – und verloren.
Muff alter Talare?
Roben von Richtern des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Evilboy – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=12392565
Ein Kernsatz des Urteils lautet:
„Die Einbindung in die Industrie- und Handelskammern im Wege der Pflichtmitgliedschaft ist gerechtfertigt. Die in § 1 IHKG normierten Aufgaben entsprechen der für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typischen Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben, die vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als legitimer Zweck für die Pflichtmitgliedschaft angesehen wurde.
Gerade die Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden. Dies ist auch mit Blick auf die weiteren Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, gefragt.
Die Einbindung in die Industrie- und Handelskammern im Wege der Pflichtmitgliedschaft ist gerechtfertigt. Die in § 1 IHKG normierten Aufgaben entsprechen der für die wirtschaftliche Selbstverwaltung typischen Verbindung von Interessenvertretung, Förderung und Verwaltungsaufgaben, die vom Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach als legitimer Zweck für die Pflichtmitgliedschaft angesehen wurde. Gerade die Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden. Dies ist auch mit Blick auf die weiteren Aufgaben der Industrie- und Handelskammern, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen, gefragt.“
Man muß sich vor allem diesen Satz auf der Zunge zergehen lassen:
„Gerade die Pflichtmitgliedschaft sichert, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen können und diese fachkundig vertreten werden“.
Großartig! Weil man Zwangsmitglied ist, kann man seine Interessen also besonders gut einbringen! Das ist harter Tobak, juristisch schon massiv fragwürdig und voll im Sinne der Zwangsbeglückung. Das heißt im Umkehrschluss nämlich auch, dass wer sich freiwillig einem Interessenverband anschließt, seine Interessen nicht so gut einbringen könne, nicht wahr?
Deutschland, Land der Zwangsbeglücker, wir wissen was gut für euch ist – ihr zahlt eben einfach die ziemlich happigen Beiträge und dann werden eure Interessen schon irgendwie vertreten, meist aus sehr prunkvollen Gebäuden heraus, mit hochbezahlten Kammerpräsidenten etc.
Warum gibt es dann eigentlich keine Zwangsmitgliedschaft in einer Gewerkschaft? Warum tauschen etwa IHK und Steuerbehörden Daten aus, unlegitimiert durch die Rechtssprechung?
Fraglos: die heutigen Kammern sind ein Relikt der mittelalterlichen Zünfte, die ursprünglich Sinn machten als Zusammenschluss von Handwerkern, die damit ein machtvolles Instrument gegen den dominierenden Adel hatten. Dann sank das Handwerk ab, spätestens mit Beginn der Industrialisierung, bevor dann in allen von Napoleon besetzten, einst preußischen Gebieten derartige Zwangskammern eingeführt wurden. In den ehemals nicht-preußischen Gebieten waren es dann schließlich die Nazis, die die Zwangsmitgliedschaft einführten – welch anmutende Tradition!
Das Seltsame ist nur: wir Deutschen lassen uns solche Zwangsbeglückungen einfach gefallen! Wir lieben das Mittelalter und haben es gerne „zünftig“, wie man in Bayern sagt. Besonders Deutschland hat ja an seiner mittelalterlichen Ordnung länger festgehalten als viele andere Länder – und die Reste dieses Festhalten-Wollens hat gestern das Bundesverfassungsgericht in einem fast schon skandalösen Urteil noch einmal zementiert! Im Grunde heißt das: Rückkehr in den Nachtwächter-Staat!
Wann machen wir dem Zwangsbeglückungs-Wahn endlich den Garaus? Wann werden wir wirklich frei? Wann gibt es endlich Wettbewerb auch bei Interessenvertretungen statt Zwang?
Das Bundesverfassungsgericht sagt auch:
„Die Pflichtmitgliedschaft ist auch zumutbar, um die legitimen Ziele des Gesetzgebers zu erreichen..“
Dann sollten wir einmal dringend über die legitimen Ziele des Gesetzgebers sprechen, finde ich!
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Volle Zustimmung zu diesem Kommentar. Karlsruhe als Hort der Unfreiheit. Schade, aber nicht verwunderlich, wenn die Politik die Richter bestimmt.
Was ist eigentlich aus den Hamburger Kammerrebellen geworden? Dort wollte man ja die Beiträge schrittweise auf Null senken.
Ganz aktuell zum politischen Einfluss auf die Besetzung der Richterstellen, https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/gewaltenteilung-wie-werden-in-deutschland-richter-ausgewaehlt_222_421016.html
also ich bin seit 1995 bei der IHK und habe von denen noch nie eine Hilfe oder Unterstützung erhalten , auser das dämliche Heft des Selbstlobes . Ich bin der Meinung das dieses Urteil und die Begründung doch sehr weltfremt ist und am Proplem eigentlich vorbeigeht . aber in Deutschland werden Urteile gefällt und Kein Rechtgespochen .
Da kann ich Ihnen nur beipflichten.
