Allgemein

Die BaFin zieht ihr angedachtes Verbot von Bonitätsanleihen zurück, weil…

Kennen Sie den Spruch, der in diversen Branchen angewendet wird "die Anbieter haben sich auf eine Selbstverpflichtungserklärung geeinigt"? Genau so eine Erklärung ist der Grund dafür...

FMW-Redaktion

Kennen Sie den Spruch, der in diversen Branchen angewendet wird „die Anbieter haben sich auf eine Selbstverpflichtungserklärung geeinigt“? Genau so eine Erklärung ist der Grund dafür, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) heute offiziell verkündet hat, dass man das angedachte Verbot von Bonitätsanleihen zurückzieht. Denn man hatte im Sinne des Anlegerschutzes Bedenken, dass der normale Endverbraucher, dem solche Anleihen angeboten werden, die Risiken nicht oder nur sehr schwer durchschauen kann. Grundsätzlich geht es darum, dass die Rückzahlung von Anleihen laut Emissionsbedingungen an eine bestimmte zukünftige Bonität von einem oder mehreren Schuldnern gekoppelt wird. Verschlechtert sich die finanzielle Lage eines oder mehrerer vom Emittenten festgelegten Schuldner, entfallen unter gewissen Bedingungen die Rückzahlungspflichten der Anleihe. Aber genau diese Bedingungen scheinen doch oft sehr unklar und schwer durchschaubar zu sein.

Deswegen gab es am 28. Juli in der deutschen Presselandschaft einen positiven Aufschrei, dass der deutsche Aufseher BaFin endlich mal durchgreift und im Sinne der Anleger handelt. Jetzt der Rückzieher im Vertrauen darauf, dass die Anbieter solcher Produkte („Deutsche Kreditwirtschaft“ + „Deutscher Derivate Verband“) sich an ihre Selbstverpflichtungserklärung halten. Darin verpflichtet sich die Branche bei Bonitätsanleihen zu mehr Transparenz bla bla bla… hier die BaFin im heutigen Originalzitat:

„In ihren heute veröffentlichten zehn Grundsätzen verpflichtet sich die Industrie, vertreten durch die DK und den DDV, zu mehr Transparenz und Anlegerschutz bei der Emission und beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen (bislang als Bonitätsanleihen bezeichnet). Dafür schränkt sie sowohl das Produktangebot als auch den Vertrieb ein. Die Branche reagiert damit auf die Ankündigung der Aufsicht vom 28. Juli 2016, den Vertrieb von Zertifikaten an Privatanleger zu verbieten, die sich auf Bonitätsrisiken beziehen. Die BaFin begründete dies unter anderem mit der Komplexität, der nicht nachvollziehbaren Preisbildung sowie der irreführenden Produktbezeichnung.“

In sechs Monaten will die BaFin prüfen, ob die Branche sich an ihre Versprechen gehalten hat. Was genau sind die Inhalte? Vor allem der zweite Absatz des folgenden Originaltextes der BaFin ist sehr aufschlussreich. Bitte lesen, danach unsere Einschätzung:

„Wir werden in den nächsten sechs Monaten sehr genau beobachten, ob die Selbstverpflichtung Privatanleger, die in bonitätsabhängige Schuldverschreibungen investieren, in ausreichendem Maße schützt“, macht Elisabeth Roegele deutlich, die für den Verbraucherschutz zuständige BaFin-Exekutivdirektorin. Soweit dies nicht vollständig sicherzustellen sei, werde die Aufsicht erneut Produktinterventionen einleiten. Bis dahin stelle sie diese vorläufig zurück. In Anbetracht der umfassenden Selbstverpflichtung könne der Zweck des avisierten Verbots – eine deutliche Verbesserung des Anlegerschutzes – in vergleichbarer Form erreicht werden.

Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nach der neuen Selbstverpflichtung künftig nur noch mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert. In kleinere Anlagebeträge kann nicht mehr investiert werden. Damit stellen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen kein typisches Kleinanlegerprodukt mehr dar. Damit ausschließlich risikobereite Privatanleger in diese Produktart investieren, dürfen bonitätsabhängige Schuldverschreibungen darüber hinaus nur noch an Anleger ab Risikobereitschaftsstufe 3 vertrieben werden. Kunden, die keine oder eine nur sehr geringe Risikotoleranz haben, dürfen sie bei der Anlageberatung nicht mehr empfohlen werden. Damit ist gewährleistet, dass Privatanleger keine Produkte angeboten bekommen, die nicht ihrem Risikoprofil entsprechen. Hinsichtlich der Referenzunternehmen, die als Basiswerte dienen, verpflichten sich die DK und der DDV außerdem zu höheren Qualitätsstandards. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen, die mehrere Referenzschuldner als Basiswert haben, dürfen nur noch angeboten werden, wenn damit eine tatsächliche Risikostreuung für den Kunden erreicht wird. Daneben will die Branche Privatanlegern nur noch bonitätsabhängige Schuldverschreibungen verkaufen, die eine hinreichende Bonität der Referenzschuldner (Investment Grade) gewährleisten.

Unsere Meinung: Sich von einem Privatanleger im Beratungsgespräch ein Kreuzchen bei „Risikoklasse 3“ abzuholen, sollte geschulten Bankberatern nicht allzu schwer fallen. Auch die Mindestanlagegröße von 10.000 Euro hält nur den Kleinst-Kleinst-Kleinstanleger vom Investieren in Bonitätsanleihen ab. Sehr viele Sparer haben relativ liquide Mittel im mittleren fünfstelligen Bereich zur Verfügung! Auch will die Industrie laut eigener Erklärung zukünftig auf eine Mindestbonität bei den Bezugs-Schuldnern achten, bei denen es in den Anleihebedingungen geht. Puuuuuuh sagen wir dazu. Wie der geneigte Beobachter weiß, wird die Bonität von Schuldnern am Kapitalmarkt von Ratingagenturen festgelegt (ähhh sorry, das sind ja offiziell nur „Meinungen“, was die Ratingagenturen da von sich geben).

Selbst die EZB arbeitet mit schönen Tricks, um Schrottpapiere noch als wertvoll betrachten zu können. So ist es ihr zum Beispiel ausreichend, wenn nur eine von vier großen Ratingagenturen ein halbwegs akzeptables Rating abgibt. Das reicht dann für die offizielle Einstufung als hochwertiger Schuldner (Investment Grade). Hier dürfte die Anleihe/Zertifikate-Industrie ähnlich verfahren. Man darf gespannt sein, zu welchem Schluss die BaFin bei ihrer Prüfung in 6 Monaten kommt. Werden dann reale Investmenterfahrungen von echten Kunden ausgewertet? Die Industrie betont in ihrem Papier, dass man ab sofort im Beratungsgespräch mit den Kunden besonders auf die Risiken hinweisen will, und dass man ebenfalls besonders auf die Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger Rücksicht nehmen will, mit eventueller Produktschulung der Anleger (was das bisher also nicht der Fall?). Dazu meinen wir: Wir sind gespannt auf die Umsetzung in der Realität, und was die Bafin dazu im Sommer sagen wird !!!

Hier die Grundsätze der Selbstverpflichtung der Industrie im Wortlaut:


Grundsätze für die Emission von „bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen“ zum Vertrieb an Privatkunden  in Deutschland

1. Es werden ausschließlich einfach strukturierte bonitätsabhängige Schuldverschreibungen zum Zwecke des
Vertriebs an Privatkunden in Deutschland emittiert. Dies sind zunächst bonitätsabhängige Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei einem einzigen Referenzschuldner verknüpft sind. Bonitätsabhänge Schuldverschreibungen, bei denen Zins- und Rückzahlung mit dem Nichteintritt eines Kreditereignisses bei mehreren Referenzschuldnern verknüpft sind, werden nur emittiert, wenn damit eine Risikostreuung für den Privatkunden erreicht wird.

2. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden ausschließlich mit festem Zins emittiert.

3. Zum Zeitpunkt der Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung sind vom Referenzschuldner emittierte Aktien oder Anleihen an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG notiert, so dass der Referenzschuldner umfangreichen gesetzlichen Publizitätspflichten unterliegt.

4. Referenzschuldner werden nach sorgfältiger Prüfung ausgewählt und sind solche mit hinreichender Bonität („Investment Grade“ oder vergleichbare Bewertung) bei Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung.

5. Dem Kunden werden Produktinformationen zur Verfügung gestellt, die eine verständliche Beschreibung der
Produktstruktur und eindeutige Risikohinweise, insbesondere zur Abhängigkeit von Zins- und Rückzahlung von
dem Nichteintritt eines Kreditereignisses (nebst dessen Erläuterung) und der konkreten Beschreibung der
Folgen für den Kunden bei Eintritt eines Kreditereignisses, enthalten.

6. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden nur unter der Bezeichnung „bonitätsabhängige Schuldverschreibung“ vertrieben. Der DDV hat seine Produktklassifizierung („Derivate-Liga“) entsprechend
angepasst.

7. Anlass für die Emission der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen durch den Emittenten darf nicht die zum eigenen Vorteil erfolgende Verlagerung von Risiken aus Krediten sein, die von dem Emittenten oder mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt werden. Die Emittenten werden bei Emission einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ein oder mehrere damit zusammenhängende Absicherungsgeschäfte tätigen. Unabhängig hiervon werden die rechtlichen Verpflichtungen aus den gegebenenfalls bestehenden allgemeinen Interessenkonflikten eingehalten.

8. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden mit einer Mindeststückelung von 10.000 Euro emittiert.

9. Bonitätsabhängige Schuldverschreibungen werden bei der Anlageberatung nicht an Kunden in den beiden
geringsten Risikobereitschaftsstufen vertrieben.

10. Beim Vertrieb von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen findet zum Schutz des Anlegers bei der Anlageberatung im ersten Schritt eine besondere Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Produktstruktur bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen statt. Im zweiten Schritt werden dem Anleger weitergehende produktspezifische Kenntnisse vermittelt. Insbesondere wird dem Anleger grundsätzlich erläutert, welche Kreditereignisse in Bezug auf den Referenzschuldner zu einem (teilweisen) Ausbleiben der Zins oder Rückzahlung aus der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung führen können. Die Risiken werden in der Dokumentation besonders hervorgehoben.


UPDATE 16:23 Uhr

Die Partei „Die Linke“ im Deutschen Bundestag ist in Person der Abgeordneten Susanna Karawanskij schnell mit einer Stellungnahme dabei, und sagt hierzu Zitat:

„Immer wieder das gleiche Trauerspiel: Die Finanzaufsicht BaFin sowie die Bundesregierung knicken vor der Kreditwirtschaft jämmerlich ein. Dabei erweist sich insbesondere die BaFin als nicht lernfähig. Anstatt den Vertrieb eines für Privatanleger hochriskanten Finanzprodukts wie geplant zu verbieten, erliegt sie dem Wimperklimpern der Finanzbranche und rudert reumütig zurück. Nach allen Erfahrungen der Vergangenheit wird die Selbstverpflichtung der Branche für den Vertrieb von Bonitätsanleihen Verbraucher nicht ausreichend schützen. Für einen konsequenten Verbraucherschutz fordere ich indes die Einführung einer verbindlichen Zulassungsprüfung für jedes Finanzprodukt, den sogenannten Finanz-TÜV“, kritisiert die sächsische Bundestagsabgeordnete Susanna Karawanskij von der Fraktion DIE LINKE, Mitglied im Finanzausschuss, die am 16.12.16 veröffentlichte Bekanntmachung der Finanzaufsicht BaFin, nach der sie von dem von ihr selbst initiierten Plan zum Verbot bonitätsabhängiger Schuldverschreibungen (Bonitätsanleihen) zurücktritt und sich stattdessen mit einer Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft und des Deutschen Derivate Verbands begnügt. Karawanskij weiter:

„Es ist immer wieder erstaunlich, wie schwer sich die Finanzaufsicht mit schlüssigem finanziellen Verbraucherschutz tut. Die Bundesregierung ist dabei leider keine große Hilfe. In sechs Monaten soll überprüft werden, wie das ,Maßnahmenpaket‘ der Branche wirkt. Es bleibt zu hoffe, dass diese Kontrolle tatsächlich akribisch und kritisch erfolgt. Ebenso ist zu hoffen, dass die Finanzaufsicht Rückgrat beweist und das gleichfalls geplante Verbot von Produkten mit Nachschusspflichten rigoros durchzieht.

Trotz Kleinanlegerschutzgesetz bleiben Kleinanleger nach wie vor unzureichend gegenüber den großen Finanzplayern geschützt. Dies zeigt sich beispielsweise auch darin, dass immer noch ein Graumarkt existiert und Kleinanleger regelmäßig Geld durch unseriöse Crowdinvesting-Anbieter verlieren.
Daher ist ein Finanz-TÜV mehr denn je geboten, damit die Finanzmärkte transparenter und weniger komplex sowie die Verbraucher besser vor unseriösen Produkten geschützt werden.



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage