Allgemein

Dubiose Auslands-Broker? BaFin untersagt Betreuung durch deutsche Partnerfirmen

Die BaFin hat aktuell verkündet, dass man drei Unternehmen schon im Mai verboten hatte für grenzüberschreitend tätige Internet-Handelsplattformen im Inland tätig zu werden. Sofort fällt dabei ins Auge: Alle drei deutschen Unternehmen sitzen in Düsseldorf, und alle drei waren für die selben ausländischen Anbieter tätig. Laut BaFin übernahmen sie in Deutschland die Betreuung und den Kontakt zu den Kunden.

Dazu kommt noch, dass die eigentlichen Anbieter in Deutschland nicht zugelassen sind, so die BaFin. Theoretisch denkbar wäre (ein reines Gedankenspiel): Hinter den deutschen Serviceanbietern und den ausländischen Brokern (Sitz in Estland, in der Südsee und in Bulgarien) könnten die selben Personen stehen. Aber genug der Spekulation – wir wissen es selbst nicht, und die detaillierten Hintergründe sind nicht bekannt.

Einer der „Broker“ mit Sitz auf den Marshall-Inseln (also maximal weit entfernt von deutscher Rechtsprechung) mit dem Namen „Weiss Finance“ präsentiert sich mit deutschsprachiger Webseite, aber nicht mal mit einem Impressum – aber dafür mit Schweizer Telefonnummer. Man bietet zumindest laut Webseite Geldanlagen in Aktien, Indizes, Devisen usw. Da heißt es zum Beispiel Zitat:

„Mit unserer Handelsplattform können Sie durch Investition in Geld verdienen.“

Unsere Meinung: Da hat jemand wohl stumpf einen Internet-Translator benutzt, und danach keinen Muttersprachler drüber lesen lassen. Aber gut, das ist unsere Meinung. Die BaFin jedenfalls hat offenbar noch einen Einspruch vor Gericht abgewartet, bis sie diese Verbote jetzt öffentlich gemacht hat. Hier der Text der BaFin im Wortlaut zu den drei Gesellschaften in Düsseldorf.

JAC GmbH

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2018 gegenüber der JAC GmbH, Düsseldorf, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitend tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen ist.

Die JAC GmbH erbringt für mehrere nicht lizenzierte Internethandelsplattformen Backoffice-Dienstleistungen, unter anderem für www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln), www.sternoptions.com (Betreiber: BP1 LP, Bulgarien) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland). Hierbei handelt es sich insbesondere um die Betreuung von Kunden und die Kommunikation mit diesen unter dem Namen der Handelsplattformen.

Die BaFin hat auch gegenüber den Betreibern der genannten Handelsplattformen die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Den Antrag der JAC GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungsanordnung anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. August 2018 abgelehnt. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

FinTech Service GmbH

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2018 gegenüber der FinTech Service GmbH, Düsseldorf, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitend tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen ist.

Die FinTech Service GmbH erbringt für mehrere nicht lizenzierte Internethandelsplattformen Backoffice-Dienstleistungen, unter anderem für www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln), www.sternoptions.com (Betreiber: BP1 LP, Bulgarien) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland). Hierbei handelt es sich insbesondere um die Betreuung von Kunden und die Kommunikation mit diesen unter dem Namen der Handelsplattformen.

Die BaFin hat auch gegenüber den Betreibern der genannten Handelsplattformen die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Den Antrag der FinTech Service GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungsanordnung anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. August 2018 abgelehnt. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

CS Compliance Service GmbH

Die BaFin hat mit Bescheid vom 8. Mai 2018 gegenüber der CS Compliance Service GmbH, Düsseldorf, die sofortige Einstellung von Tätigkeiten angeordnet, durch die die Gesellschaft in die unerlaubten Geschäfte von grenzüberschreitend tätigen Internet-Handelsplattformen einbezogen ist.

Die CS Compliance Service GmbH erbringt für mehrere nicht lizenzierte Internethandelsplattformen Backoffice-Dienstleistungen, unter anderem für www.weissfinance.com (Betreiber: Pairs Ltd., Marshallinseln), www.sternoptions.com (Betreiber: BP1 LP, Bulgarien) und www.olssoncapital.com (Betreiber: Carter Enterprises OU, Estland). Hierbei handelt es sich insbesondere um die Betreuung von Kunden und die Kommunikation mit diesen unter dem Namen der Handelsplattformen.

Die BaFin hat auch gegenüber den Betreibern der genannten Handelsplattformen die Einstellung ihrer unerlaubten grenzüberschreitenden Tätigkeit angeordnet. Den Antrag der CS Compliance Service GmbH, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Einstellungsanordnung anzuordnen, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am 10. August 2018 abgelehnt. Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

BaFin-Zentrale
Die BaFin-Zentrale in Frankfurt. Foto: © Kai Hartmann Photography / Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht



Kommentare lesen und schreiben, hier klicken

Lesen Sie auch

Hinterlassen Sie eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




ACHTUNG: Wenn Sie den Kommentar abschicken stimmen Sie der Speicherung Ihrer Daten zur Verwendung der Kommentarfunktion zu.
Weitere Information finden Sie in unserer Zur Datenschutzerklärung

Meist gelesen 7 Tage