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Die perverse Sache mit der „Managerhaftpflicht“ – Freifahrtschein für Nichtskönner und Versager

Versager zu sein ist nichts Schlimmes. Es ist nur menschlich, wenn man bestimmte Fähigkeiten einfach nicht mitbringt, und bestimmte Tätigkeiten nicht beherrscht. So ist es eben. Nur sollte man dann eben nicht Vorstandschef eines Milliarden-Unternehmens werden. Noch schlimmer wird es, wenn man dem Staat und somit dem Steuerzahler Milliarden-Kosten aufdrücken kann, ohne dafür belangt zu werden. Nein, noch besser. Man wird mit Millionen-Abfindungen belohnt.

So geschehen im Fall von Dirk-Jens Nonnenmacher, während der Finanzkrise „glorreicher“ Vorstandschef der HSH Nordbank. Der Mathematiker konnte offensichtlich keine Bank führen, wollte aber unbedingt auf der tollen Party in London und New York („Investmentbanking“) dabei sein. So riss zu großen Teilen dieser Herr Nonnenmacher die HSH Nordbank in den Abgrund, und somit ist er einer der Hauptverantwortlichen für die Milliardenverluste, die heute dem Steuerzahler in Hamburg und Schleswig-Holstein in Rechnung gestellt werden.

Nur weil ein findiger Anwalt sich die Mühe machte durch die Bilanzen der HSH Nordbank zu gehen, wurden Nonnenmacher und seine Vorstandskollegen überhaupt mal vor Gericht gestellt, und das auch nur wegen einer einzigen Transaktion mit einem Schaden in zweistelliger Millionenhöhe, bei der Veruntreuung und Betrug unterstellt wurden. Er wurde letztlich freigesprochen, was dann aber vom BGH verworfen wurde. Aktuell liegt der Fall offenbar wieder bei Hamburger Gerichten. Aber mal ehrlich… wird Herr Nonnenmacher ins Gefängnis gehen? Wohl kaum. Dahin schicken wir lieber die Schwarzfahrer, die einen Schaden von vielleicht 100 Euro verursachen.

Aber kann die HSH Nordbank ihren ehemaligen Chef nicht zivilrechtlich in Regress nehmen, wenn ein massives Fehlverhalten festgestellt wurde? Anders als in angelsächsischen Ländern geht man hierzulande mit Nichtskönnern in Chefetagen um wie mit rohen Eiern. Warum nur? Ist es immer noch der tief sitzende preussische Obrigkeitsgedanke, der bei gesetzgebenden Institutionen wie auch Gerichten und Staatsanwälten unterbewusst verankert ist? Wer oben ist, muss geschützt werden?

Wie die WiWo herausgefunden hat, wird der zivilrechtliche Anspruch der HSH gegen Herrn Nonnenmacher offenbar von der Managerhaftpflichtversicherung der Bank abgedeckt. Es ist üblich, dass Banken und große Unternehmen für ihre Vorstände solche Versicherungen abschließen. Leisten sie sich Fehlverhalten, die zu Strafzahlungen führen, zahlt diese Versicherung. So kommt der Privatmann Nonnenmacher auch nach seiner Tätigkeit bei der HSH offenbar ohne private Strafzahlung davon.

Ist das nicht schön? Auf 50 Millionen Euro Strafzahlung wegen der vor Gericht behandelten Straftat soll sich die Versicherung mit der HSH geeinigt haben. Das Geld ist aber noch nicht geflossen. Es soll nur gezahlt werden, wenn die HSH zusichert auf eine weitere zivilrechtliche Verfolgung gegen Nonnenmacher zu verzichten. Das bedeutet also: Die vor Gericht noch nicht entschiedene Straftat wird von der Versicherung schon mal als Schaden gewertet, bei dem sie bezahlen muss – und das für Nonnenmachers persönliches Fehlverhalten.

Warum zahlt die Versicherung noch nicht? Die Zusicherung, dass nicht weiter verfolgt wird, fehlt noch seitens der HSH Nordbank. Der Grund scheint klar zu sein. Damit würde sich die HSH ja der Möglichkeit berauben zukünftig noch weiter Geld von der Versicherung einzutreiben, wenn weitere Vergehen von Dr. No (Spitzname von Hr. Nonnenmacher) ans Tageslicht kommen. Laut WiWo hätten die Vertreter der beiden Bundesländer Angst vor der öffentlichen Reaktion, wenn man jetzt einmalig 50 Millionen Euro kassiert, und danach Nonnenmacher sowie seine Versicherung aus dem Schneider sind.

