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Die „Finanzagent“-Masche läuft immer noch

Die Masche gibt es schon seit Jahren, und sollte eigentlich inzwischen breiten Bevölkerungsschichten bekannt sein. Aber es rücken ja stets junge Menschen ins „Erwachsenen-Dasein“ nach. Und was passiert dann? Man hat auf einmal ein Bankkonto. Und so mancher junger Erwachsener hat eventuell Lust schnell und einfach Geld zu verdienen, ohne Arbeit. Dafür sollen „angeblich“ auch Menschen empfänglich sein, die ein paar Jahre Lebenserfahrung mehr haben.

Da ist man leicht anfällig für „Stellenanzeigen“, wo Mitarbeiter für den „Beruf“ des Finanzagenten gesucht werden. Den Beruf gibt es gar nicht, und Mitarbeiter wird man auch nicht. Es geht letztlich nur darum, dass das Opfer (der vermeintliche Mitarbeiter) unwissentlich Mittäter bei Betrug und Geldwäsche werden soll. Nach dem Prinzip „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sind in den letzten Jahren schon zahlreiche völlig unbedarfte und relativ mittellose Personen zu drastischen Strafen verurteilt worden, weil sie halt Teil dieser Betrugsmaschinerie wurden, ohne es so richtig zu merken.

Obwohl: Wer hinguckt und es sehen will, der sieht es auch. Man bekommt Geld auf sein Bankkonto, von irgendwem, einfach so. Man hebt es in bar ab, geht zu einem Schalter von Western Union, und zahlt es dort bar ein. Empfänger ist irgendeine Person, die man ebenfalls nicht kennt. Das Problem: Das Geld kommt von einem gehackten Bankkonto. Die Betrüger benötigen irgendeinen Trottel, der das Geld erhält und bar abhebt. Durch den Cash-Transfer beispielsweise via Western Union landet das Geld irgendwo auf dem Planeten, wo es in der Regel mit gefälschten oder geklauten Ausweisen in bar abgehoben wird.

Damit ist das Geld für immer und ewig weg. Als Mittäter bleibt nur der „Finanzagent“ in Deutschland für die hiesigen Strafverfolgungsbehörden zurück als Ansprechpartner für die Strafverfolgung. So dürfte es auch Menschen ergehen, die auf eine „Stellenanzeige“ der angeblichen Firma „Coin LTD“ mit ihrem anonym registrierten Domainnamen „coin-adm.com“ hereinfallen. Also, bitte die Finger davon lassen, sie enden sonst vor Gericht, und handeln sich drastische Strafen ein! Die BaFin zum aktuellen Fall im Wortlaut:

Die „Coin LTD“, deren Domainname „coin-adm.com“ anonym registriert wurde und deren tatsächlicher Sitz und Verantwortliche nicht festzustellen sind, wirbt per E-Mail „Mitarbeiter“ an.

Deren Aufgabe soll es sein, ihr Bankkonto für Überweisungsgeschäfte zur Verfügung zu stellen. In der Darstellung der Coin LTD heißt es, die Finanzabteilung des Unternehmens werde dem Mitarbeiter Gelder auf sein Konto überweisen. Diese habe der Mitarbeiter in bar abzuheben. Einen Teil der Gelder dürfe er als Provision für sich behalten. Den Geldbetrag nach Abzug seiner Provision habe er per Western Union oder Money Gram weiter zu transferieren. Die Coin LTD werde ihm den Empfänger dieses Transfers nennen. Des Weiteren schreibt die Coin LTD, die Tätigkeit des Mitarbeiters sei absolut legal. Die Coin LTD habe „alle notwendigen Genehmigungen und Lizenzen zur Ausführung dieser Tätigkeit auf dem Gebiet der Europäischen Union (in Deutschland, Österreich und in der Schweiz)“.

Die BaFin stellt vorsorglich klar, dass sie der Coin LTD keine Erlaubnis gemäß § 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens steht nicht unter ihrer Aufsicht.

Ferner weist die BaFin darauf hin, dass die auf Bankkonten der „Mitarbeiter“ überwiesenen Gelder tatsächlich nicht von der Finanzabteilung der Coin LTD stammen. In Wirklichkeit handelt es sich um Gelder von Konten Dritter, die Opfer eines Identitätsdiebstahls (Phishing) geworden sind und über deren Konten unberechtigt verfügt wurde.

Warnung vor Tätigkeit als „Finanzagent“

Die BaFin verweist in diesem Zusammenhang auf Ihre Warnung vom November 2011 vor der Tätigkeit als „Finanzagent“. Bei der Annahme dieses vermeintlich lukrativen Jobangebots drohen empfindliche zivil- und strafrechtliche Folgen. Die Tätigkeit als Finanzagent kann daneben von der BaFin verwaltungsrechtlich verfolgt werden.



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