Es sind klassische Dauer-Themen rund um die BaFin. Entweder versuchen kleine dubiose Butzen immer mal wieder quasi als Bank zu agieren, in dem man Kredite vergibt. Oder man braucht Geld, und wirbt in großem Umfang um zahlreiche Kleinanleger, und nimmt von ihnen Gelder an. Beides ist klassisches Bankgeschäft, und bedarf umfangreicher Lizenzen, hohen Kapitalanforderungen, Manpower, Technik etc. All das versuchen diese dubiosen Anbieter immer wieder komplett zu umgehen. Hier mal wieder drei aktuelle kleine Stories aus dem BaFin-Universum.
CAPEX
CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an
Datum:26.11.2018
Die BaFin hat der CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH, Mannheim, mit Bescheid vom 8. November 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln. Die CAPEX Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH bietet Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
A. C. M.
A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an
Datum:26.11.2018
Die BaFin hat der A.C.M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, mit Bescheid vom 7. November 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln. Die A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH bietet Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
KINDER GOLD KONTO
PIM Gold und Scheideanstalt GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Datum:26.11.2018
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
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