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Die jüngsten EZB-Erläuterungen zum laufenden Anleihekaufprogramm (QE)

FMW-Redaktion

Parallel zur gestrigen Sitzung veröffentlichte die EZB eine aktuelle Übersicht mit Erläuterungen zu ihrem aktuellen Anleihekaufprogramm (QE). Hier eine Übersicht.

Die EZB beschreibt, dass die Liste der Emittenten (Staatliche und Halbstaatliche/Öffentliche)
seit QE-Beginn im März zwei Mal erweitert wurde – hier die aktuelle Liste – der Grund dafür ist klar. Der Markt ist jetzt schon arg leergekauft. Man muss also den Kreis der möglichen Anleiheemittenten, von denen man Anleihen kaufen möchte, vergrößern.

Die EZB betont zu ihren Anleihekäufen, dass sie in ihren Büchern nicht den aktuellen Börsenwert der Anleihen ausweist, sondern den Nominalwert, also den Ursprungswert der Anleihe. Wenn sie zu 100% ausgegeben wird, steht ihr Wert auch so bei der EZB als aufgekaufte Summe, auch wenn der Börsenkurs aktuell höher oder tiefer liegt.

EZB Übersicht QE
Hier eine Übersicht der aktuell aufgekauften Summen pro Land in Mio Euro.
Grafik: EZB

Die EZB entscheidet zwar über die Höhe der Ankäufe, gewährt den nationalen Notenbanken, die die Käufe durchführen, aber einen „gewissen“ Spielraum, von welchen Emittenten sie wie viel kaufen. So gibt die EZB den nationalen Notenbanken „etwas Flexibilität“, ob man z.B. mehr Anleihen des eigenen Staates kauft oder doch etwas mehr Anleihen von öffentlichen Infrastrukturfinanzierern.

Die EZB hat gestern das „Issuer Share Limit“ von 25 auf 33% erhöht. Auch das zeigt, wie ausgetrocknet der Anleihemarkt in der Eurozone schon ist. Die EZB gestattet sich also selbst von einer einzelnen Anleiheemission statt bisher maximal 25 jetzt maximal 33% zu kaufen. Emittiert der Staat Frankreich z.B. eine Staatsanleihe für insg. 10 Milliarden Euro, kann die französische Notenbank im Auftrag der EZB jetzt bis zu 3,3 Milliarden statt bisher maximal 2,5 Milliarden Euro davon aufkaufen.

Wenn es sich beim QE-Anleiheaufkauf nicht um nationale, sondern um Anleihen europäischer Institutionen handelt, genehmigt die EZB „einigen wenigen“ nationalen Notenbanken sozusagen grenzüberschreitend auch diese Anleihen aufzukaufen. Die EZB selbst übernimmt also nicht den Kauf von EU-Anleihen, sondern die nationalen Notenbanken, die hauptsächlich dazu da sind im QE-Programm Anleihen in ihren Ländern aufzukaufen.

Die EZB betont erneut, dass sie NICHT im Primärmarkt kauft. Das ist sehr wichtig! Im Primärmarkt, also bei der Erstausgabe der Anleihe (Emission) direkt vom Emittenten an die Erstkäufer, muss ein realer Käufer außerhalb der Notenbanken vorhanden sein, der den staatlichen bzw. öffentlichen Emittenten finanziert, sonst kommt es zu einer realen direkten Staatsfinanzierung durch eine staatliche Institution (Notenbank). Das wäre ein in sich geschlossener Kreislauf von „Linke Tasche Rechte Tasche“. Daher warten die Notenbanken, bis die Anleihe am Markt frei gehandelt wird, und kauft dort jetzt bis maximal 33% davon auf.

Die EZB kauft für das QE-Programm Anleihen, die zum Zeitpunkt des Kaufes eine Restlaufzeit von mindestens 2 und maximal 30 Jahren haben. Die Anleihen liegen dann bis zum endgültigen Auslaufen im Bestand der EZB. Sie kassiert jährlich die Zinsen und erhält beim Auslauf den Nominalwert vom Emittenten zurück. Durch diesen dauerhaften Entzug der Anleihen vom Markt soll das frei gewordene Cash für diesen langen Zeitraum die Banken dazu drängen es aufgrund des Anlagenotstands in die Realwirtschaft zu pumpen (was ja nicht wirklich funktioniert). Auch wenn das QE im September 2016 ausläuft, verbleiben bei der EZB also noch jahrzehntelang Anleihewerte, die sich erst nach und nach abbauen.



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