Unsere Freiheit ist nur noch ein Wort das wahrscheinlich auch bald aus dem Duden verschwindet.
https://conservo.wordpress.com/2016/11/30/der-schulzwang-in-deutschland-seit-1938-das-unheimliche-erbe-der-nazis/
Siehe Schulzwang der Kinder.
Ich wollte mal mein Kind 1 Stunde vor Schulschluß, Sommerferienbeginn (!), aus der Grundschule nehmen, da ich früher fortfahren mußte. Es war sowieso nur ein Sportfest. Die Direktorin (ca.60J) der staatl.Grundschule mit ca.100 Schülern schritt persönlich ein, als ich die Klassenlehrerin fragte!
Im Kaiserreich hätte es da keine Probleme gegeben.
Wer im Privatleben starken (Gruppen-)Zwängen folgt, wird es im Berufsleben auch tun. Die Kombination aus Staatsgläubigkeit und linken Ideologien ist religiös.
http://www.dzig.de/Autoritaetshoerigkeit-und-Staatsglaeubigkeit
Lieber Herr Fugmann,
Sie haben in JEDEM Punkt recht! Als jahrzehntelanger Selbständiger/Freiberufler kann ich Ihre Aussagen nur bestätigen!
Herzlichst
J. Sprenzinger
Hallo Herr Fugmann,
ich finde Ihre Kritik überzogen. Pflichtmitgliedschaften haben fraglos Nachteile. In Ihrem Kommentar weisen Sie bereits auf einige hin, allerdings ohne konkrete Fakten zu nennen. Bei einer nur freiwilligen Mitgliedschaft in privaten Verbänden und Kammern bestehen indes immer Probleme mit Trittbrettfahrer, der vorherrschenden Dominanz der „großen“ Mitglieder bzw. der Verfolgung von Einzelinteressen. Juristisch lässt sich die Frage deshalb gar nicht abschließend beantworten, es ist eine politische Fragestellung. Der Gesetzgeber hat aber das Recht, eine Pflichtmitgliedschaft anzuordnen, wenn er mehr Vorteile als Nachteile sieht. Das muss auch in einer Demokratie möglich sein.
Im politischen Diskurs müsste mal gutachterlich untersucht werden, ob andere Länder besser fahren mit ihrer Organisation der Wirtschaft. Denn die deutschen IHK könnten doch ohne Weiteres darauf hinweisen, dass die deutsche Wirtschaft in Europa auch deshalb so stark ist, weil sie gut organisiert ist aufgrund der Mitwirkung der IHK.
Oh Oh !
https://www.bffk.de
Bundesverband für freie Kammern e.V.
Danke für den Artikel.
Ich ärgere mich auch jedes Jahr über den
vierstelligen IHK-Beitrag und Null-Gegenwert.
Einmal dürfen sie für die Berufsgenossenschaft zahlen als Zwangsmitglied. Dann dürfen sie für die IHK zahlen als Zwangsmitglied. Haben sie jetzt noch ein Grundstück größer als 2500m² dürfen sie nochmals in die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft einzahlen. Das Beste dabei ist ob sie wollen oder nicht.
Als Videojournalist arbeite ich freiberuflich und gehöre nicht zur Zielgruppe der IHK. Doch mein Versandhandel und meine Webdienstleistungen, die mir nebenberuflich ein paar hundert Euro monatlich Umsatz bescheren, rief die IHK Chemnitz auf den Plan, die 20 Euro Schreibgebühr als Mindestbeitrag beansprucht. Seit März 2013 weigere ich mich beharrlich und erreichte so per „Ausnahmeentscheidung“ einen Erlass der Schreibgebühr für das Jahr 2013. Der hierfür getriebene Aufwand kostet beide Seite ein Vielfaches.
Siehe auch https://www.bffk.de
Bundesverband für freie Kammern e.V.
Eichhorster Weg 80
13435 Berlin
Ich habe hier auch ein Beispiel erlebt bzw. erlebe das noch immer.
Vor ein paar Jahren hatte ich eine Nebentätigkeit angemeldet. Bei der Anmeldung wurde ich gefragt, ob ich sonst noch Einkünfte hätte. Leider war ich so blöd und hatte gesagt, dass ich noch PV-Anlagen habe, eine auf meinem Dach und eine auf dem Dach meiner Schwester. Daraufhin hieß es, dass ich die auch anmelden müsse, was ich dann auch tat.
Die Nebentätigkeit beendete ich nach zwei Jahren wieder und dachte mir nichts weiter dabei. Nach glaube ich drei Jahren (nach Anmeldung) wurde ich von der IHK angeschrieben und aufgefordert, meine Steuerklärungen vorzulegen und Beiträge für die letzten drei Jahre zu entrichten.
Als ich daraufhin wies, dass ich seit einem Jahr keine Nebentätigkeit mehr ausübe und daher für die Zeit danach nicht einsehe, dass ich Beiträge bezahle, wurde mir erklärt, dass ich aber sehr wohl noch ein Gewerbe habe und auch hierfür Beiträge zahlen müsse. Bei dem Gewerbe handelt es sich um die beiden PV-Anlagen. Als ich dies mitteilte, war das aber egal, ich sollte trotzdem zahlen.