Diese Angst vor so einer negativen öffentlichen Reaktion ist mehr als berechtigt, so meinen wir. Schließlich liegt der Schaden der Steuerzahler irgendwo um die 12 Milliarden Euro. Es ist taktisch schlau von den Ländern die Zustimmung für diesen 50 Mio-Deal hinauszuzögern. Denn in womöglich wenigen Monaten wird der Verkauf der Bank an private Eigntümer rechtskräftig vollzogen sein. Dann liegt die Entscheidung bei ihnen, und die Regierungen der beiden Nordländer sind aus jeglicher Verantwortung für den Fall Nonnenmacher/HSH entlassen.

Tja, so eine Manager-Haftpflichtversicherung, das ist schon eine schöne Sache. Der Herr Nonnenmacher (an welchem sonnigen Plätzchen liegt er derzeit?) kann sich die ganze Sache entspannt angucken mit seiner „Rentenversorgung“ in Millionenhöhe, und so oder so zahlt die Versicherung für den Schaden, den er angerichtet hat! Ja, da ist es schon mal angebracht sich polemisch und laut aufzuregen, dass solche Nichtskönner und Versager einfach so davon kommen, wenn eine Kassiererin im Supermarkt wegen einem Pfandbon in Höhe von 3 Euro ihre Existenz verliert.


Das Hamburger Rathaus. Foto: Daniel Schwen / Wikipedia (CC BY-SA 2.5)



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1 Kommentar

  1. Dieser Artikel verfälscht das Bild der Managerhaftpflichtversicherung. Offensichtlich ist ein Schaden über EUR 12 Mrd. entstanden. Die D&O-Versicherung ist bereit, EUR 50 Mio. zu bezahlen, wenn keine weiteren Ansprüche gegen Herrn Nonnenmacher gestellt werden. Die D&O-Deckungssumme liegt also höher, der Versicherer möchte nicht mehr bezahlen. Selbst wenn die Versicherungssumme wie bei VW bei EUR 500 Mio. liegen sollte, deckt die Deckungssumme nicht den entstandenen Schaden. Für die Differenz bleibt Herr Nonnenmacher persönlich haftbar, soweit er für den Schaden die Verantwortung trägt. Seine Abfindung und sein Ruhestandseinkommen haben nichts mit der D&O-Versicherung zu tun.Die D&O übernimmt die gerichtlichen Abwehrkosten und bei Feststellung der Haftung den Schadenausgleich bis maximal zur Höhe der Deckungssumme. Abfindung und Ruhestandseinkommen sind Entscheidungen/Klauseln im Anstellungsvertrag der HSH Nordbank, bzw. unterliegen der Mitverantwortung der Miteigentümern der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein.
    Die D&O-Versicherung schützt Manager vor der Privatinsolvenz, wenn diese durch eine Pflichtverletzung einem Dritten oder dem Unternehmen einen Vermögensschaden zugefügt haben. Wo gehobelt wird, fallen Späne. Direkter Vorsatz und Schädigungsabsicht sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nichtskönner und Versager? Diejenigen, die entschieden haben, Herrn Nonnenmacher die Vorstandsposition bei der HSH Bank zu geben, darunter auch die Miteigentümer Land Hamburg und Schleswig-Holstein(!), können evtl. selber dafür haften, dass sie einen „Nichtskönner/Versager“ unter Vertrag genommen haben, wenn sie z.B. nicht ausreichend geprüft haben, ob diese Person für die Position tatsächlich befähigt ist. Soweit diese Personen „versicherte Personen“ sind und die sonstigen Voraussetzungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen vorliegen, wird die D&O-Versicherung auch ihnen gerichtliche Abwehrkosten erstatten, vllt auch Schadenausgleich, wenn überhaupt noch Deckungssumme vorhanden ist….
    Vor allem im Mittelstandsberatung hilft die D&O Existenzen zu retten für einen Fehler, den jeder Manager, egal wie alt und wie erfahren, passieren kann.

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