Am Meisten ärgert mich an der Sache aber, dass ein Bekannter von mir, der deutlich mehr PV-Anlagen als ich hat und natürlich auch wesentlich mehr Einnahmen hat, nichts zahlen muss, denn er hatte nie ein Gewerbe gemeldet und kam so nie in diesen Kreis hinein.
Staatsgläubige schlucken alles.
http://www.dzig.de/Staatsglaeubige-unter-sich
Da sieht man doch wie „unabhängig“ die Richter entschieden haben – gute Lobbyarbeit der IHK-Vorstände:
„Richter am BVerfG werden von Politikern „ausgekungelt“
Welchen Einfluss politischer Absprachen auf die Ernennung von Richtern haben zeigt sich besonders bei den Richtern des BVerfG. So wurde die vor ca. einem Jahr gewählte Bundesverfassungsrichterin Christine Langenfeld von der Union vorgeschlagen, eine Hochschullehrerin, die in der in Union gut vernetzt ist, aber auch für die Grünen wählbar war, weil sie sich für die Themen Integration, Europa und Gleichberechtigung eingesetzt hatte. Deshalb wurde sie vom hessischen Ministerpräsidenten Bouffier und vom grünen Ministerpräsidenten Baden-Württembergs Kretschmann in einem koordinierten Verfahren vorgeschlagen und schließlich auch gewählt.
Schon wie in Washington, wo auch alle Ämter, Gebühren, Vorschriften hinter verschlossenen Türen ausgehandelt und befohlen werden. Es wird immer krasser. So zuletzt das Obamacare:
http://www.zeit.de/2012/44/USA-Obama-Gesundheitsreform
Da bleibt nur eines: die Kammerrebellen müssen die Mehrheit in der Kammer erobern, einen Rebellen als Präsident küren, und der schafft dann die Pflicht oder gleich die ganze Kammer einfach ab.
Letztlich wird wieder einmal die Frage aufgeworfen, ob all diese Eskapaden nicht ihre Ursache darin finden, dass jede(r) Neugeborene vom „Staat“ bereits durch die erzwungene Ausstellung einer Geburtsurkunde mindestens Zwangsmitglied – womöglich sogar Besitz oder Eigentum – dieses „Staates“ wird.
Sollte dem so sein – und es spricht einiges dafür – ist der ausgeübte Zwang vom Zwangsmitglied natürlich auch nicht zu beanstanden. Den Überlieferungen nach war es dem aus Schwarzafrika importierten Sklaven auch nicht gestattet, aus seiner Unfreiheit resultierenden Zwang oder Willkür zu beanstanden, anderenfalls gegen selbigen mittels Peitsche weiterer willkürlicher Zwang ausgeübt werden musste.
Selbstverständlich befriedigte dies nicht irgendwelche niederen Bedürfnisse nach Machtausübung sondern verdeutlichte dem intellektuell minderbegabten Wesen, was wirklich gut für sie/ihn ist, nämlich: Schnauze halten.
Mithin handelte es sich also bereits bei Auspeitschung tatsächlich um eine humanitäre Dienstleistung. Eine Mißhandlung ist hierin nicht zu sehen, diente die Sache doch schließlich dem guten Zweck, dem Ausgepeitschten in einer ihm zugänglichen Form die Vorteile der Zwangsmitgliedschaft zu verdeutlichen.
Die Vorteile der Zwangsmitgliedschaft sind völlig offensichtlich und tief im Bewusstsein der Zwangsmitglieder verwurzelt, so dass getrost darauf verzichtet werden kann, eine nicht enden wollende Liste der Vorteile anzuführen.
Exemplarisch sei hier für den potentiellen Zweifler angeführt, dass der wesentliche Vorteile der Zwangsmitgliedschaft darin besteht, zu weiteren Zwangsmitgliedschaften verpflichtet werden zu können.
Andere Zwangsmitglieder sind mit der Aufgabe betraut, das der Zwangsmitgliedschaft gegenständliche und öffentlich bekannt gemachte Regelwerk dergestalt zu interpretieren, dass sich dem Zweifler daraus die Verpflichtung zur Zwangsmitgliedschaft erschließt.
Verschließt sich das Zwangsmitglied hingegen dem Offenkundigen, müssen die anderen Zwangsmitglieder vor diesem geschützt werden – was die Anwendung von weiteren Zwangsmaßnahmen im Interesse der Mehrheit der einsichtigen Zwangsmitglieder rechtfertigt.
Es ist nicht zu erkennen, was hieran nicht schlüssig sein soll – es mangelt offenkundig lediglich an Einsicht bei einzelnen Zwangsmitgliedern. :D
Richtig – doch das bringt mich von der Staatsgläubigkeit zur Menschenfarm. Für deren Betreiber darf ich keinesfalls als Bedrohung ihrer Ziele erscheinen.
Das ist das ganze Geheimnis.
http://www.dzig.de/search/node/Menschenfarm